Nutzungsänderung in Fürstenfeldbruck — vom Wirtschaftsgebäude zum Wohnraum

Eine Nutzungsänderung ist immer dann relevant, wenn sich der Zweck eines Gebäudes oder einzelner Räume ändert — auch ohne bauliche Maßnahme. In Fürstenfeldbruck betrifft das besonders häufig zwei sehr unterschiedliche Ausgangslagen. Die eine ist klassisch: ein Ladengeschäft an der Hauptstraße, das zu Wohnraum werden soll, oder umgekehrt. Die andere ist spezifisch für die Ortsteile der Stadt: ehemalige landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude — Ställe, Scheunen, Remisen —, die über Jahre informell zu Wohn-, Hobby- oder Lagerräumen wurden, ohne dass die dafür nötige Genehmigung je eingeholt worden wäre.

Für Gebäude im Ensemblebereich der Hauptstraße kommt eine dritte Ebene hinzu: Hier entscheidet nicht nur das Bauordnungsrecht, sondern auch der Ensembleschutz mit, welche Nutzung sich mit dem geschützten äußeren Erscheinungsbild verträgt. Und mit der bevorstehenden Konversion des ehemaligen Fliegerhorsts entsteht eine vierte, ganz eigene Kategorie: ehemalige militärisch genutzte Gebäude, für die in den kommenden Jahren völlig neue Nutzungen entwickelt werden.

In allen vier Fällen gilt: Der bauordnungsrechtliche Status einer Nutzung lässt sich nicht am äußeren Eindruck ablesen. Er muss geprüft und, wo nötig, förmlich genehmigt werden.

Wann Sie in Fürstenfeldbruck eine Nutzungsänderung brauchen

Häufiger, als der äußere Zustand eines Gebäudes vermuten lässt:

  • Bei der Umwandlung von Gewerbe- in Wohnfläche oder umgekehrt.
  • Wenn ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude dauerhaft zu Wohnraum wird.
  • Bei der Umnutzung von Keller-, Dachgeschoss- oder Nebenräumen.
  • Wenn eine bestehende, formlos aufgenommene Nutzung nachträglich legalisiert werden soll.
  • Bei geänderter Nutzung von Gebäuden im Ensemblebereich der Hauptstraße.
  • Bei künftigen Nutzungen auf Teilflächen der Fliegerhorst-Konversion.
Warum informell genutzte Wirtschaftsgebäude ein eigenes Thema sind

In den Ortsteilen Fürstenfeldbrucks stehen bis heute Gebäude, deren Nutzung sich über Jahrzehnte schleichend verändert hat, ohne dass diese Veränderung je Gegenstand eines Verfahrens war. Ein Stall wird zur Werkstatt, eine Werkstatt zum Hobbyraum, ein Hobbyraum irgendwann zu einem dauerhaft bewohnten Zimmer — jeder einzelne Schritt für sich unauffällig, in der Summe aber eine Nutzung, die von der ursprünglich genehmigten weit entfernt ist. Bauordnungsrechtlich bleibt ein solches Gebäude trotzdem das, wofür es genehmigt wurde, bis eine förmliche Nutzungsänderung vorliegt. Das wird vor allem beim Verkauf oder bei der Finanzierung relevant, wenn eine Bank oder ein Notar nachfragt, ob die tatsächliche Nutzung mit der genehmigten übereinstimmt — und beim Blick in die Bauakte eine Lücke sichtbar wird, die sich nicht mehr informell schließen lässt. Eine nachträgliche Nutzungsänderung ist in solchen Fällen kein Ausnahmefall, sondern der übliche Weg, um Bestand und Papierlage wieder in Einklang zu bringen. Vorausgesetzt sind dafür stets aktuelle, den heutigen Zustand exakt zeigende Bestandspläne — ohne sie lässt sich eine tatsächlich vollzogene Nutzung gegenüber der Behörde nicht plausibel darstellen.

Was die Prüfung einer Nutzungsänderung umfasst

Mehrere Fragen werden dabei gleichzeitig beantwortet:

Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit

Ob die neue Nutzung die Anforderungen an Aufenthaltsräume, Rettungswege und Stellplätze erfüllt.

