Energieausweis in Hamm — vom unsanierten Wiederaufbauhaus bis zum modernen Neubau korrekt eingestuft

Zwei Daten bestimmen maßgeblich, welchen Energieausweis ein Hammer Gebäude braucht: das Baujahr und der Stichtag 1. November 1977, ab dem das Gebäudeenergiegesetz Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweistypen einräumt. Weil die Stadt im Sommer 1944 zu den westfälischen Wiederaufbaustädten erklärt wurde, liegt das Baujahr eines großen Teils der heutigen Wohngebäude weit vor diesem Stichtag – die Häuser entstanden meist zügig ab Ende der 1940er-Jahre, mit einfacher Bautechnik und ohne die energetischen Standards, die es damals noch gar nicht gab. Für viele kleinere Wiederaufbauhäuser bedeutet das eine klare gesetzliche Vorgabe statt einer Wahlmöglichkeit.

Wann Sie in Hamm einen Energieausweis brauchen

Die Pflicht selbst ist bundeseinheitlich im Gebäudeenergiegesetz geregelt; welcher Ausweistyp infrage kommt, hängt vom jeweiligen Gebäude ab:

  • Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss der Ausweis spätestens zur Besichtigung vorliegen und beim Vertragsabschluss übergeben werden; welche Angaben eine Immobilienanzeige dazu enthalten muss, legt § 87 GEG fest.
  • Ohne Wahlmöglichkeit vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Einheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die niemals auf das Dämmniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden.
  • Erfüllt ein Gebäude diese Kriterien nicht – etwa weil es größer oder jünger ist –, darf zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis frei gewählt werden.
  • Ein neu errichtetes Gebäude erhält unabhängig von der Zahl seiner Wohnungen stets einen Bedarfsausweis.
  • Zehn Jahre nach Ausstellung verliert ein Energieausweis seine Gültigkeit; eine spätere bauliche Änderung mit neu erstelltem Ausweis beendet die Gültigkeit des alten schon früher.
Wenn das Baujahr automatisch den Bedarfsausweis vorschreibt

Für ein kleineres Mehrfamilienhaus mit weniger als fünf Wohneinheiten, das im Zuge des Hammer Wiederaufbaus entstand und seither nicht grundlegend modernisiert wurde, entfällt die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Ausweistypen vollständig – der Bedarfsausweis ist Pflicht. Anders als in Gründerzeitvierteln mit häufigem Ensemble- oder Denkmalschutz stehen solche Häuser in Hamm überwiegend ohne besondere Schutzauflagen, sodass für die im Ausweis genannten Modernisierungsempfehlungen das volle bautechnische Spektrum offensteht, von der Fassadendämmung bis zum Austausch der Heiztechnik.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Ihr Hammer Gebäude

Beide Ausweistypen münden in dieselbe Effizienzklassen-Skala, kommen aber auf völlig unterschiedlichen Wegen dorthin:

Bedarfsausweis (§ 81 GEG)

Hier wird nicht gemessen, sondern gerechnet: Aus Bauzustand, Dämmstärke, Fenstertyp und Heiztechnik ergibt sich ein theoretischer Energiebedarf, unabhängig davon, wie sparsam oder verschwenderisch die bisherigen Bewohner tatsächlich geheizt haben. Für kleinere, unsanierte Wiederaufbauhäuser bleibt das ohnehin der einzig zulässige Weg.

Verbrauchsausweis (§ 82 GEG)

Grundlage sind die tatsächlichen, witterungsbereinigten Heizkosten der vergangenen drei Jahre. Das ist günstiger zu erstellen, setzt aber voraus, dass durchgehende Abrechnungsdaten ohne größere Lücken vorliegen.

Modernisierte Nachkriegsbauten mit fünf oder mehr Einheiten

Für größere Wohnanlagen aus der Wiederaufbauzeit, die bereits eine oder mehrere Modernisierungsrunden durchlaufen haben, besteht Wahlfreiheit – vorhandene, durchgehende Verbrauchsdaten sprechen dann häufig für den Verbrauchsausweis.

Welche Unterlagen Ihr Hammer Energieausweis braucht

Je nach Ausweistyp werden unterschiedliche Angaben benötigt:

  • Gebäudedaten für den Bedarfsausweis

    Baujahr, Wohnfläche, Angaben zu Fassade, Fenstern, Dach und Kellerdecke sowie zur vorhandenen Heiz- und Warmwassertechnik. Liegen keine belastbaren Bestandsunterlagen vor, wird die Gebäudehülle vor Ort erfasst.

  • Verbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis

    Heizkostenabrechnungen oder Ablesewerte der letzten drei vollen Abrechnungsjahre, möglichst ohne größere Leerstandszeiten.

  • Bauakte des Amts für Bauordnung und Immissionsschutz

    Fehlen Baujahr oder Bauteilangaben, verwahrt das Amt die entsprechende Bauakte im Bauaktenarchiv am Technischen Rathaus. Verlangt werden üblicherweise ein Personalausweis und bei Beauftragung Dritter eine Vollmacht.

Energieausweise in Hamm – Beispiele aus der Praxis

Unsaniertes Wiederaufbauhaus ohne Modernisierung

Weniger als fünf Wohneinheiten, Bauantrag deutlich vor 1977, keine grundlegende Modernisierung – der Bedarfsausweis ist hier zwingend vorgeschrieben. Da kein besonderer Ensembleschutz besteht, steht für die Modernisierungsempfehlungen das volle Maßnahmenspektrum offen.

Saniertes Mehrfamilienhaus aus den 1950er-Jahren

Fassade, Fenster und Heizung wurden bereits modernisiert, durchgehende Verbrauchsdaten liegen vor. Ein Verbrauchsausweis lässt sich hier meist ohne Vor-Ort-Termin erstellen.

Neubau auf einem jüngeren Baugrundstück

Für einen Neubau ist unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten grundsätzlich ein Bedarfsausweis auszustellen. Aktuelle Dämmstandards führen in der Regel zu einer deutlich besseren Effizienzklasse als im umliegenden Wiederaufbaubestand.

Gemischt genutztes Wiederaufbauhaus mit Laden im Erdgeschoss

Wird ein Gebäude gemischt genutzt – Gewerbe im Erdgeschoss, Wohnungen darüber –, sind die Nutzungseinheiten für den Energieausweis getrennt zu betrachten.

So läuft Ihr Energieausweis in Hamm ab

Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Hamm liegt das Gewicht auf der frühen Klärung, ob und wann ein Gebäude aus der Wiederaufbauzeit modernisiert wurde:

  1. Gebäudedaten aufnehmen

    Baujahr, Wohneinheiten und Modernisierungsstand werden erfasst. Daraus ergibt sich, ob ein Bedarfsausweis zwingend ist oder Wahlfreiheit besteht.

  2. Ausweistyp festlegen

    Bei Wahlfreiheit entscheidet vor allem die Verfügbarkeit belastbarer Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre über Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

  3. Datengrundlage beschaffen

    Für den Bedarfsausweis werden vorhandene Baupläne und Angaben zur Anlagentechnik ausgewertet oder vor Ort erfasst; für den Verbrauchsausweis werden die Abrechnungsdaten zusammengestellt.

  4. Berechnung und Modernisierungsempfehlungen

    Aus den Daten wird die Effizienzklasse ermittelt. Beim Bedarfsausweis werden zusätzlich wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen benannt (§ 84 GEG).

  5. Ausweis übergeben

    Sie erhalten den fertigen Ausweis mit allen Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach § 87 GEG.

Was den Aufwand eines Energieausweises in Hamm beeinflusst

Wie viel Aufwand ein Energieausweis macht, hängt stärker vom Gebäude als von einer pauschalen Regel ab:

  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

    Der Bedarfsausweis verlangt eine vollständige Erfassung der Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist damit aufwendiger als der Verbrauchsausweis.

  • Verfügbarkeit der Datengrundlage

    Liegen Baupläne, Sanierungsnachweise oder lückenlose Verbrauchsdaten vor, verkürzt das den Aufwand erheblich.

  • Modernisierungsstand des Wiederaufbaugebäudes

    Ein seit der Errichtung unverändertes Haus verlangt eine gründlichere Erfassung als ein bereits mehrfach saniertes Gebäude.

  • Umfang der Modernisierungsempfehlungen

    Ob eine knappe Standardempfehlung genügt oder eine detaillierte, auf das Gebäude zugeschnittene Maßnahmenliste gewünscht ist, wirkt sich auf den Bearbeitungsaufwand aus.

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