Nutzungsänderung in Dachau — die Genehmigung, für die niemand baut

Die Nutzungsänderung ist die Genehmigung, die am häufigsten vergessen wird, weil sie sich nicht ankündigt. Es fällt kein Bauschutt an, es steht kein Gerüst, und oft ändert sich am Gebäude äußerlich nichts. Trotzdem ist sie erforderlich, sobald an einen Raum andere Anforderungen gestellt werden als bisher — und der Auslöser ist die neue Nutzung, nicht der Umbau.

Das erklärt, warum die Fälle so unspektakulär aussehen: Aus einem Ladenlokal wird eine Wohnung, aus einer Wohnung eine Praxis, aus einem Lagerraum ein Büro, aus einer Scheune ein Aufenthaltsraum. In jedem dieser Fälle ändern sich die Maßstäbe, an denen der Raum gemessen wird — Stellplatzbedarf, Rettungswege, Belichtung, Schallschutz, Barrierefreiheit.

In Dachau kommen zwei Ebenen dazu, die sich aus der Stadt selbst ergeben. In der Altstadt liegt das Erdgeschoss vieler Häuser in einem als Ensemble geschützten Zusammenhang: Wer dort eine Nutzung ändert und dabei die Schaufensterfront anfasst, berührt zwei Verfahren gleichzeitig. Und an den Hanglagen entscheidet der Geländeverlauf darüber, ob ein Souterrainraum überhaupt Aufenthaltsraum werden kann.

Wann eine Nutzungsänderung in Dachau genehmigungspflichtig ist

Sobald die neue Nutzung andere Anforderungen auslöst als die bisherige:

  • Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum und umgekehrt.
  • Einrichtung einer Praxis, Kanzlei oder Agentur in einer Wohnung.
  • Ausbau von Lager-, Speicher- oder Nebenräumen zu Aufenthaltsräumen.
  • Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Randbereich der Stadt.
  • Teilung einer Wohnung in mehrere Einheiten.
  • Wechsel der gewerblichen Nutzungsart mit anderem Stellplatz- oder Emissionsbedarf.
Der Stellplatznachweis ist in Dachau der häufigste Stolperstein

Bei fast jeder Nutzungsänderung taucht dieselbe Frage auf, und sie wird regelmäßig unterschätzt: Wie viele Stellplätze verlangt die neue Nutzung, und wo sollen sie hin? Der Bedarf bemisst sich nach der Art der Nutzung, und er verändert sich mit ihr. Eine Praxis erzeugt Publikumsverkehr, den eine Wohnung nicht erzeugt; mehrere kleine Wohnungen erzeugen mehr Bedarf als eine große. Was rechnerisch entsteht, muss auf dem Grundstück nachgewiesen oder auf anderem Weg abgelöst werden. In Dachau treffen dabei zwei ungünstige Umstände zusammen. In der Altstadt sind die Grundstücke klein, dicht bebaut und häufig ohne eigene Zufahrt — Fläche für zusätzliche Stellplätze ist schlicht nicht vorhanden. An den Hanglagen ist sie zwar da, aber nicht ohne Weiteres nutzbar: Eine Stellplatzfläche braucht ein Gefälle, das befahrbar bleibt, und die Zufahrt dorthin muss über die vorhandene Erschließung führen. Beides lässt sich nicht am Schreibtisch beurteilen. Der praktische Rat lautet deshalb, den Stellplatznachweis nicht ans Ende der Planung zu stellen, sondern an den Anfang. Fällt er negativ aus, ändert sich unter Umständen die ganze Konzeption — etwa, indem statt drei kleiner Wohnungen zwei größere entstehen. Diese Erkenntnis am Anfang kostet ein Gespräch, am Ende kostet sie die bereits erstellte Planung.

Wie das Verfahren abläuft

Die Nutzungsänderung folgt den Regeln des Baugenehmigungsverfahrens:

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Der Regelfall — geprüft wird vor allem das Planungsrecht sowie beantragte Abweichungen.

