Bauantrag in Hagen — von der Vorprüfstelle bis zum zuständigen technischen Bezirk der Bauaufsicht
Ein Bauantrag in Hagen läuft nicht direkt bei der fachlich zuständigen Stelle auf, sondern nimmt zunächst den Weg über die zentrale Vorprüfstelle des Fachbereichs 61 – sie kontrolliert ausschließlich, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Erst danach übernimmt einer von mehreren technischen Bezirken der Bauaufsicht, denen die einzelnen Hagener Stadtteile fest zugeordnet sind, die eigentliche inhaltliche Prüfung. Rechtlicher Rahmen ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die Hagen als eine von 22 kreisfreien Städten des Landes vollständig eigenständig anwendet. Eine Besonderheit kommt hinzu, sobald ein Vorhaben die Gartenstadt Hohenhagen mit dem Hohenhof berührt: Dort reicht die bauordnungsrechtliche Prüfung allein nicht aus, weil zusätzlich die Untere Denkmalbehörde der Stadt zustimmen muss.
Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Hagen?
§ 60 Abs. 1 BauO NRW legt landesweit einheitlich fest, dass Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung baulicher Anlagen grundsätzlich einer Baugenehmigung bedürfen, soweit die §§ 61 bis 63, 78 oder 79 BauO NRW nichts anderes vorsehen. Für die Vorprüfstelle des Fachbereichs 61 zählen im Alltag vor allem vier Wege:
- Verfahrensfreie Vorhaben nach § 62 BauO NRW – etwa ein Gartenhaus oder eine Terrassenüberdachung –, für die weder Anzeige noch Bescheid nötig sind, wohl aber die Einhaltung von Abstandsflächen und eines geltenden Bebauungsplans.
- Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 in einem Bebauungsplangebiet, sofern die Erschließung gesichert ist und kein Sonderbau entsteht.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW als Regelfall für den überwiegenden Teil der Hagener Wohnbauvorhaben.
- Vollständiges Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW für die im Gesetz abschließend benannten Sonderbauten, mit Beteiligung sämtlicher Fachbereiche.
Rund um den 1906 bis 1908 errichteten Hohenhof und die ab 1909 angelegte Künstlerkolonie Gartenstadt Hohenhagen im Stadtteil Eppenhausen reicht die bauordnungsrechtliche Prüfung allein nicht aus. Der Hohenhof selbst sowie mehrere Häuser am Stirnband und an der Haßleyer Straße stehen einzeln in der Denkmalliste der Stadt Hagen, sodass bauliche Änderungen an diesen Gebäuden oder in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zusätzlich mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen sind. Anders als eine bloße Gestaltungssatzung, wie sie andernorts historische Siedlungen schützt, handelt es sich in Hohenhagen um echten Einzeldenkmalschutz. Für die Vorprüfstelle bedeutet das: Ein Bauantrag aus diesem Bereich muss von Beginn an so aufbereitet sein, dass er beiden Prüfsträngen gleichzeitig standhält, statt nach einer ersten Rückmeldung der Denkmalbehörde nachgebessert zu werden.
Die vier Verfahrensarten im Detail
Der Gesetzestext der BauO NRW gilt landesweit identisch. Wie er sich in Hagen auswirkt, hängt davon ab, welcher technische Bezirk der Bauaufsicht das Vorhaben bearbeitet und ob ein Denkmalbereich betroffen ist:
Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW)
Ein abschließender Katalog erlaubt bestimmte kleinere Vorhaben ganz ohne Verfahren. In der Gartenstadt Hohenhagen bleibt ein solches Vorhaben zwar bauordnungsrechtlich verfahrensfrei, braucht aber trotzdem die Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde, sobald ein einzeln geschütztes Gebäude oder seine unmittelbare Umgebung betroffen ist.
Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 in einem Bebauungsplangebiet genügt die vollständige Bauvorlage bei der Vorprüfstelle, wenn keine Befreiung nötig ist und die Erschließung feststeht – ein üblicher Weg für Einfamilienhäuser in den gewachsenen Hagener Wohnvierteln.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
Der mit Abstand häufigste Weg in Hagen: Nachdem die Vorprüfstelle die Unterlagen als vollständig eingestuft hat, prüft der zuständige technische Bezirk vor allem planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Erschließung.
Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)
Größere Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe und andere abschließend benannte Sonderbauten durchlaufen dieses Verfahren mit Beteiligung aller Fachbereiche, einschließlich einer vertieften Prüfung von Brandschutz und Rettungswegen.
