Bauantrag in Herne — für eine Doppelstadt mit zwei Zentren richtig eingeordnet
Für einen Bauantrag in Herne ist eine einzige Behörde zuständig: der Fachbereich 54 – Bauordnung, genauer dessen Abteilung Baugenehmigung und Bauaufsicht im Technischen Rathaus an der Langekampstraße 36. Anders als die Doppelstadt-Geschichte vermuten lässt, gibt es kein nach der früheren Stadtgrenze zwischen Herne und Wanne-Eickel getrenntes Bauamt – der Fachbereich deckt seit der Fusion zum 1. Januar 1975 das gesamte Stadtgebiet einheitlich ab. Rechtsgrundlage ist bislang die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die zum 1. September 2026 vom neuen BauCode NRW abgelöst wird. Spürbar wird die Doppelstadt-Geschichte trotzdem: Herne-Mitte und Wanne-Mitte bilden bis heute zwei eigenständige historische Zentren, für die der Rat der Stadt 2016 beziehungsweise 2018 zwei getrennte Gestaltungssatzungen beschlossen hat – wer dort baut, muss beide Regelwerke kennen, nicht nur die Landesbauordnung.
Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Herne?
§ 60 Abs. 1 BauO NRW formuliert die Grundregel landesweit einheitlich: Wer eine bauliche Anlage errichtet, ändert, ihre Nutzung ändert oder beseitigt, braucht dafür grundsätzlich eine Baugenehmigung – es sei denn, die §§ 61 bis 63, 78 oder 79 BauO NRW nehmen das Vorhaben ausdrücklich aus. In Herne kommt zur Gebäudeklasse häufig eine zweite Frage hinzu, nämlich in welchem der beiden historischen Zentren das Grundstück liegt:
- Kleinere Vorhaben – Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen, niedrige Einfriedungen – kommen nach § 62 BauO NRW ganz ohne Anzeige oder Bescheid aus; innerhalb einer der beiden Herner Gestaltungssatzungsgebiete bleibt trotzdem die Vereinbarkeit mit den dortigen Vorgaben zu prüfen.
- Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 innerhalb eines Bebauungsplangebiets kann die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW den förmlichen Bescheid ersetzen, sofern Erschließung und Plankonformität bereits gesichert sind.
- Die meisten Herner Bauanträge – vom einzelnen Wohnhaus bis zum Neubau in einem der städtischen Entwicklungsgebiete – landen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW.
- Ausschließlich die im Gesetz abschließend aufgeführten großen Sonderbauten durchlaufen das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW mit Prüfung durch alle betroffenen Fachbereiche.
Weil Herne erst 1975 aus dem Zusammenschluss von Herne und der bis dahin eigenständigen Stadt Wanne-Eickel entstand, verfügt die Stadt bis heute über zwei eigenständige historische Zentren mit jeweils eigenem Einzelhandel: Herne-Mitte und Wanne-Mitte. Statt sich auf eine einzige Innenstadtsatzung zu verlassen, hat der Rat der Stadt für beide Bereiche getrennte Gestaltungssatzungen beschlossen – 2016 für Herne-Mitte, 2018 für Wanne-Mitte. Wer in einem dieser beiden Gebiete baut oder die Fassade eines Bestandsgebäudes verändert, muss die Vorgaben der jeweils einschlägigen Satzung zusätzlich zur BauO NRW einhalten, auch wenn das Vorhaben bauordnungsrechtlich verfahrensfrei wäre. Ein Vorhaben in Eickel oder Sodingen kennt diese Zusatzprüfung dagegen nicht, weil dort keine der beiden Satzungen gilt.
Die vier Verfahrensarten im Detail
Der Gesetzestext der BauO NRW gilt in ganz Nordrhein-Westfalen identisch. In Herne kommt es zusätzlich darauf an, ob ein Grundstück im gewachsenen Bestand, in einem der beiden Gestaltungssatzungsgebiete oder auf einer neu geplanten Fläche liegt:
Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW)
Ein eigener Katalog zählt auf, was ganz ohne Verfahren entstehen darf, etwa kleinere Gartenhäuser oder Terrassenüberdachungen. Innerhalb der Gestaltungssatzungsgebiete Herne-Mitte oder Wanne-Mitte bleibt ein solches Vorhaben bauordnungsrechtlich zwar genehmigungsfrei, braucht aber trotzdem die Vereinbarkeit mit den dortigen Gestaltungsvorgaben.
Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit Garage und Nebenanlagen genügt im Bebauungsplangebiet die vollständige Bauvorlage beim Fachbereich 54, wenn keine Befreiung nötig und die Erschließung gesichert ist.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
Vom Anbau im gewöhnlichen Bestand bis zum mehrgeschossigen Neubau durchläuft der überwiegende Teil der Herner Bauanträge diesen Weg. Geprüft werden vor allem planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Stellplätze; auf den neu erschlossenen Wohnbauflächen der Stadt kommt regelmäßig die Abstimmung mit dem eigens aufgestellten Bebauungsplan hinzu.
Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW)
Große Hallen mit Publikumsverkehr, Versammlungsstätten oder ausgedehnte Beherbergungsbetriebe zählen zu den abschließend im Gesetz benannten Sonderbauten und durchlaufen immer das vollständige Verfahren mit eigenem Brandschutzkonzept.
Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Herne braucht
Neben den bundesweit üblichen Bauvorlagen verlangt der Fachbereich 54 je nach Lage des Grundstücks zusätzliche Nachweise. Dazu zählen typischerweise:
- Lageplan
Aktueller Katasterauszug mit Flurstück und geplantem Vorhaben als Grundlage der planungsrechtlichen Prüfung.
- Bauzeichnungen und Baubeschreibung
Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie eine textliche Beschreibung von Nutzung und Konstruktion – Maßstab und Detailtiefe richten sich nach dem gewählten Verfahren.
