Abgeschlossenheitsbescheinigung in Fürstenfeldbruck — von der Stadt, nicht vom Landratsamt
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die bauordnungsrechtliche Voraussetzung dafür, dass aus einem Gebäude einzeln verkaufbare Wohnungseigentumseinheiten werden. Ohne sie legt das Grundbuchamt keine Wohnungsgrundbücher an, und Bank sowie Notar können einzelne Einheiten nicht separat behandeln. Ausgestellt wird sie von der unteren Bauaufsichtsbehörde am Standort der Immobilie.
In Fürstenfeldbruck ist das eindeutig geregelt, auch wenn es auf den ersten Blick nicht selbstverständlich wirkt: Zuständig ist die Bauverwaltung der Stadt in der Hauptstraße 31, nicht das Landratsamt, das im selben Ort seinen Sitz hat, aber nur für die übrigen Gemeinden des Landkreises zuständig ist. Grundlage der Bescheinigung ist in jedem Fall ein prüffähiger Aufteilungsplan, der jede Einheit durchgängig nummeriert und Sonder- von Gemeinschaftseigentum eindeutig unterscheidet — bei historisch gewachsenen Anwesen mit Hofgebäuden eine anspruchsvollere Aufgabe als bei einem regelmäßig geschnittenen Neubau.
Geprüft wird dabei ausschließlich nach den Kriterien des Wohnungseigentumsgesetzes, nicht nach der bauordnungsrechtlichen Genehmigung des Gebäudes selbst.
Wann Sie in Fürstenfeldbruck eine Abgeschlossenheitsbescheinigung brauchen
Immer im Zusammenhang mit einer Teilungserklärung:
- Begleitend zur Teilungserklärung bei jeder Bildung von Wohnungseigentum.
- Bei der Umwandlung eines vermieteten Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen.
- Bei Neubauprojekten vor der Vermarktung einzelner Einheiten.
- Bei der nachträglichen Aufteilung eines bestehenden Gebäudes.
- Wenn eine vorhandene Bescheinigung den heutigen Zustand nicht mehr abbildet.
Weil Landratsamt und Stadtverwaltung in Fürstenfeldbruck denselben Ort teilen, kommt es bei der Beantragung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen gelegentlich zu Verwechslungen. Zuständig ist ausnahmslos die Stadt selbst, die als Große Kreisstadt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde für ihr Gebiet in eigener Verantwortung wahrnimmt — das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist nur für Grundstücke in den übrigen Gemeinden des Landkreises zuständig. Für die inhaltliche Prüfung selbst spielt diese Zuständigkeit dann keine Rolle mehr: Die Behörde beurteilt ausschließlich, ob jede Einheit baulich vollständig von den übrigen getrennt ist und über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügt — unabhängig davon, ob das Gebäude bauordnungsrechtlich in jeder Hinsicht genehmigt ist. Bei Anwesen mit rückwärtigen Hofgebäuden, wie sie für die historische Bebauung an der Hauptstraße typisch sind, liegt die eigentliche Herausforderung meist nicht in der behördlichen Prüfung selbst, sondern in der Vorarbeit: Der Aufteilungsplan muss die Zuordnung jedes Baukörpers so eindeutig zeigen, dass für die Behörde kein Interpretationsspielraum bleibt. Ungenaue oder unvollständige Pläne sind der häufigste Grund für Rückfragen und Verzögerungen. Praktisch bedeutet das: Wer in Fürstenfeldbruck ein Grundstück besitzt, sollte Anträge grundsätzlich an die Stadtverwaltung richten, niemals an den Landkreis — selbst wenn eine allgemeine Suche nach der zuständigen Behörde zunächst zum Landratsamt führt, weil dieses in überregionalen Verzeichnissen für die Region prominent gelistet ist. Ein an die falsche Stelle adressierter Antrag geht dort nicht verloren, verzögert die Bearbeitung aber unnötig, weil er zunächst weitergeleitet werden muss.