Planungsrechtliche Zulässigkeit

Ob die neue Nutzung mit den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans oder mit der Umgebungsbebauung vereinbar ist.

Denkmalschutzrechtliche Prüfung

Im Ensemblebereich der Hauptstraße zusätzlich relevant, wenn sich äußere Merkmale der Nutzungsänderung anschließen.

Nachträgliche Legalisierung

Für bereits vollzogene, aber nie genehmigte Nutzungen — der übliche Weg bei informell umgenutzten Wirtschaftsgebäuden.

Was für die Nutzungsänderung gebraucht wird

  • Aktuelle Bestandspläne

    Grundrisse, Ansichten und Schnitte, die den heutigen Zustand exakt zeigen.

  • Beschreibung der bisherigen Nutzung

    Soweit bekannt, aus der ursprünglichen Baugenehmigung oder aus der Bauakte.

  • Beschreibung der geplanten oder bereits vollzogenen Nutzung

    Konkret genug, damit die Behörde die bauordnungsrechtlichen Anforderungen prüfen kann.

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

    Häufig zusätzlich erforderlich, etwa Flurkarte oder Katasterauszug.

  • Angaben zur Lage im Ensemble

    Bei Gebäuden an der Hauptstraße relevant für die zusätzliche denkmalschutzrechtliche Prüfung.

  • Nachweis der Erschließung

    Insbesondere Stellplätze, wenn sich der Bedarf durch die neue Nutzung ändert.

Typische Fürstenfeldbrucker Fälle

Ehemaliger Stall wird dauerhaft bewohnt

Eine über Jahre informell entstandene Nutzung wird nachträglich mit aktuellen Bestandsplänen legalisiert.

Ladengeschäft an der Hauptstraße wird Wohnung

Neben der bauordnungsrechtlichen Prüfung ist die Fassadenwirkung im Ensemblebereich zu berücksichtigen.

Kellerraum wird zum Homeoffice

Anforderungen an Belichtung, Belüftung und lichte Höhe entscheiden über die Zulässigkeit als Aufenthaltsraum.

Frühere Werkstatt in einem Ortsteil wird Hobbyraum

Die geänderte Nutzung wird geprüft und, wo nötig, in einem eigenen Verfahren nachgeholt.

Gewerbeeinheit in der Hasenheide wechselt die Nutzungsart

Vom Lager zur Werkstatt oder umgekehrt — auch innerhalb eines Gewerbegebiets ist die geänderte Nutzung zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.

So läuft die Vorbereitung ab

  1. Bisherige und geplante Nutzung klären

    Soweit möglich anhand der vorhandenen Bauakte, sonst anhand des tatsächlichen Zustands.

  2. Bestand aufnehmen

    Aktuelle, bemaßte Pläne entstehen aus einer Vor-Ort-Vermessung.

  3. Zulässigkeit prüfen

    Bauordnungs- und planungsrechtliche Anforderungen werden geklärt, im Ensemblebereich zusätzlich der Denkmalschutz.

  4. Unterlagen erstellen

    Pläne und Beschreibung der Nutzungsänderung werden für die Einreichung vorbereitet.

  5. Einreichen bei der Stadt

    Der Antrag geht an die Bauverwaltung der Stadt Fürstenfeldbruck als zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Was den Aufwand einer Nutzungsänderung in Fürstenfeldbruck bestimmt

Umfang der Änderung und Zustand der Ausgangsunterlagen:

  • Umfang der Nutzungsänderung

    Eine einzelne Raumnutzung erzeugt weniger Aufwand als die Umwandlung eines ganzen Gebäudes.

  • Vorhandene Bestandsunterlagen

    Fehlende oder veraltete Pläne verlangen eine vollständige Neuaufnahme vor der Antragstellung.

  • Lage im Ensemblebereich

    Zusätzliche Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erhöht den Koordinationsaufwand.

  • Grad der bereits vollzogenen Nutzung

    Eine nachträgliche Legalisierung verlangt oft eine gründlichere Dokumentation als ein geplantes Vorhaben.

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