Abgeschlossenheitsbescheinigung in Herne — vom Fachbereich 54 oder von einem Sachverständigen
Wer für ein Herner Gebäude Wohnungseigentum begründen will, braucht zunächst die Bestätigung, dass jede geplante Einheit baulich für sich steht. Zuständig dafür ist der Fachbereich 54 – Bauordnung im Technischen Rathaus an der Langekampstraße 36, dieselbe Behörde, die auch über den Bauantrag entscheidet. Anders als bei der späteren Grundbucheintragung, die je nach Stadtbezirk beim Amtsgericht Herne oder beim Amtsgericht Herne-Wanne landet, gibt es hier keine nach der früheren Stadtgrenze getrennte Zuständigkeit. Und wer nicht auf die Behörde warten möchte: Nordrhein-Westfalen erlaubt zusätzlich einen privaten Weg über einen staatlich anerkannten Sachverständigen.
- Was beim Fachbereich 54 geprüft wird
- Zwei Wege zur Bescheinigung
- Welche Unterlagen für Ihre Herner Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Herne – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Herne ab
- Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Herne beeinflusst
Was beim Fachbereich 54 geprüft wird
Egal, welchen der beiden möglichen Wege Sie einschlagen – am Prüfmaßstab ändert sich nichts:
- Sowohl der Fachbereich 54 als auch ein Sachverständiger prüfen ein und dasselbe: die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
- Beurteilungsgrundlage ist in beiden Fällen ausschließlich der eingereichte Aufteilungsplan – eine zusätzliche Ortsbesichtigung ist nicht üblich.
- Bei Neubauten, etwa im geplanten EschparkQuartier, dient meist direkt die Genehmigungsplanung als Grundlage; bei Bestandsgebäuden braucht es einen eigens erstellten Aufteilungsplan.
Der Fachbereich 54 entstand in seiner heutigen, einheitlichen Form mit der Städtefusion zum 1. Januar 1975 und bearbeitet seither Bauanträge, Nutzungsänderungen und eben auch Abgeschlossenheitsbescheinigungen für das gesamte Stadtgebiet – unabhängig davon, ob ein Gebäude im früheren Herne oder im früheren Wanne-Eickel liegt. Diese Vereinheitlichung gilt jedoch ausschließlich für die Bauaufsicht. Für die anschließende Eintragung ins Wohnungsgrundbuch bleibt die Doppelstadt-Geschichte dagegen bestehen: Das Amtsgericht Herne ist für die Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen zuständig, das eigenständige Amtsgericht Herne-Wanne für Wanne und Eickel. Eine mit dem Aufteilungsplan erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung bleibt davon unberührt – sie gilt unabhängig davon, welches der beiden Amtsgerichte später die Eintragung vornimmt.
Zwei Wege zur Bescheinigung
In Herne stehen zwei gleichwertige Optionen offen:
Über den Fachbereich 54
Ein formloser Antrag geht an die Abteilung Baugenehmigung und Bauaufsicht im Technischen Rathaus. Wie schnell es geht, hängt von der aktuellen Auslastung dort ab.
Über einen zugelassenen Sachverständigen
Ein nach der SV-VO NRW anerkannter Sachverständiger stellt die Bescheinigung privat aus – eine Option für alle, die eine Zeitplanung unabhängig von der behördlichen Bearbeitungsdauer brauchen.
Welche Unterlagen für Ihre Herner Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
Unabhängig vom gewählten Weg braucht es denselben Kern an Unterlagen:
- Bemaßter Aufteilungsplan
Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – die einzige Zeichnung, anhand derer geprüft wird.
- Eigentumsnachweis
Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude.
- Formloser Antrag oder direkte Beauftragung
Je nach gewähltem Weg reicht ein formloser Antrag beim Fachbereich 54 oder die direkte Beauftragung eines zugelassenen Sachverständigen.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Herne – Beispiele aus der Praxis
Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Wanne
Die Bescheinigung selbst erteilt zentral der Fachbereich 54 – unabhängig davon, dass die spätere Grundbucheintragung beim Amtsgericht Herne-Wanne erfolgt, weil das Gebäude im Stadtbezirk Wanne liegt.
Neubauprojekt im geplanten EschparkQuartier mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung
Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen, wahlweise beim Fachbereich oder bei einem anerkannten Sachverständigen.
Zeitkritischer Verkauf über einen Sachverständigen
Steht ein Notartermin bereits fest und ist der Fachbereich 54 ausgelastet, beauftragen Eigentümer in Nordrhein-Westfalen häufig einen staatlich anerkannten Sachverständigen, um die Bescheinigung unabhängig von der Bearbeitungszeit der Behörde zu erhalten.
Altbaugebäude in Sodingen mit nachträglich verändertem Dachgeschoss
Weil der ausgebaute Dachraum in der ursprünglichen Bauakte nicht als eigene Einheit verzeichnet ist, wird zunächst ein aktueller Aufteilungsplan erstellt, bevor Fachbereich oder Sachverständiger die Abgeschlossenheit der neu entstandenen Einheit bestätigen können.
So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Herne ab
Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Herne kommt hinzu, dass Sie zwischen zwei gleichwertigen Wegen wählen können:
- Aufteilungsplan vorbereiten
Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert.
- Weg wählen: Fachbereich 54 oder Sachverständiger
Je nach gewünschter Bearbeitungszeit entscheiden Sie sich für den Fachbereich im Technischen Rathaus oder einen staatlich anerkannten Sachverständigen.
- Antrag stellen beziehungsweise Sachverständigen beauftragen
Formlos beim Fachbereich oder als direkte Beauftragung, jeweils mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis.
- Prüfung der Abgeschlossenheit
Geprüft wird ausschließlich, ob der Plan die bauliche Abgeschlossenheit jeder Einheit zeigt.
- Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben
Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt – die anschließende Eintragung übernimmt je nach Stadtbezirk eines der beiden Herner Amtsgerichte.
Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Herne beeinflusst
Die Wahl zwischen Fachbereich und Sachverständigem wirkt sich in Herne ebenso aus wie diese weiteren Faktoren:
- Gewählter Weg
Der Fachbereich 54 und ein staatlich anerkannter Sachverständiger unterscheiden sich in Bearbeitungszeit und Ablauf, führen aber zum selben Ergebnis.
- Vollständigkeit des Aufteilungsplans
Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang unabhängig vom gewählten Weg verlängern.
- Auslastung des Fachbereichs oder Verfügbarkeit eines Sachverständigen
Beide Wege unterliegen eigenen zeitlichen Schwankungen – eine realistische Einschätzung gibt die jeweils angefragte Stelle selbst.
- Baujahr und Aktenlage
Für ältere Gebäude, insbesondere aus der Zeit vor der Städtefusion 1975, kann eine zusätzliche Recherche beim Stadtarchiv Herne den Aufteilungsplan selbst beeinflussen, bevor die Abgeschlossenheit geprüft wird.
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