Nutzungsänderung in Hagen — vom Vergleichstest bis zur Denkmalabstimmung in der Gartenstadt Hohenhagen
Bei einer Nutzungsänderung geht es nicht um einen neuen Baukörper, sondern um die Frage, ob eine bereits vorhandene Fläche künftig anders genutzt werden darf. In Hagen prüft dafür derselbe Fachbereich 61 wie beim Bauantrag, mit derselben zweistufigen Struktur aus Vorprüfstelle und zuständigem technischem Bezirk – der Maßstab ist aber ein anderer als bei einem Neubau: Es zählt nicht die Gebäudeklasse, sondern ob die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen auslöst als die bisherige. Für Hagen ist das besonders häufig relevant, weil hier drei sehr unterschiedliche Baualtersstufen aufeinandertreffen – Gründerzeitbauten, Wiederaufbaubestand der Nachkriegsjahrzehnte und ehemalige Gewerbe- und Fabrikflächen aus der industriellen Vergangenheit der Stadt, die sich für eine neue Nutzung anbieten.
- Wann ist eine Nutzungsänderung in Hagen genehmigungspflichtig?
- Die vier Verfahrensarten bei einer Nutzungsänderung
- Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Hagen braucht
- Nutzungsänderungen in Hagen – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Nutzungsänderung in Hagen ab
- Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Hagen beeinflusst
Wann ist eine Nutzungsänderung in Hagen genehmigungspflichtig?
Nach § 60 Abs. 1 BauO NRW steht die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage rechtlich auf derselben Stufe wie deren Errichtung oder Änderung – auch ohne einen einzigen Handgriff an der Bausubstanz kann sie genehmigungspflichtig sein. Ob und welches Verfahren im Einzelfall greift, hängt von einem Vergleich ab:
- Verfahrensfrei bleibt eine Nutzungsänderung, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige – etwa der Wechsel zwischen zwei ähnlich einzustufenden Büronutzungen.
- Genehmigungsfreistellung kommt infrage, wenn die neue Nutzung einem rechtskräftigen Bebauungsplan entspricht und kein Sonderbau entsteht.
- Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist der Regelfall, sobald sich durch die neue Nutzung tatsächlich Anforderungen ändern, etwa bei Stellplätzen oder Schallschutz.
- Das vollständige Verfahren greift, wenn die neue Nutzung selbst zum Sonderbau wird – etwa bei einer Versammlungsstätte oder einem Betrieb mit erhöhtem Publikumsverkehr.
Wie eine Nutzungsänderung selbst zum Teil der Stadtgeschichte werden kann, zeigt der Hohenhof: die 1906 bis 1908 als Wohnhaus von Karl Ernst Osthaus errichtete Villa dient heute als Museum des Hagener Impulses. Ein solcher Wechsel von privater Wohnnutzung zu einer musealen, öffentlich zugänglichen Nutzung löst deutlich andere Anforderungen aus als die bisherige – von Rettungswegen über Besucherzahlen bis zu Stellplätzen – und wäre damit nach heutigem Maßstab regelmäßig kein verfahrensfreier, sondern ein genehmigungspflichtiger Vorgang. Für alle anderen einzeln denkmalgeschützten Gebäude der Gartenstadt Hohenhagen gilt entsprechend: Jede Nutzungsänderung braucht zusätzlich zur bauordnungsrechtlichen Prüfung die Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde, sobald sich das äußere oder innere Erscheinungsbild des geschützten Gebäudes dadurch verändert.
Die vier Verfahrensarten bei einer Nutzungsänderung
Formal sind es dieselben vier Verfahren wie beim Bauantrag – in Hagen entscheidet aber zusätzlich die Baualtersstufe des betroffenen Gebäudes mit darüber, welche Nachweise tatsächlich gebraucht werden:
Verfahrensfrei bei gleichbleibenden Anforderungen (§ 62 BauO NRW)
Löst die neue Nutzung keine anderen Anforderungen aus als die bisherige, bleibt die Nutzungsänderung verfahrensfrei – ein häufiger Fall bei vergleichbaren Büro- oder Praxisnutzungen im Wiederaufbaubestand.
Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Entspricht die neue Nutzung einem rechtskräftigen Bebauungsplan und entsteht kein Sonderbau, reicht die Einreichung vollständiger Unterlagen bei der Vorprüfstelle ohne förmlichen Bescheid.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
Der Regelfall, sobald sich durch die neue Nutzung reale Anforderungen ändern – etwa bei der Umwandlung eines ehemaligen Gewerberaums in einer früheren Fabrikhalle zu Wohn- oder Atelierraum.
Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)
Erforderlich, wenn die neue Nutzung selbst die Sonderbau-Schwelle erreicht, etwa bei einer musealen oder gastronomischen Nutzung mit größerem Publikumsverkehr wie am Hohenhof.
Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Hagen braucht
Kern jeder Nutzungsänderung ist der Nachweis, was sich durch die neue Nutzung gegenüber der bisherigen tatsächlich ändert:
- Vergleichende Nutzungsbeschreibung
Gegenüberstellung von bisheriger und geplanter Nutzung – Grundlage dafür, welches der vier Verfahren die Vorprüfstelle zuordnet.
- Bestandspläne mit Änderungseintrag
Grundrisse und Ansichten des vorhandenen Gebäudes mit eingetragener neuer Nutzung, bei Gründerzeit- und Wiederaufbaubauten oft erst nach einem aktuellen Aufmaß verlässlich.
- Stellplatz- und Schallschutznachweis
Nur erforderlich, wenn die neue Nutzung einen höheren Bedarf auslöst als die bisherige, etwa bei einer publikumsintensiveren Nutzung ehemaliger Gewerbeflächen.
- Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde
Für Gebäude in der Gartenstadt Hohenhagen zusätzlich einzuholen, sobald die neue Nutzung das Erscheinungsbild des geschützten Objekts berührt.
Nutzungsänderungen in Hagen – Beispiele aus der Praxis
Ladenlokal in einem Gründerzeithaus wird Wohnung
Der Wechsel von Gewerbe zu Wohnen löst in der Regel keine strengeren Anforderungen aus und bleibt häufig verfahrensfrei oder landet im vereinfachten Verfahren, sofern die Erschließung als Wohnraum gesichert ist.
Ehemalige Fabrikhalle wird Atelier- oder Wohnraum
Frühere Gewerbe- und Fabrikgebäude aus Hagens industrieller Vergangenheit werden immer wieder zu Wohn- oder Arbeitsräumen umgenutzt; die Prüfung konzentriert sich dabei vor allem auf Rettungswege, Belichtung und Schallschutz gegenüber verbliebenen Gewerbeeinheiten.
Erdgeschosswohnung wird Praxis in einem Wiederaufbauhaus
Die Umwandlung von Wohnen in eine Praxis prüft vor allem Stellplatzbedarf und Schallschutz gegenüber den übrigen Wohnungen und landet meist im vereinfachten Verfahren.
So läuft Ihre Nutzungsänderung in Hagen ab
Der rechtliche Rahmen ist bundesweit vergleichbar; in Hagen kommt die zweistufige Bearbeitung durch Vorprüfstelle und technischen Bezirk hinzu, ergänzt um die Denkmalprüfung in der Gartenstadt Hohenhagen:
- Bisherige und geplante Nutzung gegenüberstellen
Am Anfang steht die vergleichende Nutzungsbeschreibung – sie entscheidet, ob überhaupt andere Anforderungen entstehen und damit, welches Verfahren greift.
- Denkmalrechtliche Lage prüfen
Betrifft die Nutzungsänderung ein Gebäude der Gartenstadt Hohenhagen, wird vorab geklärt, ob die Untere Denkmalbehörde zu beteiligen ist.
- Unterlagen für die Vorprüfstelle zusammenstellen
Nutzungsbeschreibung, Bestandspläne und die durch die neue Nutzung tatsächlich ausgelösten Nachweise werden vollständig aufbereitet und eingereicht.
- Weiterleitung an den zuständigen technischen Bezirk
Nach der Vollständigkeitsprüfung übernimmt der für den betreffenden Stadtteil zuständige technische Bezirk die fachliche Bewertung.
- Genehmigung oder Aufnahme der neuen Nutzung
Je nach Verfahren folgt der Bescheid oder die Freistellungswirkung nach Fristablauf; bei denkmalgeschützten Gebäuden erst, wenn auch die Denkmalbehörde zugestimmt hat.
Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Hagen beeinflusst
Wie aufwendig eine Nutzungsänderung ist, hängt weniger von der Fläche ab als davon, wie stark sich die Anforderungen an die neue Nutzung von der bisherigen unterscheiden:
- Abstand zwischen alter und neuer Nutzung
Je ähnlicher sich bisherige und geplante Nutzung sind, desto geringer der Prüfaufwand – ein Wechsel zwischen zwei Wohnnutzungen ist unaufwendiger als der Wechsel in eine publikumsintensive Nutzung.
- Baualtersstufe des Gebäudes
Gründerzeit- und ehemalige Gewerbebauten verlangen oft ein aktuelles Aufmaß, bevor die vergleichende Nutzungsbeschreibung erstellt werden kann, während bei jüngeren Wiederaufbaubauten meist verwertbare Pläne vorliegen.
- Lage in der Gartenstadt Hohenhagen
Eine zusätzliche Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde erhöht den Abstimmungsaufwand gegenüber einer Nutzungsänderung außerhalb des Denkmalbereichs.
- Zusätzlich ausgelöste Nachweise
Stellplatz- oder Schallschutznachweise entstehen nur, wenn die neue Nutzung sie tatsächlich erfordert – jeder zusätzliche Nachweis erhöht den Aufwand.
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