Bauzeichnung in Braunschweig — ein abgestimmter Plansatz für Fachbereich Bauordnung und Denkmalpflege

Die Niedersächsische Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) legt für Braunschweig fest, wie eine Bauzeichnung auszusehen hat – ein technisches Regelwerk, das seit dem 1. Januar 2022 gilt und dessen Vorgaben die NBauO-Novelle 2025 unberührt ließ. Wer für Braunschweig eine Bauzeichnung braucht, benötigt aber selten ein einzelnes Blatt: Gefragt ist ein vollständiger Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht. Im historischen Kern der Stadt liest diesen Plansatz nicht nur der Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle, sondern bei Denkmalbezug zusätzlich das Referat Stadtbild und Denkmalpflege mit – zwei fachlich unterschiedliche Prüfungen an derselben Zeichnung.

Was die NBauVorlVO für Ihre Bauzeichnung verlangt

Damit eine Bauzeichnung als vollständige Bauvorlage durchgeht, muss sie bestimmte Mindestangaben enthalten – unabhängig davon, ob nur der Fachbereich Bauordnung prüft oder zusätzlich die Denkmalpflege mitliest:

  • Der Mindestmaßstab liegt bei 1:100; ein größerer Maßstab wird gewählt, sobald Details sonst nicht mehr eindeutig eintragbar wären, ein kleinerer nur, wenn er für die geforderte Aussage tatsächlich ausreicht.
  • Numerische und grafische Maßstabsangabe müssen gemeinsam und an gleicher Position nahe dem Schriftfeld jeder einzelnen Zeichnung erscheinen.
  • Wer die Zeichnung im Sinne der Bauvorlageberechtigung verantwortet, muss aus ihr selbst hervorgehen – der Fachbereich Bauordnung ebenso wie, bei Denkmalbezug, das Referat Stadtbild und Denkmalpflege verlangen diese Angabe.
Wenn die Denkmalpflege dieselbe Zeichnung liest

Die NBauVorlVO selbst kennt keine besonderen Vorschriften für denkmalgeschützte Gebäude – ihre Anforderungen an Maßstab, Kennzeichnung und die Unterscheidung von Bestand und Neuplanung gelten im historischen Kern Braunschweigs genauso wie anderswo. In der Praxis liest dieselbe Zeichnung dort aber zwei Stellen: den Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle, der die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit bewertet, und bei Vorhaben an oder in der Umgebung eines Baudenkmals zusätzlich das Referat Stadtbild und Denkmalpflege, das anhand derselben Darstellung das schützenswerte Erscheinungsbild beurteilt. Gerade die Pflicht, zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig zu unterscheiden, bekommt dadurch zusätzliches Gewicht: Wo genau historische Substanz erhalten bleibt und wo neu gebaut wird, muss aus der Zeichnung selbst hervorgehen, nicht erst aus einer separaten Erläuterung – sonst entstehen bei zwei parallel prüfenden Stellen leicht widersprüchliche Rückfragen.

Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen

Ob Neubau, gewöhnlicher Bestand oder Vorhaben mit Denkmalbezug entscheidet, wie der Plansatz entsteht:

Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – etwa bei einem Neubau in einer der Weststadt-Nachverdichtungsflächen, wo nur eine Prüfstelle den Plansatz liest.

Bestand mit Denkmalbezug: doppelt lesbare Darstellung

Bei Änderungen an einem Baudenkmal oder in dessen Umgebung müssen die Zeichnungen zugleich der bauordnungsrechtlichen Prüfung und der denkmalfachlichen Bewertung standhalten – originale und neue Bauteile eindeutig getrennt, gestützt auf ein aktuelles Aufmaß.

Was zu einem vollständigen Plansatz in Braunschweig gehört

Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:

  • Grundrisse aller Geschosse

    Jedes Geschoss einzeln bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Maßstabszahl und -leiste an fester Position auf jedem Blatt.

  • Schnitte und Ansichten

    Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile – bei Fassaden im historischen Kern besonders sorgfältig, weil sie Grundlage der denkmalfachlichen Beurteilung sind.

  • Lageplan

    Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung des Flurstücks und des geplanten Vorhabens.

Bauzeichnungen in Braunschweig – Beispiele aus der Praxis

Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Weststadt

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab, und gehen elektronisch signiert an den Fachbereich Bauordnung.

Sanierung eines Fachwerkhauses im historischen Kern

Die neuen Zeichnungen müssen erhaltene und neu hinzukommende Bauteile eindeutig unterscheiden; Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß, weil die vorhandene Bauakte den heutigen Zustand solcher Gebäude oft nicht mehr vollständig abbildet. Erst danach lässt sich sauber trennen, was das Referat Stadtbild und Denkmalpflege als originale Substanz bewertet.

Institutsumbau in einem ehemaligen Kasernengebäude

Für die Umnutzung eines denkmalgeschützten Gebäudes auf einem früheren Kasernenareal zu Institutsräumen muss der Plansatz Bestand und Eingriff so eindeutig trennen, dass sowohl die bauordnungsrechtliche als auch die denkmalfachliche Prüfung ohne Rückfragen auskommen.

So entsteht Ihr Plansatz für Braunschweig

Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.

  1. Bestand und Denkmalbezug klären

    Bauakte oder aktuelles Aufmaß als Grundlage, dazu die Prüfung, ob ein Baudenkmal selbst oder dessen Umgebung betroffen ist.

  2. Grundrisse erstellen

    Jedes Geschoss bemaßt im Mindestmaßstab 1:100, mit den Pflichtangaben der NBauVorlVO vollständig versehen.

  3. Schnitte und Ansichten abstimmen

    So auf die Grundrisse bezogen, dass Maße und Bauteile in allen Zeichnungen widerspruchsfrei zueinander passen.

  4. Erhaltene und neue Bauteile eindeutig kennzeichnen

    Bei Bestandsänderungen zwingend vorgeschrieben, im historischen Kern zusätzlich Grundlage der denkmalfachlichen Bewertung.

  5. Plansatz für Fachbereich Bauordnung und gegebenenfalls Denkmalpflege zusammenstellen

    Elektronisch signiert nach § 3a NBauO für die Einreichung, zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Braunschweig beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Neubau oder Bestand mit Denkmalbezug

    Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Darstellung eines Bestandsgebäudes, das zugleich zwei Prüfstellen genügen muss.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.

  • Umfang des Vorhabens

    Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Wirkt sich auf die eigene Vorlaufzeit aus, nicht auf die gesetzlichen Prüffristen von Fachbereich Bauordnung und Denkmalpflege.

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