Bemaßte Ansichten in Bremerhaven — Fassaden zwischen Wiederaufbau und den seltenen erhaltenen Altbauten

Eine Ansicht zeigt, was ein Grundriss verschweigt: wie ein Gebäude von außen wirkt. In Bremerhaven fällt der Unterschied zwischen zwei Fassadenwelten dabei besonders stark aus. Den weitaus größten Teil des Stadtbilds prägen die einfachen, kaum gegliederten Fronten des schnellen Wiederaufbaus – nüchtern, funktional, ohne die verspielten Details älterer Bauepochen. Daneben stehen einzelne, genau dokumentierte Ausnahmen: Alle Kirchenbauten von vor 1900 gelten grundsätzlich als Baudenkmal, dazu kommen namentlich gelistete Einzelobjekte wie der Wasserturm am Konrad-Adenauer-Platz, die historische Geestebrücke, das ehemalige Wencke-Dock oder das Stadttheater am Theodor-Heuss-Platz. Wer an einer dieser Fassaden etwas verändert, braucht in der bemaßten Ansicht mehr als nur Höhen und Öffnungen – er braucht die Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde, die im Bauordnungsamt selbst sitzt.

Was eine Ansicht für Bremerhaven zeigen muss

Formal gelten für Ansichten dieselben Grundanforderungen wie für jede andere Bauzeichnung, inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:

  • Mindestmaßstab 1:100, mit vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung müssen erkennbar sein, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens eine Rolle spielen.
  • Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden.
  • Betrifft das Vorhaben eine Kirche von vor 1900 oder ein gelistetes Baudenkmal, prüft die untere Denkmalschutzbehörde zusätzlich zur bauordnungsrechtlichen Würdigung.
Eine Behörde, zwei Prüfblicke auf dieselbe Fassade

Weil das Bauordnungsamt im Technischen Rathaus zugleich untere Denkmalschutzbehörde ist, laufen beide Prüfungen organisatorisch an derselben Stelle zusammen – inhaltlich bleiben sie aber getrennt. Für die pauschal geschützten Kirchenbauten von vor 1900 und für die namentlich gelisteten Objekte wie den Wasserturm am Konrad-Adenauer-Platz oder das Stadttheater am Theodor-Heuss-Platz braucht die Ansicht deshalb mehr als reine Maße: Sie muss so viel vom Bestand zeigen, dass sich beurteilen lässt, ob eine geplante Änderung mit dem geschützten Charakter der Fassade vereinbar ist. Für die rund 257 als erhaltenswert eingestuften, aber nicht formal geschützten Gebäude besteht diese förmliche Prüfpflicht zwar nicht, eine sorgfältige Bestandsdokumentation lohnt sich aber trotzdem, um spätere Diskussionen zu vermeiden.

Zwei Ausgangslagen für die Ansicht in Bremerhaven

Je nachdem, welchem Fassadentyp ein Vorhaben begegnet, unterscheidet sich der Weg zur fertigen Zeichnung:

Wiederaufbaufassade ohne Denkmalbezug

Die schlichten Fronten aus den Nachkriegsjahrzehnten sind rasch bemaßt, verlangen aber häufig ein aktuelles Aufmaß, weil nachträglich veränderte Fensteröffnungen und angebaute Balkone in der ursprünglichen Bauakte selten vollständig nachgetragen wurden.

Gelistetes Baudenkmal oder Kirche vor 1900

Vor der eigentlichen Zeichnung klärt sich, welche Bauteile den geschützten Charakter der Fassade ausmachen – erst danach lässt sich die geplante Änderung mit der unteren Denkmalschutzbehörde sinnvoll abstimmen.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Bremerhaven gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht dem Bauordnungsamt selten – gefragt ist ein abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, wo relevant, Angaben zu Material und Farbe.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Einordnung nach Denkmalschutz

    Betrifft das Gebäude eine Kirche von vor 1900 oder ein gelistetes Baudenkmal, fließt diese Einordnung von Beginn an in Material- und Farbangabe der Ansicht ein.

  • Bestandsfoto oder Aufmaß der vorhandenen Fassade

    Zeigt, was tatsächlich vorhanden ist – wichtig, weil ältere Wiederaufbau-Bauakten Umbauten oft nicht lückenlos nachführen.

Bemaßte Ansichten in Bremerhaven – Beispiele aus der Praxis

Fenstertausch an einer Kirche von vor 1900

Weil der gesamte Baukörper unter Denkmalschutz steht, dokumentiert die Ansicht Rahmenprofil und Sprossenteilung im Bestand, bevor eine neue Ausführung mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt wird.

Fassadendämmung an einem Wiederaufbauhaus in Leherheide-West

Ohne Denkmalbezug lässt sich die energetische Dämmung ohne Zusatzprüfung in der Ansicht nachweisen – die veränderte Wandstärke verschiebt allerdings die Laibungstiefe an jeder Fensteröffnung.

Umbau in der Nähe des Stadttheaters am Theodor-Heuss-Platz

Auch ohne eigene Denkmaleigenschaft des Nachbargebäudes lohnt sich hier ein Blick auf die Wirkung der Fassade im Ensemble – die untere Denkmalschutzbehörde wird bei Bedarf frühzeitig einbezogen.

Sanierung eines der rund 257 erhaltenswerten Gebäude

Ohne förmliche Genehmigungspflicht nach Denkmalrecht lohnt sich trotzdem eine sorgfältige Bestandsaufnahme der historischen Fassadendetails, bevor Veränderungen geplant werden.

Neue Fassade an einem Gebäude im Umfeld der Havenwelten

Ohne Denkmalbezug lässt sich die Ansicht hier meist zügig erstellen; entscheidend ist vor allem die Abstimmung mit der städtebaulichen Gesamtwirkung des touristisch geprägten Areals.

So entsteht Ihre Ansicht für Bremerhaven

Von der Einordnung der Fassade bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Fassadentyp einordnen

    Wiederaufbaufassade, gelistetes Baudenkmal oder erhaltenswertes Gebäude – davon hängt ab, welche Zusatzprüfung neben der reinen Bemaßung ansteht.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte des Stadtarchivs oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite.

  3. Bei Denkmalbezug: Rücksprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde

    Vor der endgültigen Zeichnung klärt sich, welche Vorgaben für Material und Farbe aus dem Schutzstatus folgen.

  4. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bremischen Bauvorlagenverordnung.

  5. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen und einreichen

    In Papierform oder über das digitale Serviceportal an das Bauordnungsamt, widerspruchsfrei zu den übrigen Zeichnungen des Plansatzes.

Was den Preis für eine Ansicht in Bremerhaven beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht in Bremerhaven:

  • Denkmalschutzrechtliche Einordnung

    Eine Kirche von vor 1900 oder ein gelistetes Baudenkmal verlangt zusätzliche Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde gegenüber einem Vorhaben ohne diese Bindung.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, etwa weil nachträgliche Veränderungen an einer Wiederaufbau-Fassade nie nachgetragen wurden, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu.

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Detailtiefe der geforderten Materialangaben

    Je genauer Fassadenmaterial und Farbgebung dargestellt werden müssen, desto mehr Sorgfalt verlangt die Zeichnung.

  • Zustand des vorhandenen Bestandsfotos

    Aktuelle, gut belichtete Fotos der bestehenden Fassade verkürzen die Bestandsaufnahme gegenüber einer Situation ohne brauchbare Vorlage.

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