Bauantrag in Bremerhaven — vom Bauordnungsamt im Technischen Rathaus für die gesamte Stadt geprüft
Wer in Bremerhaven baut, hat es mit genau einer bauaufsichtlichen Adresse zu tun: dem Bauordnungsamt im Technischen Rathaus, Fährstraße 20. Eine Aufteilung nach Stadtbezirken, wie sie größere Flächenstädte oder auch die benachbarte Stadtgemeinde Bremen mit ihrem eigenständigen Bauamt Bremen-Nord kennen, gibt es hier nicht. Rechtsgrundlage ist die Bremische Landesbauordnung (BremLBO), die für beide Städte des Landes Bremen gilt, in Bremerhaven aber vollständig durch den eigenen Magistrat vollzogen wird. Eine Besonderheit prägt dabei die meisten Vorhaben, ohne dass sie im Gesetzestext auftaucht: Weil am 18. September 1944 rund 97 Prozent der Innenstadt und weite Teile Geestemündes zerstört wurden, betreffen die allermeisten heutigen Bauanträge Gebäude, die selbst erst nach der Zerstörung neu errichtet wurden – echte Vorkriegsbausubstanz ist in Bremerhaven die Ausnahme, nicht die Regel.
- Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Bremerhaven?
- Die vier Verfahrensarten im Überblick
- Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Bremerhaven braucht
- Bauanträge in Bremerhaven – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihr Bauantrag in Bremerhaven ab
- Was den Preis für einen Bauantrag in Bremerhaven beeinflusst
Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Bremerhaven?
Die Bremische Landesbauordnung unterscheidet vier Wege zur Baugenehmigung. Welcher davon greift, entscheidet das Bauordnungsamt anhand von Gebäudeklasse, Lage und geplanter Nutzung – unabhängig davon, in welchem Stadtteil sich das Vorhaben befindet:
- Verfahrensfreie Vorhaben (§ 61 BremLBO) – ein abschließender Katalog kleinerer Bauten wie Nebenanlagen, Gartenhäuser oder untergeordnete Anbauten, für die keine Genehmigung eingeholt werden muss.
- Genehmigungsfreistellung (§ 62 BremLBO) – für Wohngebäude im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans mit gesicherter Erschließung: Nach Einreichung vollständiger Bauvorlagen darf ein Monat später gebaut werden, sofern kein Widerspruch erfolgt.
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 63 BremLBO) – der Regelweg für die meisten Wohn- und Gewerbebauten außerhalb der Genehmigungsfreistellung, mit Prüfung vor allem der planungsrechtlichen Zulässigkeit.
- Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BremLBO) – zwingend für Sonderbauten wie größere Versammlungs- oder Beherbergungsstätten, mit umfassender Prüfung einschließlich Brandschutz und Standsicherheit.
Dass Bremerhaven nur eine einzige bauaufsichtliche Adresse kennt, vereinfacht die erste Frage jedes Bauvorhabens erheblich: Es gibt keine Bezirksgrenze, an der sich die Zuständigkeit ändert. Zugleich bündelt das Bauordnungsamt zwei Rollen, die in anderen Städten häufig getrennt sind – es prüft Bauanträge nach der BremLBO und entscheidet als untere Denkmalschutzbehörde zugleich über Eingriffe an geschützter Bausubstanz. Praktisch betrifft das in Bremerhaven vor allem Kirchenbauten von vor 1900, die pauschal als Baudenkmal gelten, sowie einzeln in einer eigenen Denkmalliste geführte Gebäude und Ensembles. Bei der Einreichung selbst bleibt Ihnen zudem eine Wahl, die andernorts zunehmend entfällt: Das Bauordnungsamt nimmt Bauvorlagen weiterhin klassisch in Papierform entgegen, ergänzt um ein eigenes digitales Serviceportal – wer papierlos einreichen möchte, kann das tun, muss es aber nicht.
Die vier Verfahrensarten im Überblick
Alle vier Wege sind in der Bremischen Landesbauordnung geregelt und unterscheiden sich in Prüftiefe und Bearbeitungsaufwand:
Verfahrensfreiheit nach § 61 BremLBO
Für die im Gesetz abschließend aufgezählten kleineren Vorhaben entfällt die Genehmigungspflicht vollständig. Materielles Baurecht bleibt davon unberührt – ein verfahrensfreies Vorhaben kann trotzdem unzulässig sein, wenn es zum Beispiel Abstandsflächen verletzt.
Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO
Liegt ein Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, widerspricht ihm nicht und ist die Erschließung gesichert, genügt die Einreichung vollständiger Bauvorlagen – nach Ablauf der Wartefrist darf gebaut werden, sofern das Bauordnungsamt nicht widerspricht.
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO
Der Regelweg für die meisten Bremerhavener Wohn- und Gewerbebauten. Geprüft werden vorrangig die planungsrechtliche Zulässigkeit und die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen, ohne den vollen Prüfumfang eines Sonderbauverfahrens.
Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BremLBO
Zwingend für Sonderbauten – etwa größere Versammlungs-, Beherbergungs- oder Verkaufsstätten. Das Bauordnungsamt prüft hier umfassend, bindet bei Bedarf weitere Fachstellen ein und legt besonderes Gewicht auf Brandschutz und Standsicherheit.
Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Bremerhaven braucht
Unabhängig vom gewählten Verfahren müssen die eingereichten Bauvorlagen vollständig und nach den Vorgaben der Bremischen Bauvorlagenverordnung aufbereitet sein. Zum Kern eines Bauantrags in Bremerhaven gehören:
- Lageplan
Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung des betroffenen Flurstücks und des geplanten Vorhabens.
