Teilungserklärung in Duisburg — WEG-Aufteilung ohne Umwandlungsgenehmigung, aber mit drei Grundbuchämtern
Wer für eine Duisburger Immobilie eine Teilungserklärung vorbereitet, muss anders als in Berlin keine zusätzliche Umwandlungsgenehmigung nach § 250 BauGB einplanen: Nordrhein-Westfalen hat von dieser Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht. Auch eine eigene, Duisburg-spezifische Erhaltungssatzung, die über § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB eine vergleichbare Genehmigungspflicht auslösen könnte, ließ sich bei der Recherche zu dieser Seite für kein Duisburger Quartier bestätigen. Wer sich dagegen mit der Duisburger Grundbucheintragung befasst, stößt auf eine andere, tatsächlich bestätigte Besonderheit: Statt eines zentralen Amtsgerichts führt die Stadt gleich drei – Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Duisburg-Hamborn und Amtsgericht Duisburg-Ruhrort –, ein Erbe der Eingemeindungen von 1905 und 1929, als Ruhrort, Meiderich und das damals noch eigenständige Hamborn in der Stadt aufgingen. Praktisch wird das Thema Teilungserklärung in Duisburg besonders dort greifbar, wo einstiger Werkswohnungsbau der Krupp'schen Gussstahlfabrik – etwa die Margarethensiedlung oder die benachbarte Beamtensiedlung Bliersheim in Rheinhausen – heute Haus für Haus in Einzeleigentum übergeht.
- Brauchen Sie in Duisburg eine Umwandlungsgenehmigung?
- Zwei Ausgangslagen in Duisburg
- Welche Unterlagen Ihre Teilungserklärung in Duisburg braucht
- Teilungserklärungen in Duisburg – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Teilungserklärung in Duisburg ab
- Was den Aufwand einer Teilungserklärung in Duisburg beeinflusst
Brauchen Sie in Duisburg eine Umwandlungsgenehmigung?
In mehreren deutschen Großstädten ist die Teilungserklärung inzwischen an eine zweite, eigenständige Genehmigung gekoppelt. Für Duisburg lässt sich das mit der verfügbaren Quellenlage auf zwei Ebenen beantworten:
- Nordrhein-Westfalen hat keine Rechtsverordnung nach § 250 BauGB erlassen, mit der einzelne Gemeinden eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erhalten könnten – das gilt landesweit und damit auch für Duisburg, unabhängig von der Zahl der Wohnungen im Gebäude.
- Auch eine eigenständige städtebauliche oder soziale Erhaltungssatzung, die über § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB eine vergleichbare Genehmigungspflicht für einzelne Duisburger Quartiere auslösen könnte, ließ sich bei der Recherche zu dieser Seite für kein Gebiet der Stadt bestätigen.
- Die vom Land erlassene Verordnung zu Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nutzt ausschließlich die Instrumente aus dem Baugesetzbuch für erweitertes Vorkaufsrecht und Baugebot – die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen berührt sie nicht, unabhängig davon, ob eine Kommune darin benannt ist.
Anders als die landesweite Rechtslage nach § 250 BauGB, die sich mit einem Blick ins Landesrecht klären lässt, ist eine einzelne kommunale Erhaltungssatzung nicht durch eine zentrale Quelle auszuschließen, sondern nur durch die gezielte Suche nach einer entsprechenden Duisburger Ratssatzung. Diese Suche blieb bei der Recherche zu dieser Seite ohne Treffer – weder für ein bestimmtes Duisburger Quartier noch für die Gesamtstadt ließ sich eine soziale oder städtebauliche Erhaltungssatzung mit Umwandlungsbezug nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB finden. Das deckt sich mit dem Bild eines Wohnungsmarkts, der trotz einzelner gefragter Lagen insgesamt spürbar weniger angespannt ist als der Kölns oder Düsseldorfs. Wer für ein konkretes Duisburger Objekt letzte Gewissheit braucht, sollte das dennoch direkt beim Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz erfragen, bevor eine Teilungserklärung notariell vorbereitet wird.
Zwei Ausgangslagen in Duisburg
Ob eine Teilungserklärung auf historischen Werkswohnungsbau trifft oder auf einen Neubau, ändert am rechtlichen Rahmen nichts – wohl aber an der nötigen Vorarbeit:
Historischer Werkswohnungsbau der Krupp'schen Gussstahlfabrik
Die ab 1903 errichtete Margarethensiedlung in Rheinhausen-Hochemmerich entstand als geschlossene Arbeitersiedlung für die Belegschaft der Friedrich-Alfred-Hütte, nach dem Vorbild der englischen Gartenstadt und seit 1999 denkmalgeschützt; die benachbarte Beamtensiedlung Bliersheim diente nach demselben Prinzip den leitenden Angestellten. Sollen einzelne Häuser aus einem solchen, ursprünglich einem einzigen Unternehmen gehörenden Bestand heute getrennt verkauft werden, braucht es dafür zunächst dieselbe Teilungserklärung mit Aufteilungsplan wie bei einem modernen Mehrfamilienhaus.
Neubau auf einer Konversionsfläche
Auf Wohnbauflächen im Umfeld der Logport-Standorte oder am Innenhafen entstehen Mehrfamilienhäuser meist von vornherein mit dem Ziel, einzelne Einheiten getrennt zu verkaufen. Der Aufteilungsplan lässt sich hier unmittelbar aus der Genehmigungsplanung ableiten, ohne dass eine gesonderte Umwandlungsprüfung dazwischentritt.
