Bauantrag in Hamm — beim Amt für Bauordnung und Immissionsschutz digital eingereicht

Als kreisfreie Stadt entscheidet in Hamm eine einzige Behörde über sämtliche Bauanträge im Stadtgebiet: das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz. Anders als in Berlin oder Hamburg gibt es hier keine Aufteilung auf mehrere Bezirksämter, dafür aber eine Besonderheit, die Hamm sogar der landesweiten Regel voraus ist – seit dem 1. Juli 2026 nimmt die Stadt Bauanträge ausschließlich digital über das Bauportal.NRW entgegen, zwei Monate bevor das mit dem BauCode NRW zum 1. September 2026 ohnehin für ganz Nordrhein-Westfalen zur Pflicht wird. Wer sein Vorhaben von Anfang an mit dem passenden Verfahren und vollständigen, digital einreichfertigen Unterlagen plant, kommt entsprechend zügiger durch die Prüfung.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Hamm?

Nach § 60 Abs. 1 BauO NRW brauchen die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung einer baulichen Anlage grundsätzlich eine Genehmigung; Ausnahmen und Erleichterungen regeln die §§ 61 bis 63 sowie 78 und 79 BauO NRW. Dieser Rahmen gilt landesweit identisch – in Hamm entscheidet allein das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz, welches der folgenden vier Verfahren im Einzelfall greift:

  • Verfahrensfreie Vorhaben nach § 62 BauO NRW – etwa kleinere Nebengebäude –, für die weder Anzeige noch Bescheid nötig ist, materielles Baurecht aber trotzdem gilt.
  • Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW für Wohngebäude niedrigerer Gebäudeklassen im Bebauungsplangebiet: Die Unterlagen gehen ans Amt, ein förmlicher Bescheid bleibt aus.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW als Regelweg für die meisten Wohn- und Nichtsonderbauten.
  • Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten nach § 65 BauO NRW mit umfassender Prüfung aller Fachbereiche.
Ausschließlich digital seit dem 1. Juli 2026

Während viele andere nordrhein-westfälische Kommunen die digitale Einreichung bislang nur wahlweise neben dem Postweg anbieten, hat Hamm bereits zum 1. Juli 2026 vollständig auf Papier verzichtet: Bauanträge werden seither ausschließlich über das Bauportal.NRW gestellt, ortsunabhängig und rund um die Uhr. Der Zugang läuft über eine einmalige Anmeldung mit BundID oder dem Unternehmenskonto, ein integrierter Antragsassistent führt anschließend Schritt für Schritt durch die Angaben. Nach der Einreichung legt das System das Vorhaben automatisch in einem geschützten Projektraum auf der Plattform ITeBAU an; Beteiligte erhalten eine Einladung per E-Mail, und die weitere Kommunikation mit dem Amt für Bauordnung und Immissionsschutz läuft ausschließlich über diesen Projektraum statt über verstreute E-Mails oder Papierpost. Damit ist Hamm dem landesweiten Pflichttermin des BauCode NRW zum 1. September 2026 bereits zwei Monate voraus.

Die vier Verfahrensarten im Detail

Der gesetzliche Rahmen der BauO NRW ist überall im Land derselbe – wie er sich in der Praxis anfühlt, hängt vom bearbeitenden Amt und der digitalen Infrastruktur dahinter ab:

Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW)

Ein abschließender Katalog nennt Vorhaben, die ohne jedes Verfahren errichtet werden dürfen. Abstandsflächen und ein geltender Bebauungsplan sind trotzdem einzuhalten; das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz kann bei Verstößen unabhängig davon einschreiten.

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Passt für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet, wenn keine Befreiung nötig und die Erschließung gesichert ist. Widerspricht das Amt innerhalb der gesetzlichen Frist nicht, darf ohne Bescheid gebaut werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Der Regelweg für die meisten Hammer Wohnbauvorhaben, vom Wiederaufbauhaus mit Dachgeschossausbau bis zum kleineren Mehrfamilienhaus-Neubau. Geprüft werden vor allem planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Stellplätze.

Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW)

Zwingend für die im Gesetz abschließend benannten großen Sonderbauten, etwa größere Versammlungs- oder Beherbergungsstätten, mit umfassender Prüfung einschließlich Brandschutz und Standsicherheit.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Hamm braucht

Unabhängig vom gewählten Verfahren müssen die Bauvorlagen vollständig und für die digitale Einreichung über das Bauportal.NRW aufbereitet sein. Dazu gehören typischerweise:

  • Lageplan

    Aktueller Katasterausschnitt mit Darstellung des Flurstücks und des geplanten Vorhabens.

