Bauzeichnung in Hagen — ein koordinierter Plansatz nach der BauPrüfVO NRW für die Vorprüfstelle

Für eine Bauzeichnung in Hagen gilt dieselbe Verordnung, die auch über den Einsatz eines Prüfingenieurs entscheidet: die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW). Wer beim Fachbereich 61 einreicht, braucht dafür so gut wie nie ein einzelnes Blatt, sondern einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht – die zentrale Vorprüfstelle kontrolliert dabei zunächst nur, ob dieser Plansatz vollständig vorliegt, bevor der zuständige technische Bezirk ihn inhaltlich prüft. Innerhalb der Gartenstadt Hohenhagen kommt eine weitere Ebene hinzu: Die Bauzeichnung muss dort zusätzlich zeigen, dass Fassade, Dachform und sichtbare Bauteile mit dem Einzeldenkmalschutz vereinbar sind, bevor die Untere Denkmalbehörde zustimmt. An den bewaldeten Hanglagen der Stadt tritt eine dritte Anforderung hinzu: eine nachvollziehbare Darstellung des Geländeverlaufs, ohne die sich Abstandsflächen kaum zuverlässig beurteilen lassen.

Was die BauPrüfVO NRW für Ihre Bauzeichnung verlangt

Die Verordnung legt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:

  • Maßstab: grundsätzlich 1:100 für Grundriss, Schnitt und Ansicht; für die Darstellung der Umgebungsbebauung genügt alternativ ein kleinerer Maßstab, eine Farbfotografie oder eine Fotomontage.
  • Kennzeichnung: Maßstab und Maße müssen auf jeder Zeichnung angegeben sein, ebenso – wo brandschutzrelevant – Brandverhalten der Baustoffe und Feuerwiderstandsdauer der Bauteile.
  • Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden.
Gartenstadt Hohenhagen: eine zusätzliche Prüfspur außerhalb der Vorprüfstelle

Anders als bei einer gewöhnlichen Bauzeichnung reicht in der Gartenstadt Hohenhagen die bauordnungsrechtliche Vollständigkeitsprüfung durch die Vorprüfstelle allein nicht aus. Der Hohenhof und mehrere Häuser am Stirnband sowie an der Haßleyer Straße stehen einzeln in der Denkmalliste der Stadt Hagen; die Untere Denkmalbehörde prüft deshalb zusätzlich, ob die geplante oder veränderte Darstellung von Fassade, Dachform und sichtbaren Anbauten mit dem Erscheinungsbild des geschützten Gebäudes vereinbar ist. Für die Bauzeichnung bedeutet das: Material- und Farbangaben zur Fassade sowie die genaue Lage sichtbarer Bauteile müssen von Anfang an so detailliert dargestellt sein, dass sie beiden Prüfsträngen – Bauordnung und Denkmalschutz – gleichzeitig standhalten.

Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen

Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz entsteht:

Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – bei Grundstücken an Hanglagen zusätzlich unter Einbeziehung des vorhandenen Geländeverlaufs.

Bestand und Umbau: Abgleich mit dem tatsächlichen Zustand

Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen die Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden. Bei Gebäuden im Wiederaufbaubestand liefert dafür meist ein aktuelles Aufmaß die verlässlichere Grundlage als eine ältere Bauaktenzeichnung.

Was zu einem vollständigen Plansatz in Hagen gehört

Für die Einreichung bei der Vorprüfstelle braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:

  • Grundrisse aller Geschosse

    Bemaßt im geforderten Maßstab, mit allen nach der BauPrüfVO NRW erforderlichen Angaben.

  • Schnitte und Ansichten

    Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.

  • Lageplan

    Amtlicher Katasterausschnitt mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück, erhältlich über die zuständige Vermessungsstelle.

  • Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde

    Für Vorhaben in der Gartenstadt Hohenhagen zusätzlich einzuholen, bevor die Vorprüfstelle den vollständigen Vorgang an den technischen Bezirk weitergibt.

  • Baubeschreibung

    Textliche Ergänzung zu Nutzung, Konstruktion und Ausführung, die den Plansatz begleitet und Angaben liefert, die sich aus den Zeichnungen allein nicht ablesen lassen.

Bauzeichnungen in Hagen – Beispiele aus der Praxis

Neubau eines Mehrfamilienhauses

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab.

Anbau an ein Haus der Gartenstadt Hohenhagen

Die Bauzeichnung muss zusätzlich zeigen, dass Dachform und Fassadenmaterial dem Einzeldenkmalschutz entsprechen – geprüft von der Unteren Denkmalbehörde neben der bauordnungsrechtlichen Prüfung durch den zuständigen technischen Bezirk.

Dachgeschossausbau in einem Wiederaufbauhaus

Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses.

Erweiterung an einer bewaldeten Hanglage

Der Plansatz muss zusätzlich das Gelände am Gebäude nachvollziehbar darstellen, damit Abstandsflächen und Erschließung anhand der Zeichnung geprüft werden können.

So entsteht Ihr Plansatz für Hagen

Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.

  1. Bestand klären

    Vorhandene Bauakte des zuständigen technischen Bezirks oder ein aktuelles Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte.

  2. Grundrisse erstellen

    Bemaßt im geforderten Maßstab, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW.

  3. Schnitte und Ansichten abstimmen

    Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.

  4. Denkmalrechtliche Angaben ergänzen

    Bei Vorhaben in der Gartenstadt Hohenhagen werden Fassadenmaterial und sichtbare Bauteile so detailliert dargestellt, wie es die Untere Denkmalbehörde für ihre Prüfung braucht.

  5. Plansatz für die Vorprüfstelle zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Hagen beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Neubau oder Bestand

    Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.

  • Lage in der Gartenstadt Hohenhagen

    Zusätzliche Angaben zu Dachform, Fassade und sichtbaren Bauteilen erhöhen den Abstimmungsaufwand gegenüber einer Bauzeichnung außerhalb des Denkmalbereichs.

  • Umfang des Vorhabens

    Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.

  • Geländelage des Grundstücks

    Ein Plansatz für ein Gebäude an einer bewaldeten Hanglage braucht eine sorgfältigere Darstellung des Geländeverlaufs als ein Vorhaben auf ebener Fläche, damit Abstandsflächen nachvollziehbar geprüft werden können.

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