Welche Unterlagen Ihre Teilungserklärung in Duisburg braucht
Unabhängig von Baujahr und Lage im weitläufigen Stadtgebiet bildet derselbe Kern die Grundlage jeder Duisburger Teilungserklärung:
- Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung
Der nach § 7 WEG bemaßte, durchgehend nummerierte Plan, bestätigt durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung von Bauaufsicht Nord oder Süd im Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz – ohne ihn nimmt kein Grundbuchamt die Teilungserklärung zur Eintragung an.
- Aktueller Grundbuchauszug vom zuständigen Amtsgericht
Je nach Lage des Grundstücks stammt er vom Amtsgericht Duisburg, Duisburg-Hamborn oder Duisburg-Ruhrort; bei historischem Werkswohnungsbau ist er zugleich der Beleg, dass das Gebäude bislang tatsächlich einem einzigen Eigentümer gehört.
- Bestandspläne oder Aufmaß
Liegen bereits Pläne vor, dienen sie als Grundlage für den Aufteilungsplan; bei Siedlungshäusern ohne verwertbare Zeichnung wird stattdessen vor Ort vermessen.
Teilungserklärungen in Duisburg – Beispiele aus der Praxis
Aufteilung eines Hauses in der Margarethensiedlung
Ein Doppelhaus in der denkmalgeschützten Margarethensiedlung gehörte ursprünglich der Krupp'schen Gussstahlfabrik. Sollen die beiden Haushälften heute getrennt verkauft werden, braucht es dafür ungeachtet des Baujahrs dieselbe Teilungserklärung mit Aufteilungsplan wie bei einem modernen Mehrfamilienhaus – eine zusätzliche Umwandlungsgenehmigung entfällt in Duisburg.
Neubau-Eigentumswohnungen auf einer Logport-Fläche
Ein Bauträger errichtet auf einer ehemaligen Werksfläche ein Mehrfamilienhaus und will die Wohnungen einzeln verkaufen. Der Aufteilungsplan entsteht direkt aus der Genehmigungsplanung, ohne archivarische Vorarbeit und ohne die in Berlin zusätzlich nötige Umwandlungsprüfung.
Erbengemeinschaft teilt ein Mehrfamilienhaus in Duisburg-Neudorf
Geschwister erben ein gründerzeitliches Mehrfamilienhaus und wollen es unter sich aufteilen, statt es gemeinsam zu verwalten. Weil in Duisburg keine Umwandlungsgenehmigung zu beantragen ist, genügt für die rechtliche Aufteilung der bemaßte Aufteilungsplan mit anschließender notarieller Beurkundung – zuständig für die Eintragung ist je nach Lage eines der drei Duisburger Amtsgerichte.
So läuft Ihre Teilungserklärung in Duisburg ab
Ohne zusätzliche Umwandlungsprüfung bleibt der rechtliche Weg zur Duisburger Teilungserklärung überschaubar – die praktische Besonderheit liegt am Ende, bei der Wahl des richtigen Amtsgerichts:
- Ausgangslage klären
Wir prüfen, ob bereits verwertbare Bestandspläne existieren oder ob es sich um historischen Werkswohnungsbau ohne aktuelle Zeichnung handelt.
- Aufteilungsplan erstellen
Aus vorhandenen Unterlagen oder per Vor-Ort-Vermessung entsteht der bemaßte, durchgehend nummerierte Aufteilungsplan für alle Einheiten.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Der Aufteilungsplan geht, je nach Lage des Grundstücks, an Bauaufsicht Nord oder Süd im Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das die bauliche Abgeschlossenheit jeder Einheit bestätigt.
- Notarielle Beurkundung
Mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung – eine weitere behördliche Genehmigung ist in Duisburg nach derzeitigem Stand nicht vorgeschaltet.
- Eintragung beim zuständigen Amtsgericht
Anders als bei einer einzigen zentralen Stelle führt Duisburg gleich drei Amtsgerichte mit eigenem Grundbuchamt – Duisburg, Duisburg-Hamborn und Duisburg-Ruhrort. Welches zuständig ist, richtet sich nach der Lage des Grundstücks, ein Erbe der einstigen Eigenständigkeit dieser Stadtteile.
Was den Aufwand einer Teilungserklärung in Duisburg beeinflusst
Weil in Duisburg keine Umwandlungsgenehmigung hinzukommt, bestimmen vor allem diese Faktoren den Aufwand:
- Baujahr und Aktenlage
Für einen Neubau auf einer Konversionsfläche lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt aus der Genehmigungsplanung ableiten. Ein historisches Siedlungshaus ohne aktuelle Zeichnung braucht dagegen zusätzlich eine Vor-Ort-Vermessung.
- Anzahl der aufzuteilenden Einheiten
Mehr Einheiten bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand im Aufteilungsplan, unabhängig von Baujahr oder Lage des Gebäudes.
- Denkmalschutz bei historischem Werkswohnungsbau
Liegt das Gebäude, wie die Margarethensiedlung oder die Beamtensiedlung Bliersheim, in einem denkmalgeschützten Ensemble, kommt zur reinen Vermessung häufig eine zusätzliche Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde hinzu.
- Abstimmungsaufwand bei mehreren Beteiligten
Teilt eine Erbengemeinschaft ein Gebäude unter sich auf, braucht die Abstimmung zwischen den Beteiligten in der Regel mehr Vorlauf als bei einem einzelnen Eigentümer oder Bauträger.
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