Bemaßte Ansichten in Duisburg — Fassaden zwischen Industriedenkmal und Werkssiedlung

Eine Ansicht beantwortet eine Frage, die ein Grundriss offenlässt: wie ein Gebäude von außen wirkt. Für die typische Materialsprache der Duisburger Industriegeschichte steht kaum ein Ort so sehr wie der frühere Hüttenwerkskomplex im heutigen Landschaftspark Duisburg-Nord – 1985 stillgelegt, seit 1994 öffentlich zugänglich, mit Hochöfen und weitläufigen Stahlkonstruktionen aus Sichtmauerwerk und genietetem Stahl. Wo diese Materialität in einer echten Bauvorlage landet, sind aber andere Duisburger Adressen: die erhaltenen Speichergebäude am Innenhafen, von der Küppersmühle bis zum Hafenforum, und die denkmalgeschützten Werkssiedlungshäuser in Rheinpreußen und Hüttenheim, deren einheitliches Straßenbild jede einzelne Fassadenänderung zur Abstimmungsfrage mit der Nachbarschaft macht. Zuständig bleibt dabei stets dasselbe Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, in dem Bauaufsicht Nord und Süd mit der eigenen unteren Denkmalbehörde unter einem Dach sitzen.

Was eine Ansicht für Duisburg zeigen muss

Für Ansichten gelten dieselben formalen Grundanforderungen der BauPrüfVO NRW wie für die übrigen Bauzeichnungen, mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:

  • Als Maßstab gilt regelmäßig 1:100, mit durchgehender Bemaßung von Höhen und sämtlichen Öffnungen auf jeder dargestellten Seite.
  • Aus der Zeichnung müssen die wesentlichen Bauprodukte und Bauarten hervorgehen – bei einer Fassade betrifft das vor allem Material, Farbton und die Teilung der Fenster, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens eine Rolle spielen.
  • Erscheint das Vorhaben zusammen mit den unmittelbar angrenzenden Häusern in der Zeichnung, reicht dafür der kleinere Maßstab 1:200; ersatzweise akzeptiert die BauPrüfVO NRW an dieser Stelle auch ein farbiges Foto oder eine farbige Fotomontage.
  • Betrifft der Eingriff eine vorhandene Fassade, müssen Bestand und geplante Änderung eindeutig auseinanderzuhalten sein, etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem historischen Sichtmauerwerk eines Speichers.
Speicher am Innenhafen, Werkssiedlung in Hüttenheim: zwei Prüfmaßstäbe für dieselbe Fassade

Zwei unterschiedliche Fragen kann die untere Denkmalbehörde im Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz an eine Duisburger Fassade stellen, je nachdem, wo das Gebäude steht. Bei einem der erhaltenen Speicher am Innenhafen – etwa der heute als Museum genutzten Küppersmühle oder den Büroadressen Hafenforum und Faktorei 21 – geht es um den Erhalt einer einzelnen, historisch gewachsenen Konstruktion: Ziegelfassade, Sichtmauerwerk, die ursprüngliche Teilung der Speicheröffnungen. Bei einem Haus in der Werkssiedlung Hüttenheim dagegen geht es nicht um eine einzelne Konstruktion, sondern um die Einordnung in ein größeres, denkmalgeschütztes Ensemble mit weitgehend einheitlichem Erscheinungsbild, für das die Stadt eigens eine Gestaltungsfibel herausgibt. Wer dort an der Fassade etwas ändern möchte, braucht laut dieser Fibel eine maßhaltige Ansicht statt einer Skizze; genau diese Zeichnung ist es, an der die Prüfung ansetzt. Beide Prüfungen laufen unabhängig davon, ob das jeweilige Grundstück im Zuständigkeitsbereich von Bauaufsicht Nord oder Bauaufsicht Süd liegt.

