Bemaßte Ansichten in Herne — Fassaden für Bauantrag und zwei Gestaltungssatzungen dokumentiert

Wer in Herne baut, saniert oder anbaut, braucht für den Fachbereich 54 meist mehr als eine einzelne Fassadenzeichnung. Besonders sorgfältig wird die Ansicht dort geprüft, wo neben der Bauordnung eine zweite, eigenständige Prüfebene greift: In den beiden historischen Zentren Herne-Mitte und Wanne-Mitte gelten seit 2016 beziehungsweise 2018 eigene Gestaltungssatzungen, die konkrete Vorgaben zu Fassadenmaterial, Farbgebung und sichtbaren Bauteilen machen – die bemaßte Ansicht ist die Zeichnung, an der sich diese Prüfung festmacht.

Was eine Ansicht für Herne zeigen muss

Die BauPrüfVO NRW stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:

  • Maßstab: mindestens 1:100, mit vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei Ansichten heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
  • Bei Änderungen an bestehenden Fassaden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden – etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem bestehenden Mauerwerk.
Zwei Satzungen, zwei Prüfmaßstäbe

Weil Herne-Mitte und Wanne-Mitte als zwei eigenständige historische Zentren aus der Doppelstadt-Geschichte hervorgegangen sind, hat der Rat der Stadt für beide Bereiche getrennte Gestaltungssatzungen beschlossen, statt eine einzige Innenstadtsatzung für die gesamte Stadt zu erlassen. Für die Ansicht bedeutet das: Ein Vorhaben in Herne-Mitte muss sich an der seit 2016 dort geltenden Satzung messen lassen, ein vergleichbares Vorhaben in Wanne-Mitte an der davon unabhängigen Fassung von 2018. Beide Satzungen können sich in Details unterscheiden, etwa bei zulässigen Farbtönen oder Werbeanlagen – die Ansicht muss deshalb immer für das konkret betroffene Gebiet erstellt werden, nicht nach einer für die ganze Stadt einheitlichen Vorlage.

Neubau oder Bestandsfassade – zwei unterschiedliche Ausgangslagen

Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert, wirkt sich auf die Herangehensweise aus:

Neubau: alle Seiten aus der Planung

Bei einem Neubau, etwa im geplanten EschparkQuartier, entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer Planung – Öffnungen, Materialien und Höhen sind von vornherein abgestimmt.

Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade

Bei einem Anbau, Fenstertausch oder einer Fassadenänderung in Herne-Mitte oder Wanne-Mitte braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite, damit sich Bestand und geplante Änderung eindeutig unterscheiden lassen.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Herne gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Hinweis auf die betroffene Gestaltungssatzung

    Liegt das Gebäude in Herne-Mitte oder Wanne-Mitte, wird bei der Darstellung der Fassade die jeweils dort geltende Satzung berücksichtigt.

  • Fotodokumentation der Bestandsfassade

    Bei einer Änderung an einer vorhandenen Fassade helfen aktuelle Fotos, die spätere Ansicht mit dem tatsächlichen Erscheinungsbild abzugleichen, bevor die Zeichnung fertiggestellt wird.

Bemaßte Ansichten in Herne – Beispiele aus der Praxis

Neue Schaufensterfront in Herne-Mitte

Die Ansicht zeigt, wie sich die geplante Gestaltung in die seit 2016 geltende Satzung für Herne-Mitte einfügt – Grundlage für die Prüfung durch den Fachbereich 54.

Fassadenänderung in Wanne-Mitte

Für dasselbe Vorhaben würde in Wanne-Mitte die davon unabhängige, seit 2018 geltende Satzung greifen – ein anderer Prüfmaßstab, obwohl beide Zentren zur selben Stadt gehören.

Fenstertausch in einem Altbau in Eickel

Außerhalb der beiden Satzungsgebiete entfällt die gestalterische Zusatzprüfung; die Ansicht muss lediglich die neuen Fensteröffnungen mit Rohbaumaßen im Vergleich zum Bestand eindeutig zeigen.

Reihenhausfassaden im geplanten EschparkQuartier

Für die drei geplanten Teilquartiere entstehen die Ansichten direkt aus der Genehmigungsplanung der jeweiligen Investoren, abgestimmt auf den künftigen Bebauungsplan.

Balkonanbau an einem Wohnhaus in Sodingen

Außerhalb der beiden Gestaltungssatzungsgebiete zeigt die Ansicht lediglich die bauordnungsrechtlich relevanten Maße und Bauteile, ohne zusätzliche Material- oder Farbangaben.

So entsteht Ihre Ansicht für Herne

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Betroffene Fassadenseiten klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben überhaupt sichtbar betroffen.

  2. Lage zu Herne-Mitte oder Wanne-Mitte prüfen

    Liegt das Gebäude in einem der beiden Satzungsgebiete, wird die jeweils geltende Gestaltungssatzung von Beginn an mitgedacht.

  3. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.

  4. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW.

  5. Für den Fachbereich 54 zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung, mit Blick auf eine gegebenenfalls geltende Gestaltungssatzung.

Was den Preis für eine Ansicht in Herne beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Lage in einem Gestaltungssatzungsgebiet

    In Herne-Mitte oder Wanne-Mitte braucht es zusätzliche Angaben zu Fassadenmaterial und Farbgebung, um die Vereinbarkeit mit der jeweiligen Satzung zu zeigen.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

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