Bemaßte Ansichten in Dachau — auch wenn Ihr Haus kein Denkmal ist
Die Ansicht ist die Zeichnung, an der über das Erscheinungsbild entschieden wird. Sie zeigt eine Gebäudeseite in wahrer Größe: Öffnungen mit ihren Formaten und Achsen, Traufe und First mit ihrer Höhenlage, Materialien und Gliederung, dazu den Anschluss an das Gelände. Was in ihr nicht dargestellt ist, wird auch nicht beurteilt — und was falsch dargestellt ist, wird zur Auflage.
In Dachau hat sie an zwei Stellen besonderes Gewicht. Die erste ist die Altstadt: Sie steht zusammen mit dem Schloss unter Ensembleschutz. Dieser Schutz endet nicht an der Grenze der Denkmalliste. Auch an einem Gebäude, das selbst kein Baudenkmal ist, sind Maßnahmen erlaubnispflichtig, sobald sie das Erscheinungsbild des Ensembles berühren können — und das trifft bei Eingriffen an Fassade, Fenstern und Dach praktisch immer zu.
Die zweite ist der Hang. Wo das Gelände fällt, sitzt dieselbe Fassade auf der Bergseite anders im Boden als auf der Talseite. Eine Ansicht ohne dargestellten Geländeanschluss beantwortet dort die Frage nach der Höhenlage nicht, die sie beantworten soll.
Wann Sie in Dachau bemaßte Ansichten brauchen
Sobald sich am Äußeren etwas ändert oder ein Verfahren läuft:
- Beim Bauantrag und in der Genehmigungsfreistellung als Teil der Bauvorlagen.
- Bei jeder Veränderung an Fassade, Fenstern oder Dach im Ensemblebereich.
- Bei Anbau, Aufstockung und veränderter Dachform.
- Beim Einbau von Gauben oder Dachflächenfenstern.
- Bei energetischen Maßnahmen, die die Fassade verändern.
- Bei denkmalrechtlichen Abstimmungen vor der eigentlichen Planung.
Die verbreitete Annahme lautet: Wer sein Gebäude in der Denkmalliste nicht findet, kann an der Fassade tun, was das Baurecht erlaubt. Im Ensemble stimmt das nicht. Geschützt ist dort nicht nur das einzelne Baudenkmal, sondern das Zusammenwirken einer Mehrheit baulicher Anlagen — und dieses Zusammenwirken lebt gerade von den unauffälligen Gebäuden dazwischen. Ein schlichtes Haus zwischen zwei gegliederten Nachbarn trägt zum Erscheinungsbild bei, indem es zurücktritt; ersetzt man seine sprossengeteilten Fenster durch großformatige, ändert sich nicht nur dieses Haus, sondern das Bild der Zeile. Genau deshalb sind Maßnahmen an der äußeren Hülle im Ensemblebereich erlaubnispflichtig, auch ohne eigenen Denkmalstatus. Für die Ansicht folgen daraus zwei praktische Anforderungen. Erstens muss sie mehr zeigen als die eigene Fassade: Trauf- und Firsthöhen der angrenzenden Gebäude, die Fensterachsen der Nachbarn, den Verlauf der Zeile. Nur so lässt sich beurteilen, ob sich eine geplante Veränderung einfügt oder aus der Reihe tritt. Zweitens muss sie den Bestand präzise wiedergeben, nicht ungefähr. Ob ein Fenster zwei Zentimeter breiter wird, ist ohne Bemaßung nicht zu erkennen — im Ensemble ist es aber genau die Frage, die gestellt wird. Eine Ansicht, die aus einem alten Plan übernommen wurde, taugt dafür nicht: Sie zeigt einen Zustand, der so seit Jahrzehnten nicht mehr besteht.
Was in den Ansichten dargestellt wird
Vier Angaben, die zusammen die Beurteilung tragen:
Öffnungen mit Format und Achse
Größe, Teilung und Lage von Fenstern und Türen — im Ensemble der am häufigsten beanstandete Punkt.
Höhenlage
Trauf- und Firsthöhe mit Bezug auf einen festen Punkt, dazu der Anschluss an das Gelände.
Material und Gliederung
Putzflächen, Gesimse, Sockel, Dacheindeckung und Farbigkeit, soweit sie sichtbar wirken.
Nachbarbebauung
Im Ensemble gehören die angrenzenden Gebäude mit ihren Höhen in die Zeichnung.
Was für die Erstellung gebraucht wird
- Aufnahme der Fassade
Öffnungsmaße, Achsabstände, Sockel- und Gesimshöhen am Gebäude gemessen.
- Höhenbezug
Ein fester Bezugspunkt, auf den Traufe, First und Geländeanschluss bezogen werden.
- Angaben zu den Nachbargebäuden
Im Ensemble ihre Trauf- und Firsthöhen sowie die Lage ihrer Fensterachsen.
- Beschreibung der geplanten Änderung
Was genau am Äußeren verändert werden soll, bestimmt den Umfang der Darstellung.
- Material- und Farbangaben
Bei denkmalrechtlicher Abstimmung Teil der Beurteilungsgrundlage.
- Zugang zur Rückseite
Auch nicht einsehbare Seiten gehören in den Plansatz, wenn sie von der Maßnahme betroffen sind.
Typische Dachauer Fälle
Fenstertausch in der Altstadt
Format und Teilung werden gegen den Bestand und die Nachbarhäuser bemaßt — daran entscheidet sich die Erlaubnis.
Neue Gaube im Villenbestand
Die Ansicht zeigt Breite, Höhe und Lage im Verhältnis zur Dachfläche und zu vorhandenen Aufbauten.
Außendämmung an einem Gebäude im Ensemble
Die veränderte Wandstärke verschiebt Fensterleibungen und Gesimse — die Ansicht macht die Wirkung sichtbar.
Anbau an ein Hanggrundstück
Der Geländeanschluss wird auf beiden Seiten dargestellt, damit die Höhenlage beurteilbar ist.
So entstehen die Ansichten
- Umfang klären
Welche Seiten betroffen sind und ob eine denkmalrechtliche Beurteilung ansteht, bestimmt die Detailtiefe.
- Fassade aufnehmen
Öffnungen, Achsen, Höhen und Materialübergänge werden am Gebäude gemessen.
- Bestandsansicht zeichnen
Der heutige Zustand entsteht maßstäblich, im Ensemble mit den angrenzenden Gebäuden.
- Planung eintragen
Die Veränderung wird in der vorgeschriebenen Kennzeichnung ergänzt und bemaßt.
- Abgleichen und übergeben
Höhen und Öffnungen werden gegen Grundriss und Schnitt geprüft, damit der Plansatz zusammenpasst.
Was den Aufwand in Dachau bestimmt
Umfang der Aufnahme und Anspruch der Darstellung:
- Zahl der betroffenen Seiten
Jede Ansicht ist eine eigene Zeichnung mit eigener Aufnahme.
- Gliederung der Fassade
Erker, Gesimse, Sockelzonen und wechselnde Öffnungsformate verlangen deutlich mehr Messpunkte.
- Lage im Ensemble
Die Erfassung der Nachbargebäude kommt hinzu, weil die Beurteilung im Zusammenhang erfolgt.
- Geländeanschluss
Am Hang muss der Verlauf entlang jeder dargestellten Seite aufgenommen werden.
Alle Leistungen in Dachau
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