Bauantrag in Dachau — oder die Freistellung, bei der niemand prüft

Die erste Entscheidung bei einem Dachauer Bauvorhaben ist nicht, was gebaut wird, sondern in welchem Verfahren. Bayern stellt drei Wege nebeneinander: das umfassende Genehmigungsverfahren, das vereinfachte und die Genehmigungsfreistellung. Die Unterlagen unterscheiden sich dabei kaum — was sich unterscheidet, ist, wer am Ende dafür geradesteht, dass das Vorhaben zulässig ist.

Die Freistellung wird gern als der bequeme Weg beschrieben, und formal stimmt das: Nach Vorlage der Unterlagen läuft ein Monat, danach darf gebaut werden. Was dabei untergeht, ist die Kehrseite. In diesem Monat wird nicht geprüft, sondern nur entschieden, ob doch ein Genehmigungsverfahren verlangt wird. Kommt diese Aufforderung nicht, heißt das nicht, dass jemand das Vorhaben für zulässig gehalten hat — es heißt, dass niemand hingesehen hat.

Für Dachau kommt eine Eigenheit hinzu, die den Ablauf verkürzt und den Anspruch erhöht: Die Unterlagen werden bei der Gemeinde eingereicht, und die Gemeinde ist hier zugleich die untere Bauaufsichtsbehörde. Zwischen Eingang und fachlicher Sichtung liegt also keine Weiterleitung, die Zeit verschafft.

Wann Sie in Dachau ein Verfahren brauchen

Nicht jedes Vorhaben, aber deutlich mehr als vermutet:

  • Bei Neubau, Anbau und Aufstockung.
  • Bei Nutzungsänderungen, auch ohne bauliche Veränderung.
  • Beim Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum.
  • Bei Eingriffen in tragende Bauteile.
  • Bei Maßnahmen an der Außenhülle im geschützten Ensemble der Altstadt.
  • Bei Vorhaben, die von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen.
Die Freistellung verlagert das Risiko, sie beseitigt es nicht

Der Reiz der Genehmigungsfreistellung liegt darin, dass am Ende kein Bescheid steht, auf den man warten müsste. Genau das ist aber auch ihr Preis. In einem Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsicht, ob das Vorhaben mit dem Bebauungsplan und dem Bauordnungsrecht vereinbar ist, und der Bescheid dokumentiert diese Beurteilung. In der Freistellung fehlt beides. Stellt sich Jahre später heraus, dass die zulässige Grundfläche überschritten oder die Höhenlage falsch angesetzt wurde, gibt es keine Genehmigung, auf die man sich berufen könnte — es gibt ein Gebäude, das so nicht hätte errichtet werden dürfen. Die Folgen reichen von der nachträglichen Legalisierung über Auflagen bis zum Rückbau, und sie treffen die Bauherrschaft, nicht die Behörde. Daraus folgt keine Empfehlung gegen die Freistellung, sondern eine für die Reihenfolge. Wo die Zulässigkeit eindeutig ist — ein klarer Bebauungsplan, ein Vorhaben, das dessen Festsetzungen offensichtlich einhält, ein Bestand, dessen Maße feststehen —, ist sie der schnellere und gleichwertige Weg. Wo eine Abweichung im Raum steht, die Höhenentwicklung am Hang unklar ist oder der Bestand nie aufgemessen wurde, ist sie der teurere. Zwei Pflichten gelten unabhängig davon und werden regelmäßig übersehen: die Benachrichtigung der Nachbarn spätestens mit der Vorlage und die Anzeige des Baubeginns mindestens eine Woche vorher.

Welches Verfahren für Ihr Vorhaben greift

Die Wahl ist teils vorgegeben, teils Ihre Entscheidung:

Genehmigungsfreistellung

Für bestimmte Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, die dessen Festsetzungen einhalten und für die keine Abweichung nötig ist.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Der Regelfall bei Wohngebäuden: Geprüft wird ein begrenzter Katalog, vor allem das Planungsrecht und beantragte Abweichungen.

