Bemaßte Ansichten in Hagen — vom Jugendstil-Fassadendetail bis zur Wiederaufbau-Straßenfront
Eine bemaßte Ansicht zeigt, wie ein Gebäude von außen wirkt: Fassadenhöhen, Fensterachsen, Materialwahl – all das, was Grundriss und Schnitt offenlassen. In Hagen liegt der Prüfungsschwerpunkt einer solchen Zeichnung ungewöhnlich oft auf Details, die anderswo kaum eine Rolle spielen. In der Gartenstadt Hohenhagen im Stadtteil Eppenhausen gehören der Hohenhof, die Häuser am Stirnband und die Häuser an der Haßleyer Straße einzeln zur Denkmalliste der Stadt – ihre um 1910 von Henry van de Velde, Johannes Ludovicus Mathieu Lauweriks und Peter Behrens entworfenen Fassaden verlangen eine Ansicht, die Material, Farbe und Fensterteilung mindestens ebenso genau erfasst wie Höhen und Maße. Im weitaus größeren Wiederaufbaubestand der Nachkriegsjahrzehnte dagegen bleibt die Fassade meist schlicht rechteckig gegliedert, sodass die Ansicht dort vor allem der reinen Bemaßung dient.
- Welche Angaben eine Hagener Ansicht enthalten muss
- Jugendstilfassade, Wiederaufbauhaus oder Neubau – drei Ausgangslagen
- Was zu einer vollständigen Hagener Ansicht gehört
- Bemaßte Ansichten in Hagen – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihre Ansicht für Hagen
- Was den Preis einer Ansicht in Hagen beeinflusst
Welche Angaben eine Hagener Ansicht enthalten muss
Formal verlangt die BauPrüfVO NRW von einer Ansicht dieselbe Sorgfalt wie von jeder anderen Bauzeichnung, mit einem klaren inhaltlichen Fokus auf der äußeren Gestalt des Gebäudes:
- Bemaßung sämtlicher Höhen und Öffnungen jeder dargestellten Fassadenseite, im Regelmaßstab 1:100 oder größer, sofern die Darstellung das erfordert.
- Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung müssen erkennbar sein, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens von Bedeutung sind – bei den Jugendstilhäusern der Gartenstadt Hohenhagen praktisch immer der Fall.
- Für die Umgebungsbebauung reicht anstelle einer vollständig bemaßten Zeichnung auch eine Farbfotografie oder Fotomontage.
- Bei Eingriffen in eine bestehende Fassade sind zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig voneinander zu unterscheiden.
Anders als im übrigen Stadtgebiet reicht am Hohenhof, am Stirnband und an der Haßleyer Straße die bauordnungsrechtliche Prüfung durch den zuständigen technischen Bezirk der Bauaufsicht allein nicht aus. Weil diese Gebäude einzeln in der Denkmalliste der Stadt Hagen stehen, muss zusätzlich die Untere Denkmalbehörde zustimmen – und zwar nicht nur bei Eingriffen am Gebäude selbst, sondern auch bei baulichen Veränderungen in dessen unmittelbarer Nachbarschaft. Für die Ansicht bedeutet das einen höheren Detaillierungsgrad als anderswo üblich: Fensterproportionen, Sprossenteilung und Fassadenfarbe der ursprünglichen Jugendstilentwürfe von van de Velde, Lauweriks und Behrens müssen so genau erfasst sein, dass die Denkmalbehörde jede geplante Änderung gegen den historischen Bestand abgleichen kann. Eine Ansicht, die nur die bauordnungsrechtlichen Pflichtangaben liefert, reicht der Vorprüfstelle in diesen Fällen nicht zur Weiterleitung.
Jugendstilfassade, Wiederaufbauhaus oder Neubau – drei Ausgangslagen
Woher die Maße für eine Hagener Ansicht stammen, hängt stark vom Baualter und der Lage des Gebäudes ab:
Neubau in einem gewachsenen Wohnviertel
Entsteht ein Gebäude neu, liegen Ansicht, Grundriss und Schnitt von Beginn an aus derselben Planung vor – Öffnungen, Höhen und Materialangaben sind bereits untereinander abgestimmt, bevor die Vorprüfstelle den Vorgang überhaupt erhält.
