Teilungserklärung in Hamm — WEG-Aufteilung ohne zusätzliche Umwandlungsgenehmigung
Wer für eine Immobilie in Hamm eine Teilungserklärung vorbereitet, muss keine zusätzliche behördliche Hürde einplanen, wie sie einige andere deutsche Großstädte inzwischen kennen: Nordrhein-Westfalen hat von der Möglichkeit, per Rechtsverordnung nach § 250 BauGB eine eigene Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzuführen, bislang landesweit keinen Gebrauch gemacht – auch nicht für Hamm. Für die Teilungserklärung bleibt es damit beim bundesweiten Grundmuster aus Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und notarieller Beurkundung. Praktisch wird das Thema in Hamm besonders dort greifbar, wo größere Mehrfamilienhäuser aus der Wiederaufbauzeit heute wohnungsweise verkauft werden sollen.
Brauchen Sie in Hamm eine Umwandlungsgenehmigung?
In mehreren deutschen Großstädten ist die Teilungserklärung inzwischen an eine zweite, eigenständige Genehmigung gekoppelt. Für Hamm lässt sich diese Frage klar beantworten:
- Nordrhein-Westfalen hat keine Rechtsverordnung nach § 250 BauGB erlassen, mit der einzelne Gemeinden eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erhalten könnten – das gilt landesweit und damit auch für Hamm.
- Eine solche Rechtsverordnung müsste das Land eigens erlassen und dabei einzelne Gebiete konkret benennen. Solange das nicht geschieht, bleibt es in Hamm bei der bundesweiten Grundregel ohne zusätzliche Genehmigung, auch bei größeren Mehrfamilienhäusern.
- Unabhängig von der Umwandlungsfrage bleibt die notarielle Form für die Teilungserklärung selbst zwingend – ein formloses Schreiben unter den Miteigentümern ersetzt sie nicht.
Mehrere deutsche Großstädte verlangen bei Bestandsgebäuden mit mehreren Wohnungen zusätzlich zur Teilungserklärung eine eigene Umwandlungsgenehmigung nach § 250 BauGB. Nordrhein-Westfalen hat von dieser Möglichkeit landesweit keinen Gebrauch gemacht, und auch für Hamm ist keine gesonderte städtische Regelung ersichtlich, die daran etwas ändern würde. Wer für eine Hammer Immobilie eine Teilungserklärung vorbereitet, kann sich deshalb auf den Aufteilungsplan und die notarielle Beurkundung konzentrieren, ohne eine zusätzliche behördliche Prüfspur offenhalten zu müssen.
Zwei Ausgangslagen in Hamm
Ob eine Teilungserklärung ein Wiederaufbaugebäude oder einen modernen Neubau betrifft, ändert am rechtlichen Rahmen nichts – wohl aber daran, wie die Vorarbeit aussieht:
Mehrfamilienhaus aus der Wiederaufbauzeit
Für ein Gebäude aus den 1950er- oder 1960er-Jahren, das bisher einem einzigen Eigentümer gehörte, braucht die Aufteilung in Wohnungseigentum denselben bemaßten Aufteilungsplan wie bei einem modernen Mehrfamilienhaus – bei fehlender aktueller Zeichnung ergänzt um eine Vor-Ort-Vermessung.
Neubau mit von vornherein geplanter Einzelvermarktung
Bei einem neu errichteten Mehrfamilienhaus lässt sich der Aufteilungsplan meist unmittelbar aus der Genehmigungsplanung ableiten, ohne dass eine gesonderte Umwandlungsprüfung dazwischentritt.
Welche Unterlagen Ihre Teilungserklärung in Hamm braucht
Unabhängig von Baujahr und Lage bildet derselbe Kern die Grundlage jeder Hammer Teilungserklärung:
- Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung
Der nach § 7 WEG bemaßte, durchgehend nummerierte Plan, bestätigt durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Amts für Bauordnung und Immissionsschutz.
- Aktueller Grundbuchauszug
Zeigt die bestehenden Eigentumsverhältnisse am Gebäude.
- Bestandspläne oder Aufmaß
Liegen bereits Pläne vor, dienen sie als Grundlage für den Aufteilungsplan; bei älteren Gebäuden ohne verwertbare Zeichnung wird stattdessen vor Ort vermessen.
- Angaben zur gewünschten Aufteilung
Vor der eigentlichen Zeichnung muss feststehen, welche Räume, Keller- und Stellplatzflächen zu welcher künftigen Einheit gehören sollen.
Teilungserklärungen in Hamm – Beispiele aus der Praxis
Wohnungsweiser Verkauf eines Wiederaufbau-Mehrfamilienhauses
Ein Mehrfamilienhaus aus den 1950er-Jahren mit sechs Wohnungen soll einzeln verkauft werden. Weil Nordrhein-Westfalen keine Umwandlungsgenehmigung kennt, genügt dafür der bemaßte Aufteilungsplan mit anschließender notarieller Beurkundung.
Erbengemeinschaft teilt ein geerbtes Haus
Geschwister erben ein Mehrfamilienhaus und wollen es unter sich aufteilen, statt es gemeinsam zu verwalten. Eine zusätzliche Genehmigung ist dafür in Hamm nicht vorgesehen.
Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Planung
Ein neu errichtetes Gebäude soll direkt an unterschiedliche Käufer vermarktet werden. Der Aufteilungsplan entsteht hier unmittelbar aus der Genehmigungsplanung.
So läuft Ihre Teilungserklärung in Hamm ab
Ohne zusätzliche Umwandlungsprüfung bleibt der Weg zur Hammer Teilungserklärung überschaubar:
- Ausgangslage klären
Wir prüfen, ob bereits verwertbare Bestandspläne existieren oder ob es sich um ein älteres Gebäude ohne aktuelle Zeichnung handelt.
- Aufteilungsplan erstellen
Aus vorhandenen Unterlagen oder per Vor-Ort-Vermessung entsteht der bemaßte, durchgehend nummerierte Aufteilungsplan für alle Einheiten.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Der Aufteilungsplan geht an das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz, das die bauliche Abgeschlossenheit jeder Einheit bestätigt.
- Notarielle Beurkundung
Mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung.
- Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt
Die Eintragung erfolgt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Was den Aufwand einer Teilungserklärung in Hamm beeinflusst
Weil in Hamm keine Umwandlungsgenehmigung hinzukommt, bestimmen vor allem diese Faktoren den Aufwand:
- Baujahr und Aktenlage
Für einen Neubau lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt aus der Genehmigungsplanung ableiten. Ein älteres Gebäude ohne aktuelle Zeichnung braucht dagegen zusätzlich eine Vor-Ort-Vermessung.
- Anzahl der aufzuteilenden Einheiten
Mehr Einheiten bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand im Aufteilungsplan.
- Zustand vorhandener Bestandspläne
Ein aktueller, bemaßter Plan verkürzt die Erstellung spürbar gegenüber einer vollständigen Neuvermessung.
- Abstimmungsaufwand bei mehreren Beteiligten
Teilt eine Erbengemeinschaft ein Gebäude unter sich auf, braucht die Abstimmung zwischen den Beteiligten in der Regel mehr Vorlauf als bei einem einzelnen Eigentümer.
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