Umfassendes Verfahren

Wenn durch die neue Nutzung ein Sonderbau entsteht, etwa eine größere Versammlungs- oder Beherbergungsstätte.

Zusätzliche denkmalrechtliche Erlaubnis

Im Ensemblebereich, sobald die Änderung das äußere Erscheinungsbild berührt.

Isolierte Abweichung

Wenn die neue Nutzung eine bauordnungsrechtliche Anforderung nicht erfüllen kann und eine Abweichung nötig wird.

Welche Unterlagen gebraucht werden

  • Bestandspläne des heutigen Zustands

    Ohne sie lässt sich nicht darstellen, was sich ändert — und die alte Genehmigung zeigt oft einen anderen Zustand.

  • Pläne der geplanten Nutzung

    Grundriss mit neuer Aufteilung, Raumbezeichnungen und Nutzungsangaben.

  • Betriebsbeschreibung

    Bei gewerblicher Nutzung: Art, Umfang, Zeiten und zu erwartender Publikumsverkehr.

  • Stellplatznachweis

    Rechnerischer Bedarf der neuen Nutzung und seine Deckung — der Punkt, an dem Vorhaben am häufigsten hängen.

  • Nachweis der Aufenthaltsqualität

    Lichte Höhen, Belichtung und Belüftung; am Hang zusammen mit dem Geländeanschluss.

  • Frühere Genehmigungen

    Sie belegen, welche Nutzung rechtlich zulässig ist — nicht, welche tatsächlich stattfand.

Typische Dachauer Fälle

Ladenlokal in der Altstadt wird Wohnung

Neben der Nutzungsänderung steht die Frage der Schaufensterfront: Ihre Veränderung berührt das Erscheinungsbild des Ensembles.

Praxis in einer Wohnung

Der Publikumsverkehr verändert den Stellplatzbedarf und die Anforderungen an Zugang und Rettungswege.

Souterrain wird Wohnraum

Am Hang entscheidet der Geländeverlauf zusammen mit Belichtung und lichter Höhe, ob der Raum Aufenthaltsraum sein kann.

Landwirtschaftliches Gebäude am Stadtrand

Die Umnutzung ist planungsrechtlich anspruchsvoll und beginnt mit der Frage, was am Standort überhaupt zulässig ist.

So läuft die Vorbereitung ab

  1. Zulässigkeit klären

    Ob die neue Nutzung am Standort zulässig ist, entscheidet sich vor jeder Zeichnung — im Zweifel per Bauvoranfrage.

  2. Stellplatzbedarf prüfen

    Früh, nicht am Ende: Ein nicht deckbarer Bedarf ändert die Konzeption, nicht nur die Unterlagen.

  3. Bestand aufnehmen

    Räume, Höhen und Öffnungen des heutigen Zustands, am Hang mit dem Geländeanschluss.

  4. Unterlagen erstellen

    Bestands- und Planungszeichnungen, Betriebsbeschreibung und Nachweise entstehen aufeinander abgestimmt.

  5. Einreichen und begleiten

    Der Antrag geht an das Stadtbauamt; Rückfragen werden bearbeitet, bis der Bescheid vorliegt.

Was den Aufwand einer Nutzungsänderung in Dachau bestimmt

Vor allem, wie weit alte und neue Nutzung auseinanderliegen:

  • Abstand der Nutzungsarten

    Von Büro zu Praxis ist ein kleiner Schritt, von Lager zu Wohnen ein großer mit vielen neuen Anforderungen.

  • Stellplatzsituation

    Lässt sich der Bedarf auf dem Grundstück decken, ist die Sache einfach; sonst beginnt eine eigene Klärung.

  • Lage im Ensemble

    Berührt die Änderung das Äußere, kommt die denkmalrechtliche Ebene mit eigener Abstimmung hinzu.

  • Zustand der Unterlagen

    Fehlen aktuelle Bestandspläne, beginnt die Arbeit mit der Aufnahme des heutigen Zustands.

Alle Leistungen in Dachau

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