Umfassendes Genehmigungsverfahren

Bei Sonderbauten mit erhöhten Anforderungen, etwa größeren Beherbergungs-, Versammlungs- oder Verkaufsstätten.

Isolierte Abweichung

Wenn ein an sich verfahrensfreies Vorhaben eine Abweichung von einer bauordnungsrechtlichen Anforderung braucht.

Welche Unterlagen zusammenkommen müssen

  • Amtlicher Lageplan

    Auf Katastergrundlage, mit dem Vorhaben, den Abstandsflächen und der Erschließung.

  • Bauzeichnungen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten aller betroffenen Geschosse und Seiten im vorgeschriebenen Maßstab.

  • Baubeschreibung

    Beschreibt Vorhaben, Bauweise und Nutzung in der vorgegebenen Form.

  • Berechnungen

    Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Nutzungsflächen und je nach Vorhaben weitere Nachweise.

  • Nachweis der Erschließung

    Zufahrt, Wasser, Abwasser und Stellplätze müssen gesichert sein.

  • Bei Hanglage: Geländeschnitte

    Der aufgenommene Geländeverlauf entscheidet über Vollgeschosszahl und Höhenbezug — geschätzte Angaben tragen hier nicht.

Typische Dachauer Ausgangslagen

Anbau im Neubaugebiet am Stadtrand

Ein qualifizierter Bebauungsplan gilt, die Festsetzungen werden eingehalten — der klassische Fall für die Freistellung.

Aufstockung am Hang

Die zulässige Höhe hängt am Geländeverlauf. Bevor über das Verfahren entschieden wird, muss der Bestand aufgenommen sein.

Umbau in der Altstadt

Im geschützten Ensemble ist die Außenhülle erlaubnispflichtig, auch bei einem Gebäude ohne eigenen Denkmalstatus.

Dachgeschossausbau im Villenbestand

Neue Aufenthaltsräume, neue Öffnungen in der Dachfläche, oft eine Abweichung — das führt regelmäßig ins Genehmigungsverfahren.

So läuft die Vorbereitung ab

  1. Grundlagen klären

    Bebauungsplan, Ensemblelage und Geländesituation entscheiden gemeinsam darüber, welcher Weg überhaupt offensteht.

  2. Bestand aufnehmen

    Im Bestand die Voraussetzung für jede Zeichnung — am Hang zusätzlich der Geländeverlauf am Gebäude.

  3. Verfahren wählen

    Freistellung oder Genehmigungsverfahren: eine Abwägung zwischen Zeitgewinn und getragenem Risiko.

  4. Unterlagen erstellen

    Zeichnungen, Baubeschreibung und Berechnungen entstehen im eigenen Haus und werden gegeneinander geprüft.

  5. Einreichen und Fristen führen

    Nach der Vorlage laufen Monatsfrist, Nachbarbenachrichtigung und Baubeginnsanzeige — jede davon mit eigenem Zeitpunkt.

Was den Aufwand eines Bauantrags in Dachau bestimmt

Vorhaben, Verfahren und die Ausgangslage im Bestand:

  • Umfang des Vorhabens

    Ein Anbau erzeugt weniger Zeichnungen und Nachweise als eine Aufstockung mit veränderter Dachform.

  • Gewähltes Verfahren

    Die Unterlagen unterscheiden sich kaum, der Abstimmungsaufwand schon — vor allem, wenn Abweichungen zu begründen sind.

  • Lage im Ensemble

    Maßnahmen an der Außenhülle in der Altstadt verlangen zusätzliche Darstellung und Abstimmung.

  • Geländesituation

    Am Hang kommt die Aufnahme des Geländeverlaufs hinzu, ohne die sich Höhen nicht belastbar angeben lassen.

Alle Leistungen in Dachau

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