Neubau, Speicherumbau oder Werkssiedlungshaus — drei Ausgangslagen für Ihre Ansicht

Wie eine Duisburger Ansicht entsteht, hängt stark davon ab, worauf sie trifft:

Neubau auf einer Logport-Fläche: alle Fassadenseiten aus einer Planung

Bei einem Neubau auf einer der schrittweise entwickelten Logport-Flächen entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten meist gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben, digital vorliegenden Planung – Öffnungen, Höhen und Materialangaben passen von Beginn an zueinander.

Speicherumbau am Innenhafen: Aufmaß vor jeder Veränderung

Bevor an einem der erhaltenen Speicher- oder Mühlengebäude etwas verändert wird, steht ein maßhaltiges Aufmaß der bestehenden Fassade – Fensterteilung, Materialwechsel und Öffnungsmaße müssen dokumentiert sein, bevor die untere Denkmalbehörde über den geplanten Eingriff entscheidet.

Werkssiedlungshaus in Rheinpreußen oder Hüttenheim: das Ensemble im Blick

Für ein einzelnes Siedlungshaus genügt das Aufmaß der eigenen Fassade allein nicht – die Ansicht muss zusätzlich zeigen, wie sich das Gebäude in die unmittelbare Nachbarbebauung einfügt, in Hüttenheim zusätzlich abgeglichen mit der städtischen Gestaltungsfibel.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Duisburg gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht dem Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, soweit relevant, Angaben zu Material und Farbe.

  • Ansicht mit Nachbarbebauung im Maßstab 1:200

    Wird das Vorhaben zusammen mit angrenzenden Gebäuden dargestellt, genügt alternativ ein farbiges Foto oder eine farbige Fotomontage.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Hinweis auf Denkmalschutz oder Gestaltungsfibel

    Liegt das Gebäude in einem der sieben Duisburger Denkmalbereiche oder in der Werkssiedlung Hüttenheim, fließen die dort geltenden Vorgaben von Beginn an in die Darstellung der Fassade ein.

Bemaßte Ansichten in Duisburg – Beispiele aus der Praxis

Fassadenausbesserung an einem Werkssiedlungshaus in Hüttenheim

Die Ansicht zeigt nicht nur die eigene Fassade, sondern belegt auch, wie sich die geplante Ausbesserung in die städtische Gestaltungsfibel und das Bild der Nachbarhäuser einfügt.

Neue Fensteröffnung in einem Speichergebäude am Innenhafen

Bestand und geplante Öffnung werden getrennt dargestellt und liefern der unteren Denkmalbehörde die Grundlage für ihr Einvernehmen, bevor die eigentliche Bauantragsprüfung beginnt.

Dachgaube in einer Wiederaufbau-Wohnzeile in Hamborn

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene, bemaßte Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.

Neubau eines Mehrfamilienhauses auf einer Logport-Fläche

Alle Fassadenseiten entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der digital vorliegenden Planung, ohne die zusätzlichen Abstimmungsschritte, die Denkmalschutz oder Gestaltungsfibel andernorts verlangen.

So entsteht Ihre Ansicht für Duisburg

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Betroffene Fassadenseiten und besondere Lage klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen, und liegt das Grundstück am Innenhafen, in einer Werkssiedlung oder außerhalb dieser besonderen Lagen?

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte des Amts für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade, je nachdem, was für das jeweilige Gebäude verwertbar ist.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab 1:100, bei Darstellung mit Nachbarbebauung im Maßstab 1:200 oder als farbige Fotomontage.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Für Bauaufsicht Nord oder Süd zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung, je nach Lage des Grundstücks im Stadtgebiet ergänzt um die zusätzlichen Angaben für Denkmalbehörde oder Gestaltungsfibel.

Was den Preis für eine Ansicht in Duisburg beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung auf einer Logport-Fläche entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer historisch gewachsenen Bestandsfassade.

  • Lage am Innenhafen, in einer Werkssiedlung oder unter Denkmalschutz

    Zusätzliche Angaben zu Material, Konstruktion oder Vereinbarkeit mit einer Gestaltungsfibel verlängern die Abstimmung gegenüber einem Vorhaben ohne diese Besonderheiten.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

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