Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hagen — vom technischen Bezirk der Bauaufsicht oder von einem staatlich anerkannten Sachverständigen
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist in Hagen zunächst die Vorprüfstelle des Fachbereichs 61 die erste Anlaufstelle, bevor der für den jeweiligen Stadtteil zuständige technische Bezirk der Bauaufsicht die eigentliche Prüfung übernimmt. Wer diesen Weg aus Termingründen nicht abwarten möchte, hat in Nordrhein-Westfalen eine zweite Option, die es in manchem anderen Bundesland nicht gibt: Ein staatlich anerkannter Sachverständiger nach der Landesbauordnung darf die Bescheinigung alternativ ausstellen. Geprüft wird in beiden Fällen ausschließlich, ob der eingereichte Aufteilungsplan die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes zeigt – die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Nutzung ist kein Bestandteil dieser Prüfung.
- Was beim Hagener Fachbereich 61 geprüft wird
- Zwei Wege zur Bescheinigung
- Welche Unterlagen für Ihre Hagener Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Hagen – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hagen ab
- Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hagen beeinflusst
Was beim Hagener Fachbereich 61 geprüft wird
Bundesweit prüft dieses Verfahren immer dasselbe Kriterium; in Hagen kommt hinzu, wer die Prüfung vornehmen darf und welcher Bezirk innerhalb des Fachbereichs zuständig ist:
- Ob der zuständige technische Bezirk oder ein privat beauftragter Sachverständiger die Bescheinigung ausstellt, ändert nichts am Prüfungsgegenstand selbst: Maßgeblich ist allein die bauliche Trennung der Einheiten im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.
- Beide Wege stützen sich ausschließlich auf den eingereichten Aufteilungsplan; eine zusätzliche Begehung vor Ort gehört nicht zum Regelfall.
- Bei Neubauten lässt sich die bereits beim Fachbereich 61 eingereichte Genehmigungsplanung meist unverändert als Grundlage verwenden; bei Bestandsgebäuden muss der Aufteilungsplan eigens erstellt werden.
- Da mehrere technische Bezirke die Bearbeitung je nach Stadtteil untereinander aufteilen, lohnt eine kurze vorherige Klärung, welcher Bezirk für das jeweilige Grundstück verantwortlich ist.
Ein freier Termin beim zuständigen technischen Bezirk ist keine zwingende Voraussetzung, um die bauliche Abgeschlossenheit einer Einheit bestätigt zu bekommen. Als zweite, gleichwertige Möglichkeit erkennt das Land Nordrhein-Westfalen private Fachleute mit besonderer Qualifikation an: staatlich anerkannte Sachverständige, zugelassen nach der SV-VO NRW auf Grundlage von § 85 Abs. 2 BauO NRW – die Zulassung erteilen wahlweise die Architektenkammer oder die Ingenieurkammer-Bau des Landes. Inhaltlich unterscheidet sich nichts: Derselbe Aufteilungsplan wird gegen dieselben Maßstäbe des Wohnungseigentumsgesetzes geprüft, unabhängig davon, wer die Prüfung durchführt. Praktisch macht der Unterschied sich vor allem beim Termin bemerkbar – wer bei knappem Zeitfenster bis zum Notartermin nicht auf die interne Terminvergabe der mehreren Hagener Bezirke warten will, wählt stattdessen direkt einen der landesweit zugelassenen Sachverständigen.
Zwei Wege zur Bescheinigung
In Hagen führen zwei unterschiedliche Wege zum selben Ergebnis:
Über den zuständigen technischen Bezirk
Ein formloser Antrag geht zunächst an die Vorprüfstelle des Fachbereichs 61; von dort aus übernimmt der für den betreffenden Stadtteil verantwortliche technische Bezirk die eigentliche Prüfung.
Über einen staatlich anerkannten Sachverständigen
Statt sich nach der Terminlage der Behörde zu richten, beauftragen Sie direkt einen landesweit zugelassenen Sachverständigen – ein eigenständiger, von der Bauaufsicht unabhängiger Ablauf mit identischem rechtlichen Ergebnis.
