Bemaßte Ansichten in Ingolstadt — Fassaden zwischen Festungsring-Ensemble und Sanierungsgebiet

Fassadenmaterial, Fensterproportionen, Trauf- und Firstlinie, jede Öffnung mit eigenem Maß – mehr zeigt eine bemaßte Ansicht nicht, doch genau diese Angaben entscheiden im Ingolstädter Festungsring über die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens. Die Altstadt innerhalb des mittelalterlichen Berings ist als Ensemble geschützt, die angrenzende, großteils in Staatsbesitz stehende Bayerische Landesfestung von 1828 steht unter Denkmalschutz. Für beides ist nicht das Bauordnungsamt zuständig, sondern das eigenständige Stadtplanungsamt – Denkmalschutz und Stadtsanierung, das in den Altstadt-Sanierungsgebieten zusätzlich prüft, ob eine sichtbare Veränderung mit den dortigen Sanierungszielen vereinbar ist.

Was eine Ansicht für Ingolstadt zeigen muss

Formal unterscheidet sich eine Ansicht nicht von den übrigen Zeichnungen des Plansatzes, inhaltlich liegt ihr Schwerpunkt aber ausschließlich auf dem, was von außen sichtbar bleibt:

  • Der Mindestmaßstab liegt bei 1:100; verlangt werden Zahlenangabe, Maßstabsleiste sowie die vollständige Bemaßung aller Höhen, Breiten und Öffnungen je dargestellter Fassadenseite.
  • Eine einheitliche Zeichen- und Farbgebung nach Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung sorgt dafür, dass Material und Bauteile ohne Nachfrage erkennbar sind.
  • Verändert sich eine bestehende Fassade, müssen geplante und wegfallende Elemente in der Zeichnung klar voneinander abgesetzt sein.
Wer die Fassade liest: nicht das Bauordnungsamt allein

Reicht jemand den Plansatz für ein Vorhaben im Festungsring ein, geht die Ansicht formal zwar beim Bauordnungsamt ein, entschieden wird über Material und Erscheinungsbild aber woanders: beim eigenständigen Stadtplanungsamt – Denkmalschutz und Stadtsanierung, das in Ingolstadt als untere Denkmalschutzbehörde amtiert. Das betrifft die als Ensemble geschützte Altstadt innerhalb des mittelalterlichen Berings ebenso wie die ab 1828 unter König Ludwig I. errichtete Bayerische Landesfestung, zu der auch Reduit Tilly, Neues Schloss und Turm Triva zählen – heute Standorte des Bayerischen Armeemuseums. An der Zeichnung selbst ändert diese Zuständigkeitsteilung wenig: Verlangt wird dieselbe bemaßte Darstellung mit Höhen, Öffnungen und Materialangabe wie bei jedem anderen bayerischen Vorhaben. Entscheidend ist die Vorbereitung darauf, dass eine zweite, inhaltlich andere Prüfung folgt – anders als in Kommunen, wo eine einzige Behörde sowohl Bauordnung als auch Denkmalpflege verantwortet.

Zwei Ausgangslagen für Ihre Ansicht in Ingolstadt

Ob und mit wem die Ansicht zusätzlich abgestimmt werden muss, hängt vom Schutzstatus des Gebäudes ab:

Neubau ohne besonderen Schutzstatus

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung. Öffnungen, Materialien und Höhen sind von vornherein zwischen den Zeichnungen abgestimmt, bevor der Plansatz digital beim Bauordnungsamt eingereicht wird.

Fassade im Festungsring oder einem Sanierungsgebiet

Hier reicht die bemaßte Darstellung allein nicht: Vor der endgültigen Fassung wird zusätzlich mit dem Stadtplanungsamt – Denkmalschutz und Stadtsanierung abgestimmt, welche Bauteile im Original erhalten bleiben und wo Material oder Farbe von den Vorgaben abweichen dürfen.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Ingolstadt gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten aus – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter, in sich stimmiger Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben nach Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen, bevor das Bauordnungsamt sie prüft.

  • Nachweis des Schutzstatus

    Ob das Gebäude im Festungsring liegt oder in einem der Altstadt-Sanierungsgebiete, bestimmt, ob zusätzlich das Stadtplanungsamt die Ansicht mitprüft.

Bemaßte Ansichten in Ingolstadt – Beispiele aus der Praxis

Fenstertausch an einem Altstadthaus im Festungsring

Die Ansicht dokumentiert die geplante Sprossenteilung im Vergleich zum historischen Bestand, abgestimmt mit dem Stadtplanungsamt – Denkmalschutz und Stadtsanierung.

Balkonanbau in einem Sanierungsgebiet der Altstadt

Die Ansicht zeigt, wie sich der neue Balkon in die bestehende Fassadengliederung einfügt – Grundlage für die Prüfung, ob das Vorhaben mit den Sanierungszielen des Gebiets vereinbar ist.

Fassade eines Neubaus außerhalb des Festungsrings

Ohne Ensemble- oder Sanierungsbindung genügt die bemaßte Darstellung nach den Grundanforderungen der Bauvorlagenverordnung, ohne zusätzliche denkmalrechtliche Abstimmung.

Dachgaube an einem Gebäude nahe der Bayerischen Landesfestung

Die von außen sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt sowohl auf den zugehörigen Schnitt als auch auf die Vorgaben der Denkmalpflege.

So entsteht Ihre Ansicht für Ingolstadt

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft die Ansicht mehrere aufeinander abgestimmte Schritte:

  1. Betroffene Fassadenseiten und Schutzstatus klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen, und liegt das Gebäude im Festungsring oder einem Sanierungsgebiet.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte des Bauordnungsamts, Unterlagen des Stadtarchivs oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung und, wo relevant, Material- und Farbangaben.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Bei Bedarf mit dem Stadtplanungsamt abstimmen und einreichen

    Digital aufbereitet für das Bauordnungsamt, im Festungsring zusätzlich mit dem Stadtplanungsamt – Denkmalschutz und Stadtsanierung abgeglichen.

Was den Preis für eine Ansicht in Ingolstadt beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.

  • Lage im Festungsring oder einem Sanierungsgebiet

    Kommt die Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hinzu, verlängert sich der Vorgang um einen zusätzlichen Schritt.

  • Zustand der Bestandsakte

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

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