  • Bauzeichnungen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten, die das Vorhaben eindeutig darstellen – Maßstab und Detailtiefe richten sich nach dem gewählten Verfahren.

  • Baubeschreibung

    Textliche Erläuterung von Nutzung, Konstruktion und Ausführung, ergänzt um Angaben zu gewerblichen Anlagen, sofern vorhanden.

  • Standsicherheits- und Brandschutznachweis

    Je nach Gebäudeklasse und Vorhaben gefordert – bei großen Sonderbauten immer, bei kleineren Vorhaben oft reduziert.

  • Digitale Antragstellung über das Bauportal.NRW

    Sämtliche Unterlagen werden für den seit Juli 2026 verbindlichen digitalen Weg aufbereitet und über den Antragsassistenten samt zugehörigem Projektraum eingereicht – eine Einreichung auf Papier ist in Hamm nicht mehr vorgesehen.

Bauanträge in Hamm – Beispiele aus der Praxis

Dachgeschossausbau an einem Wiederaufbauhaus

Große Teile Hamms wurden nach den Luftangriffen der Kriegsjahre in der Nachkriegszeit neu errichtet. Ein nachträglicher Dachgeschossausbau an einem solchen Gebäude bleibt meist in den unteren Gebäudeklassen und läuft im vereinfachten Verfahren.

Neubau eines Mehrfamilienhauses

Ein Neubau mit mehreren Wohneinheiten bis zur Gebäudeklasse 4 bewegt sich in aller Regel im vereinfachten Verfahren; liegt das Grundstück bereits im Geltungsbereich eines passenden Bebauungsplans, kommt auch die Genehmigungsfreistellung infrage.

Vorhaben nahe der Grenze zu einem Nachbarkreis

Grundstücke am Rand des Stadtgebiets liegen mitunter nah an der Grenze zu Warendorf, Soest, Unna oder Coesfeld. Hier klärt sich vorab, ob tatsächlich das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz der Stadt Hamm zuständig ist oder die jeweilige Kreisverwaltung.

Größerer Sonderbau im Gewerbegebiet

Ein größerer Sonderbau durchläuft das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW mit entsprechend umfassenderer Prüfung durch das Amt.

So läuft Ihr Bauantrag in Hamm ab

Der rechtliche Rahmen der BauO NRW gilt in Hamm wie in jeder anderen nordrhein-westfälischen Stadt. Unterschiedlich ist, dass die gesamte Kommunikation mit dem Amt seit Juli 2026 verpflichtend digital über einen eigenen Projektraum läuft:

  1. Gebäudeklasse und Verfahrensart klären

    Am Anfang steht die Einordnung des Vorhabens in eine der fünf Gebäudeklassen und die Wahl des passenden Verfahrens.

  2. Bauvorlagen digital aufbereiten

    Lagepläne, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und je nach Vorhaben weitere Nachweise werden für die Einreichung über das Bauportal.NRW zusammengestellt.

  3. Anmeldung und Einreichung über den Antragsassistenten

    Mit BundID oder Unternehmenskonto wird der Antrag eingereicht; das Vorhaben landet automatisch in einem geschützten Projektraum auf der Plattform ITeBAU.

  4. Vollständigkeits- und Fachprüfung

    Das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz prüft zunächst formal, danach fachlich – bei Rückfragen erfolgt die Nachforderung direkt über den digitalen Projektraum.

  5. Genehmigung oder Baubeginn

    Je nach Verfahren erhalten Sie den Genehmigungsbescheid oder dürfen nach Ablauf der Wartefrist ohne Bescheid beginnen.

Was den Aufwand für einen Bauantrag in Hamm bestimmt

Wie aufwendig ein Bauantrag in Hamm wird, hängt weniger von einer pauschalen Regel als vom konkreten Vorhaben ab. Diese Faktoren spielen dabei die größte Rolle:

  • Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren

    Ein verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben verursacht deutlich weniger Aufwand als ein vollständiges Verfahren für einen großen Sonderbau.

  • Umfang der Bauvorlagen

    Neben Lageplan und Bauzeichnungen kommen je nach Vorhaben weitere Nachweise hinzu, etwa zu Standsicherheit oder Stellplätzen – jeder zusätzliche Nachweis erhöht die Vorbereitungszeit.

  • Lage am Stadtrand oder an einer Kreisgrenze

    Bei Grundstücken nahe einem der vier Nachbarkreise klärt sich zunächst die Zuständigkeit, bevor die eigentliche Antragsvorbereitung beginnt.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Eine zügig vorbereitete, vollständige Einreichung über den digitalen Projektraum verkürzt die eigene Vorlaufzeit, ändert an den gesetzlichen Prüffristen des Amts aber nichts.

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