Wie die Prüfung abläuft
Ein klar abgegrenztes Verfahren mit engem Prüfmaßstab:
Prüfung des Aufteilungsplans
Die Stadt prüft, ob jede Einheit durchgängig nummeriert und eindeutig von Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgegrenzt ist.
Prüfung der baulichen Abgeschlossenheit
Wände, Decken und ein eigener abschließbarer Zugang jeder Einheit werden anhand des Plans beurteilt.
Keine Prüfung der Baugenehmigung
Ob das Gebäude in jeder Hinsicht genehmigt ist, wird an dieser Stelle nicht geprüft — das bleibt eine getrennte Frage.
Erteilung der Bescheinigung
Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Stadt die Bescheinigung für die Vorlage bei Notar und Grundbuchamt aus.
Was für die Bescheinigung gebraucht wird
- Prüffähiger Aufteilungsplan
Bemaßte Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit durchgehender Nummerierung jeder Einheit.
- Klare Zuordnung von Hof- und Nebengebäuden
Bei historisch gewachsenen Anwesen an der Hauptstraße besonders wichtig.
- Nachweis der baulichen Trennung
Wände, Decken und Zugänge müssen im Plan eindeutig erkennbar sein.
- Angaben zu Sondernutzungsflächen
Hof-, Garten- oder Stellplatzanteile mit vorgesehenem Sondernutzungsrecht.
- Grundbuchbezogene Angaben
Als Grundlage für die spätere Abstimmung mit Notariat und Grundbuchamt.
- Antrag bei der Stadt Fürstenfeldbruck
Die Antragstellung selbst nehmen Sie oder Ihr Notar vor, den Plan bereiten wir vor.
Typische Fürstenfeldbrucker Fälle
Anwesen an der Hauptstraße mit Hofgebäude
Die eindeutige Zuordnung des rückwärtigen Baukörpers verhindert Rückfragen der Stadt.
Mehrfamilienhaus aus den 1970er-Jahren
Alle Einheiten samt Kellerabteilen werden durchgängig nummeriert und geprüft.
Umgebautes Anwesen in einem Ortsteil
Ehemalige Wirtschaftsräume, die heute Wohnraum sind, werden entsprechend im Plan dargestellt.
Neubauprojekt vor der Vermarktung
Die Bescheinigung wird bereits während der Bauphase vorbereitet und beantragt.
So kommen Sie zur Bescheinigung
- Anfrage stellen
Beschreiben Sie Ihr Gebäude und die geplante Anzahl der Einheiten.
- Bestandsaufnahme
Wir erfassen die Einheiten vor Ort oder arbeiten mit Ihren vorhandenen Plänen weiter.
- Aufteilungsplan erstellen
Sie erhalten den bemaßten Plan mit nummerierten Einheiten und abgegrenztem Sondereigentum.
- Antrag bei der Stadt einreichen
Mit den fertigen Unterlagen beantragen Sie die Bescheinigung bei der Bauverwaltung Fürstenfeldbruck.
- Bescheinigung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Stadt die Bescheinigung aus.
Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Fürstenfeldbruck bestimmt
Vor allem die Qualität und Komplexität des vorbereiteten Plans:
- Zahl der Einheiten
Jede Einheit erhöht Zeichenaufwand und Prüfumfang.
- Hof- und Nebengebäude
Historisch gewachsene Anwesen mit rückwärtigen Bauteilen verlangen zusätzliche Klärung der Zuordnung.
- Vollständigkeit der Vorbereitung
Ein von Anfang an prüffähiger Plan vermeidet Rückfragerunden, die den Vorgang sonst verlängern.
- Vorhandene Unterlagen
Ein bestehender, maßhaltiger Plan verkürzt den Aufwand gegenüber einer vollständigen Neuaufnahme.
Alle Leistungen in Fürstenfeldbruck
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Fürstenfeldbruck ansehen →
Haben Sie noch Fragen?
Lassen Sie uns anfangen!
Starten Sie hier mit den Unterlagen für Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung.