Welche Unterlagen für Ihre Hagener Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
Kern des Antrags ist derselbe, unabhängig davon, welchen der beiden Wege Sie wählen:
- Vollständig bemaßter Aufteilungsplan
Mit fortlaufender Nummerierung der Einheiten und klar erkennbarer Trennung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum – die einzige Grundlage, anhand derer sowohl der technische Bezirk als auch ein Sachverständiger prüfen.
- Aktueller Eigentumsnachweis
Zum Nachweis des Eigentums an Grundstück und Gebäude.
- Antrag beziehungsweise direkte Beauftragung
Je nach gewähltem Weg reicht entweder ein formloser Antrag über die Vorprüfstelle des Fachbereichs 61 oder die unmittelbare Beauftragung eines zugelassenen Sachverständigen.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Hagen – Beispiele aus der Praxis
Umwandlung eines gewöhnlichen Mehrfamilienhauses
Ein Mehrfamilienhaus soll in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Der Aufteilungsplan geht an den für den jeweiligen Stadtteil zuständigen technischen Bezirk, der die bauliche Abgeschlossenheit anhand der Zeichnung bestätigt.
Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung
Die beim Fachbereich 61 eingereichten Bauunterlagen dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.
Zeitkritischer Verkauf über einen Sachverständigen
Steht ein Notartermin bereits fest und ist beim zuständigen technischen Bezirk kein kurzfristiger Termin frei, beauftragen Eigentümer stattdessen einen staatlich anerkannten Sachverständigen, um die Bescheinigung unabhängig von der Auslastung der Behörde zu erhalten.
Aufteilung eines älteren Gebäudes ohne aktuellen Plan
Fehlt ein verwertbarer Aufteilungsplan, wird das Gebäude zunächst per Aufmaß erfasst. Erst der daraus entstandene, bemaßte Plan geht anschließend an den zuständigen technischen Bezirk oder an den beauftragten Sachverständigen.
So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hagen ab
Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Hagen kommt hinzu, dass Sie zwischen zwei gleichwertigen Wegen wählen können:
- Aufteilungsplan zusammenstellen
Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder einem eigenen Aufmaß – bemaßt und durchlaufend nummeriert.
- Passenden Weg wählen
Wie viel Zeit bis zum gewünschten Termin bleibt, entscheidet zwischen dem zuständigen technischen Bezirk und einem privat beauftragten Sachverständigen.
- Unterlagen übermitteln
Je nach Weg entweder formlos an die Vorprüfstelle des Fachbereichs 61 oder direkt an den beauftragten Sachverständigen.
- Abgeschlossenheit prüfen lassen
Geprüft wird ausschließlich anhand des Plans, ob jede Einheit baulich vollständig getrennt ist.
- Bescheinigung an den Notar weiterreichen
Damit ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.
Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hagen beeinflusst
Die Wahl zwischen Behörde und Sachverständigem wirkt sich in Hagen ebenso aus wie diese weiteren Faktoren:
- Gewählter Bearbeitungsweg
Technischer Bezirk und Sachverständiger unterscheiden sich in Ablauf und Dauer, kommen aber zum selben Ergebnis.
- Vollständigkeit des Aufteilungsplans
Unklare Nummerierung oder fehlende Maße ziehen unabhängig vom gewählten Weg Rückfragen und damit Verzögerung nach sich.
- Verfügbarkeit der jeweils angefragten Stelle
Sowohl die Auslastung des zuständigen technischen Bezirks als auch die Terminlage eines Sachverständigen schwanken – eine verlässliche Einschätzung liefert nur die jeweils kontaktierte Stelle selbst.
- Terminvergabe der Bauaufsicht
Weil Termine beim Fachbereich 61 grundsätzlich nur nach Vereinbarung stattfinden, beschleunigt eine von vornherein vollständige Unterlage den gesamten Vorgang.
- Zahl der Einheiten im Aufteilungsplan
Je mehr Einheiten der Plan ausweisen muss, desto mehr Abgrenzungen sind zu prüfen – unabhängig davon, ob es sich um Wohnungs- oder Teileigentum handelt.
Alle Leistungen in Hagen
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Hagen ansehen →
Haben Sie noch Fragen?
Lassen Sie uns anfangen!
Starten Sie hier mit den Unterlagen für Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung.