- Vereinbarkeit mit der jeweiligen Gestaltungssatzung
Innerhalb der Satzungsgebiete Herne-Mitte oder Wanne-Mitte muss die Bauvorlage zusätzlich zeigen, dass Fassade, Werbeanlagen und sichtbare Bauteile den dort geltenden Gestaltungsvorgaben entsprechen.
- Abgleich mit einem eigens aufgestellten Bebauungsplan
Für Grundstücke auf einer neuen Wohnbaufläche verlangt der Fachbereich den Nachweis, dass Kubatur, Erschließung und Nutzung mit dem für diese Fläche geltenden Bebauungsplan übereinstimmen.
- Standsicherheits- und Brandschutznachweis
Bei großen Sonderbauten im vollständigen Verfahren immer mit eigenem Brandschutzkonzept gefordert, bei kleineren Vorhaben je nach Gebäudeklasse häufig reduziert.
Bauanträge in Herne – Beispiele aus der Praxis
Neubauwohnungen im geplanten EschparkQuartier
Auf dem seit rund 30 Jahren brachliegenden früheren Gewerbegrundstück zwischen Bahnhofstraße und Eschstraße in Herne-Mitte plant die Stadt gemeinsam mit mehreren privaten Grundstückseigentümern rund 330 Wohneinheiten in drei Teilquartieren. Bauanträge für die einzelnen Baufelder werden nach Aufstellung des zugehörigen Bebauungsplans überwiegend im vereinfachten Verfahren erwartet, sobald die einzelnen Bauabschnitte konkret werden.
Fassadenänderung an einem Ladenlokal in Wanne-Mitte
Ein neuer Schaufensterrahmen oder eine veränderte Werbeanlage muss sich zusätzlich zur BauO NRW an der seit 2018 geltenden Gestaltungssatzung für Wanne-Mitte messen lassen – unabhängig davon, ob das Vorhaben selbst bauordnungsrechtlich verfahrensfrei wäre.
Anbau oder Dachgeschossausbau außerhalb der Satzungsgebiete
In Stadtteilen wie Eickel, Sodingen oder Horsthausen entfällt die zusätzliche Gestaltungsprüfung; Erweiterungen bleiben meist in den Gebäudeklassen 1 bis 3 und laufen im vereinfachten Verfahren oder, in Bebauungsplangebieten, über die Genehmigungsfreistellung.
Fliegender Bau zur Cranger Kirmes
Karussells und Fahrgeschäfte für das größte Volksfest Nordrhein-Westfalens am Rhein-Herne-Kanal gelten baurechtlich als Fliegende Bauten nach § 79 BauO NRW und benötigen eine eigene Ausführungsgenehmigung samt Gebrauchsabnahme vor Ort – ein eigenständiger Weg neben dem gewöhnlichen Bauantrag.
So läuft Ihr Bauantrag in Herne ab
Rechtlich gilt die BauO NRW landesweit einheitlich. In Herne bearbeitet eine einzige Behörde sowohl den gewachsenen Bestand als auch die beiden Gestaltungssatzungsgebiete und die neuen Wohnbauflächen der Stadt.
- Gebäudeklasse und Verfahrensart klären
Das Vorhaben wird zunächst einer der fünf Gebäudeklassen zugeordnet, danach folgt die Wahl des passenden Verfahrens.
- Lage prüfen: Gestaltungssatzung, Bebauungsplan oder gewöhnlicher Bestand
Schon vor der Einreichung klärt sich, ob das Grundstück in einem der beiden Gestaltungssatzungsgebiete Herne-Mitte oder Wanne-Mitte liegt oder ob ein eigens aufgestellter Bebauungsplan zusätzliche Vorgaben macht.
- Bauvorlagen für den Fachbereich 54 zusammenstellen
Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und die je nach Lage zusätzlich nötigen Nachweise gehen zentral an die Abteilung Baugenehmigung und Bauaufsicht im Technischen Rathaus.
- Vollständigkeits- und Fachprüfung
Der Fachbereich prüft zunächst formal, ob alle Unterlagen vorliegen, danach fachlich die planungsrechtliche Zulässigkeit und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen; in den Satzungsgebieten ist die gestalterische Prüfung eingebunden.
- Genehmigung, Fiktion oder Baubeginn
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen greift im vereinfachten Verfahren eine Genehmigungsfiktion, sonst folgt der förmliche Bescheid. Mit dem BauCode NRW wird die elektronische Antragstellung zum 1. September 2026 auch beim Herner Fachbereich zum verbindlichen Regelweg.
Was den Preis für einen Bauantrag in Herne beeinflusst
Wie aufwendig ein Bauantrag in Herne wird, lässt sich ohne Blick auf das konkrete Grundstück nicht seriös beziffern. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren
Ein verfahrensfreies Vorhaben oder eine Genehmigungsfreistellung bedeuten spürbar weniger Aufwand als das vollständige Verfahren für einen großen Sonderbau.
- Lage in einem Gestaltungssatzungsgebiet
Grundstücke in Herne-Mitte oder Wanne-Mitte unterliegen zusätzlich der jeweils dort geltenden Gestaltungssatzung – das erhöht den Abstimmungsaufwand gegenüber einem Vorhaben außerhalb dieser Gebiete.
- Umfang der weiteren Nachweise
Standsicherheit, Brandschutz oder eine gestalterische Stellungnahme erhöhen den Aufwand zusätzlich zu den Kernunterlagen, insbesondere bei größeren Vorhaben.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Eine beschleunigte Vorbereitung der Unterlagen verkürzt die eigene Vorlaufzeit, ändert aber nichts an den gesetzlichen Prüffristen des Fachbereichs 54.
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