Bauvoranfrage in Hamm — Vorbescheid nach § 77 BauO NRW vom Amt für Bauordnung und Immissionsschutz

Eine Frage verbindlich klären, ohne gleich den vollständigen Bauantrag vorzubereiten – dafür gibt es die Bauvoranfrage nach § 77 BauO NRW. Sie richtet sich an das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz, dieselbe Behörde, die später auch über den Bauantrag entscheidet, und bindet sie für die gestellten Fragen drei Jahre. Für Hamm hat dieses Instrument eine Besonderheit, die kaum eine andere kreisfreie Stadt in dieser Form kennt: Als Stadt ohne eigenen Landkreis grenzt Hamm an gleich vier Kreise – Warendorf im Norden, Soest im Osten, Unna im Süden und Coesfeld im Westen. Bei Grundstücken nahe einer dieser Grenzen ist oft nicht auf den ersten Blick klar, welche Behörde überhaupt zuständig ist.

Was ein Vorbescheid nach § 77 BauO NRW leistet

Die Bauvoranfrage ersetzt den Bauantrag nicht, nimmt ihm für einzelne Fragen aber das Risiko:

  • Der Vorbescheid beantwortet einzelne, konkret gestellte Fragen zu einem genehmigungspflichtigen Vorhaben – unabhängig davon, welches Baugenehmigungsverfahren später greift.
  • Er bindet das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz im späteren Bauantrag, aber ausschließlich für die Fragen, die tatsächlich gestellt und beantwortet wurden.
  • Für Fragen, die sich allein auf die planungsrechtliche Zulässigkeit beziehen, sieht § 77 BauO NRW eine Erleichterung vor: Die eingereichten Unterlagen müssen dann nicht von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser stammen.
Vier Nachbarkreise, eine offene Zuständigkeitsfrage

Weil Hamm gleich an vier Kreise grenzt, taucht bei Grundstücken am Stadtrand regelmäßig eine Frage auf, die in den meisten anderen Städten so gar nicht erst gestellt werden muss: Gehört das Flurstück tatsächlich zum Hammer Stadtgebiet, oder liegt es bereits im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Warendorf, Soest, Unna oder Coesfeld? Eine Bauvoranfrage klärt diese Frage zusammen mit den eigentlichen Bauplanungsfragen in einem Zug. Der positive Vorbescheid selbst gilt drei Jahre und lässt sich auf formlosen, rechtzeitig gestellten Antrag um jeweils ein weiteres Jahr verlängern – unter bestimmten Voraussetzungen sogar rückwirkend, wenn der Antrag noch innerhalb der laufenden Frist eingegangen ist.

Wofür sich eine Bauvoranfrage in Hamm besonders eignet

Zwei Konstellationen kommen in Hamm auffällig häufig vor:

Zuständigkeitsklärung bei Grundstücken nahe einer Kreisgrenze

Für Grundstücke am Rand des Hammer Stadtgebiets ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, ob das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz oder die Verwaltung eines der vier Nachbarkreise zuständig ist. Eine Bauvoranfrage klärt das verbindlich, bevor die eigentliche Planung beginnt.

Bebaubarkeit im unbeplanten Innenbereich

Fehlt für ein Grundstück ein rechtskräftiger Bebauungsplan, entscheidet § 34 BauGB über die Bebaubarkeit. Ein Vorbescheid klärt das verbindlich, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

Grundsätzliche Zulässigkeit einer Aufstockung

Vor einer aufwendigen Tragwerksplanung lässt sich per Vorbescheid klären, ob eine zusätzliche Geschossigkeit am Standort überhaupt genehmigungsfähig wäre.

Welche Unterlagen Ihre Bauvoranfrage in Hamm braucht

Der Umfang bleibt deutlich unter dem eines vollständigen Bauantrags:

  • Antragsformular des Amts für Bauordnung und Immissionsschutz

    Darin werden die zu klärenden Fragen präzise formuliert – die Qualität dieser Formulierung entscheidet über den Wert des späteren Bescheids.

  • Lageplan

    Aktueller Katasterausschnitt mit Darstellung des Flurstücks, auf das sich die Fragen beziehen.

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens

    Bei reinen Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit genügt eine knappe Beschreibung ohne Zeichnung eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers.

  • Nachweis zur Grundstückszuordnung

    Bei Lagen nahe einer Kreisgrenze hilft eine Angabe zu Gemarkung und Flur, die Zuständigkeitsfrage im Antrag von vornherein zu adressieren.

Bauvoranfragen in Hamm – Beispiele aus der Praxis

Grundstückskauf nahe der Grenze zum Kreis Unna

Vor dem Kauf eines Baugrundstücks am südlichen Stadtrand lässt ein Käufer per Bauvoranfrage klären, ob tatsächlich das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz der Stadt Hamm zuständig ist oder die Kreisverwaltung Unna.

Aufstockung eines Wiederaufbauhauses

Vor der vollständigen Tragwerksplanung lässt sich per Vorbescheid klären, ob eine zusätzliche Geschossigkeit an einem bestehenden Wiederaufbauhaus überhaupt zulässig ist.

Bebauung eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich

Fehlt für ein Grundstück ein rechtskräftiger Bebauungsplan, klärt ein Vorbescheid die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB verbindlich.

So läuft Ihre Bauvoranfrage in Hamm ab

Der Weg zur Bauvoranfrage folgt in Hamm denselben rechtlichen Grundzügen wie andernorts, mit der Zuständigkeitsklärung an den Kreisgrenzen als örtlicher Besonderheit:

  1. Fragen konkret formulieren

    Der Wert des späteren Bescheids hängt vollständig davon ab, wie präzise die gestellten Fragen sind.

  2. Zuständigkeit klären

    Bei Grundstücken nahe einer Kreisgrenze wird vorab geprüft, ob tatsächlich Hamm oder ein Nachbarkreis zuständig ist.

  3. Unterlagen beim Amt einreichen

    Formular, Lageplan und Kurzbeschreibung gehen an das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz.

  4. Bearbeitung durch das Amt

    Das Amt prüft die gestellten Fragen und kann bei Bedarf Rückfragen stellen oder weitere Unterlagen nachfordern.

  5. Bescheid erhalten und bei Bedarf verlängern

    Der positive Bescheid bindet das Amt für die beantworteten Fragen drei Jahre – auf Antrag um jeweils ein weiteres Jahr verlängerbar.

Was den Preis für eine Bauvoranfrage in Hamm beeinflusst

Die Gebühr des Amts richtet sich nach der geltenden Gebührenordnung und ist unabhängig von unserem Honorar für die Vorbereitung. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Anzahl und Komplexität der Fragen

    Jede zusätzliche Frage, die verbindlich beantwortet werden soll, erhöht den Prüfaufwand des Amts und damit die Bearbeitungsgebühr.

  • Ob eine bauvorlageberechtigte Zeichnung nötig ist

    Reine Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit verursachen weniger Vorbereitungsaufwand als eine Bauvoranfrage mit vollständigen Zeichnungen.

  • Zusätzliche Zuständigkeitsklärung an Kreisgrenzen

    Grundstücke nahe der Grenze zu Warendorf, Soest, Unna oder Coesfeld können zusätzlichen Abstimmungsaufwand mit sich bringen.

  • Auslastung des Amts

    Wie bei anderen Verfahren wirkt sich die aktuelle Bearbeitungslast auf die Dauer aus, nicht aber auf die gesetzliche Gebührenhöhe.

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