Welche Bauvorlagen die Vorprüfstelle in Hagen verlangt
Damit ein Bauantrag die Vorprüfstelle ohne Rückfrage passiert, sollten diese Unterlagen von Anfang an vollständig vorliegen:
- Lageplan
Aktueller Katasterauszug mit dem betroffenen Flurstück – Grundlage für die planungsrechtliche Einordnung durch den zuständigen technischen Bezirk.
- Bauzeichnungen und Baubeschreibung
Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie eine textliche Beschreibung von Nutzung und Konstruktion, im nach der BauPrüfVO NRW geforderten Maßstab.
- Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde
Für Vorhaben in oder an der Gartenstadt Hohenhagen wird diese Abstimmung idealerweise schon vor der Einreichung eingeholt, damit die Vorprüfstelle den Vorgang ohne Verzögerung an den technischen Bezirk weitergeben kann.
- Standsicherheits- und Brandschutznachweis
Je nach Gebäudeklasse und Verfahren gefordert – bei Sonderbauten im vollständigen Verfahren immer, bei kleineren Vorhaben häufig reduziert.
Bauanträge in Hagen – Beispiele aus der Praxis
Anbau in einem gewachsenen Wohnviertel
Ein Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus außerhalb von Satzungs- und Denkmalgebieten durchläuft meist das vereinfachte Verfahren; die Vorprüfstelle gibt den Vorgang nach Vollständigkeitsprüfung zügig an den zuständigen technischen Bezirk weiter.
Fassadenänderung an einem Haus am Stirnband
Selbst eine vergleichsweise kleine Veränderung an einem der Häuser der Gartenstadt Hohenhagen braucht neben dem bauordnungsrechtlichen Verfahren die Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde, bevor die Bauaufsicht abschließend entscheidet.
Mehrfamilienhaus-Neubau an einer bewaldeten Hanglage
Grundstücke an den für Hagen typischen bewaldeten Hängen verlangen im vereinfachten Verfahren häufig eine genauere Prüfung von Erschließung und Abstandsflächen als ein vergleichbares Vorhaben auf ebenem Gelände.
So läuft Ihr Bauantrag in Hagen ab
Rechtlich gilt in Hagen dieselbe BauO NRW wie in jeder anderen nordrhein-westfälischen Stadt. Organisatorisch prägt jedoch die zweistufige Struktur aus Vorprüfstelle und technischen Bezirken den Ablauf:
- Gebäudeklasse und Verfahrensart klären
Am Anfang steht die Einordnung des Vorhabens in eine der fünf Gebäudeklassen und die Wahl des passenden Verfahrens nach der BauO NRW.
- Denkmalrechtliche Lage prüfen
Liegt das Grundstück in oder an der Gartenstadt Hohenhagen, klären wir vorab, ob und in welchem Umfang die Untere Denkmalbehörde zu beteiligen ist.
- Bauvorlagen für die Vorprüfstelle zusammenstellen
Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung werden vollständig aufbereitet und beim Fachbereich 61 eingereicht.
- Vollständigkeitsprüfung durch die Vorprüfstelle
Erst wenn sämtliche Unterlagen vorliegen, gibt die Vorprüfstelle den Vorgang an den für den betreffenden Stadtteil zuständigen technischen Bezirk weiter.
- Fachliche Prüfung und Genehmigung
Der technische Bezirk prüft die bauordnungs- und planungsrechtlichen Anforderungen abschließend und erteilt die Genehmigung oder fordert gezielt einzelne Nachweise nach.
Was den Preis für einen Bauantrag in Hagen beeinflusst
Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Bauantrag in Hagen nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den tatsächlichen Aufwand:
- Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren
Ein verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben verursacht deutlich weniger Aufwand als ein vollständiges Verfahren für einen Sonderbau.
- Lage in einem Denkmalbereich
Grundstücke in oder an der Gartenstadt Hohenhagen benötigen zusätzlich die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde, was den zeitlichen Vorlauf verlängert.
- Umfang der weiteren Nachweise
Standsicherheit, Brandschutz oder ein Stellplatznachweis erhöhen den Aufwand zusätzlich zu den Kernunterlagen des Bauantrags.
- Termin bei der Vorprüfstelle
Da Termine bei der Bauaufsicht in Hagen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung stattfinden, wirkt sich eine von Anfang an vollständige Unterlage unmittelbar auf die nutzbaren Termine aus.
Alle Leistungen in Hagen
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Hagen ansehen →
Haben Sie noch Fragen?
Lassen Sie uns anfangen!
Starten Sie die Einreichung des Bauantrages ganz einfach hier.