- Bauzeichnungen
Grundrisse, Schnitte und Ansichten im vorgeschriebenen Mindestmaßstab, die das Vorhaben eindeutig und widerspruchsfrei darstellen.
- Baubeschreibung
Textliche Erläuterung von Nutzung, Konstruktion und Ausführung, ergänzt um Angaben zu technischen Anlagen, sofern vorhanden.
- Standsicherheits- und Brandschutznachweis
Je nach Vorhaben gefordert – bei Sonderbauten im vollen Verfahren nach § 64 BremLBO immer, bei kleineren Vorhaben häufig reduziert oder entbehrlich.
- Denkmalschutzrechtliche Stellungnahme, sofern einschlägig
Bei Eingriffen an einem gelisteten Baudenkmal oder einer Kirche von vor 1900 prüft das Bauordnungsamt in seiner Funktion als untere Denkmalschutzbehörde zusätzlich.
Bauanträge in Bremerhaven – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Einfamilienhauses in Leherheide-West
Die in den 1960er-Jahren angelegten Wohngebiete Leherheide-Wests liegen überwiegend im Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne. Ein Neubau auf einem Baulücken-Grundstück durchläuft hier häufig die Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO, ohne dass eine gesonderte Denkmalprüfung hinzukommt.
Erweiterung eines Gewerbebaus im Umfeld des BLG AutoTerminal
Rund um den auf etwa 295 Hektar betriebenen Automobil-Umschlaghafen entstehen weiterhin logistiknahe Gewerbebauten. Solche Vorhaben durchlaufen meist das vereinfachte Verfahren nach § 63 BremLBO, bei größerem Publikumsverkehr auch das umfassende Verfahren nach § 64.
Sanierung einer der wenigen erhaltenen Vorkriegskirchen
Kirchenbauten von vor 1900 stehen in Bremerhaven grundsätzlich unter Denkmalschutz. Ein Umbau oder eine energetische Sanierung braucht deshalb neben der Baugenehmigung zusätzlich die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde – organisatorisch dieselbe Stelle im Technischen Rathaus, aber ein eigener Prüfschritt.
Umnutzung eines Kaigebäudes im Schaufenster Fischereihafen
Wo frühere Fischereihafen-Anlagen heute Gastronomie, Kultur oder Museumsschiffe beherbergen, verbindet sich der Bauantrag für bauliche Änderungen häufig mit einer parallel laufenden Nutzungsänderung der Bestandsgebäude.
So läuft Ihr Bauantrag in Bremerhaven ab
Der rechtliche Rahmen folgt der Bremischen Landesbauordnung – die konkrete Bearbeitung läuft in Bremerhaven vollständig über das eine, zentrale Bauordnungsamt.
- Gebäudeklasse und Verfahrensart klären
Am Anfang steht die Einordnung des Vorhabens und die Wahl des passenden Verfahrens nach § 61, 62, 63 oder 64 BremLBO.
- Denkmalschutz-Relevanz prüfen
Betrifft das Vorhaben eine Kirche von vor 1900 oder ein gelistetes Baudenkmal, wird die Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde von Anfang an eingeplant statt erst nach der Einreichung entdeckt.
- Bauvorlagen zusammenstellen
Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und je nach Vorhaben weitere Nachweise werden nach den Vorgaben der Bremischen Bauvorlagenverordnung aufbereitet.
- Einreichung beim Bauordnungsamt
Wahlweise klassisch in Papierform oder über das eigene digitale Serviceportal des Bauordnungsamts im Technischen Rathaus.
- Prüfung und Genehmigungsbescheid
Das Bauordnungsamt prüft die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit, bei Bedarf zusammen mit der eigenen Denkmalschutzabteilung, und erteilt anschließend den Bescheid.
Was den Preis für einen Bauantrag in Bremerhaven beeinflusst
Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Bauantrag seriös nicht nennen – zu unterschiedlich sind Lage und Umfang der Vorhaben in Bremerhaven. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Gewähltes Verfahren nach BremLBO
Eine Genehmigungsfreistellung verursacht deutlich weniger Aufwand als ein vollständiges Verfahren für einen Sonderbau – die Verfahrensart ist der wichtigste Kostentreiber.
- Denkmalschutzrechtliche Prüfung
Betrifft das Vorhaben ein gelistetes Baudenkmal oder eine Kirche von vor 1900, kommt die Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde als zusätzlicher Prüfschritt hinzu.
- Umfang der Bauvorlagen
Je nach Vorhaben kommen neben Lageplan und Bauzeichnungen weitere Nachweise hinzu, etwa Standsicherheit oder Brandschutz – jeder zusätzliche Nachweis erhöht den Aufwand.
- Papier- oder digitale Einreichung
Beide Wege stehen beim Bauordnungsamt gleichberechtigt offen; welcher gewählt wird, wirkt sich vor allem auf die eigene Vorbereitungszeit aus, nicht auf die gesetzlichen Prüffristen.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Wer unter Zeitdruck steht, kann eine beschleunigte Vorbereitung der Unterlagen wählen – das verkürzt die eigene Vorlaufzeit, nicht die gesetzlichen Prüffristen des Bauordnungsamts.
Alle Leistungen in Bremerhaven
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Bremerhaven ansehen →
Haben Sie noch Fragen?
Lassen Sie uns anfangen!
Starten Sie die Einreichung des Bauantrages ganz einfach hier.