Jugendstilfassade in der Gartenstadt Hohenhagen
Für Hohenhof, Stirnband oder Haßleyer Straße beginnt jede Ansicht mit einem sorgfältigen Aufmaß der noch vorhandenen Bauteile, bevor Material und Farbe mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden – erst danach geht die Zeichnung in den eigentlichen Bauantrag.
Fassade im Wiederaufbaubestand
Bei einem Anbau, Fenstertausch oder einer nachträglichen Dachgaube an einem der zahlreichen Nachkriegsgebäude genügt meist ein einfaches Aufmaß der betroffenen Seite, um Bestand und geplante Änderung eindeutig zu trennen.
Was zu einer vollständigen Hagener Ansicht gehört
Für die Vorprüfstelle des Fachbereichs 61 steht eine Ansicht selten allein – gefragt ist ein Satz, der mit Grundriss und Schnitt übereinstimmt:
- Bemaßte Ansichten aller betroffenen Seiten
Im Regelmaßstab 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, wo relevant, Material- und Farbangaben.
- Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde
Für Gebäude der Gartenstadt Hohenhagen wird diese Abstimmung idealerweise schon vor der Einreichung eingeholt, damit die Vorprüfstelle den Vorgang ohne Verzögerung an den zuständigen technischen Bezirk weiterleiten kann.
- Passender Grundriss und Schnitt
Nur wenn Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen allen drei Zeichnungen widerspruchsfrei sind, gilt der Plansatz als vollständig.
Bemaßte Ansichten in Hagen – Beispiele aus der Praxis
Fenstertausch an einem der Stirnband-Häuser
Selbst ein Fenstertausch ohne Änderung der äußeren Maße braucht in der Gartenstadt Hohenhagen eine Ansicht, die Sprossenteilung und Rahmenfarbe im Vergleich zum historischen Zustand dokumentiert.
Anbau an ein Wiederaufbau-Einfamilienhaus
Außerhalb der geschützten Siedlung genügt eine einfache, bemaßte Ansicht der betroffenen Fassadenseite, abgestimmt auf den zugehörigen Grundriss.
Dachgaube in einem gewachsenen Wohnviertel
Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.
Fassadensanierung am Hohenhof selbst
Weil der Hohenhof heute als Museum des Hagener Impulses dient, wird jede geplante Veränderung an seiner Fassade besonders sorgfältig mit der Unteren Denkmalbehörde abgeglichen, bevor überhaupt eine Ansicht zur Genehmigung eingereicht wird.
So entsteht Ihre Ansicht für Hagen
Vom ersten Ortstermin bis zur einreichfertigen Zeichnung:
- Betroffene Fassadenseiten und Denkmalstatus klären
Zunächst wird geprüft, welche Seiten überhaupt sichtbar betroffen sind und ob das Grundstück in der Gartenstadt Hohenhagen liegt.
- Aufmaß oder Bauakte sichten
Bauakte des zuständigen technischen Bezirks oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade bilden die Grundlage.
- Ansicht bemaßt zeichnen
Im Regelmaßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW.
- Mit Grundriss und Schnitt abgleichen
Damit Maße und Öffnungen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.
- Für Vorprüfstelle und gegebenenfalls Denkmalbehörde zusammenstellen
Digital aufbereitet, bei Bedarf ergänzt um die für die Untere Denkmalbehörde nötigen Detailangaben.
Was den Preis einer Ansicht in Hagen beeinflusst
Der Aufwand für eine bemaßte Ansicht hängt von mehreren Punkten ab:
- Lage in der Gartenstadt Hohenhagen
Die zusätzliche Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und die genauere Erfassung von Material und Farbe erhöhen den Aufwand gegenüber einer Ansicht im übrigen Stadtgebiet.
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Straßenfront ist rascher bemaßt als mehrere Seiten eines freistehenden Gebäudes.
- Neubau oder Bestandsfassade
Eine Ansicht aus laufender Neubauplanung entsteht zügiger als die Dokumentation einer unklaren, historisch gewachsenen Fassade.
- Zustand vorhandener Bauakten
Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung beim zuständigen technischen Bezirk, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu.
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