Bauzeichnung in Augsburg — ein Plansatz für Bauordnungsamt und Denkmalschutz zugleich

Wer für ein Gebäude in Augsburgs UNESCO-Pufferzone oder in der Fuggerei einen vollständigen Plansatz einreicht, hat es nur mit einer einzigen Prüfstelle zu tun: dem Bauordnungsamt der Stadt Augsburg, das als untere Bauaufsichtsbehörde zugleich die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahrnimmt. Die eigentliche Zeichennorm dahinter, die Bayerische Bauvorlagenverordnung (BauVorlV), gilt seit dem 10. November 2007 unverändert im gesamten Freistaat und macht an der Stadtgrenze keinen Unterschied. Augsburgs Besonderheit liegt woanders: Grundriss, Schnitt und Ansicht durchlaufen bei einem Vorhaben in einer der beiden geschützten Zonen zwei fachliche Prüfungen – Bauordnungsrecht und Denkmalpflege – ohne dass dafür zwei verschiedene Ämter kontaktiert werden müssten.

Was das Bauordnungsamt an einer Bauzeichnung prüft

Damit ein Plansatz überhaupt als vollständige Bauvorlage gilt, verlangt die Bauvorlagenverordnung drei Dinge gleichzeitig:

  • Maßstäbliche Genauigkeit: nicht kleiner als 1:100 bei Grundriss, Schnitt und Ansicht, nicht kleiner als 1:1000 beim Lageplan – kleinere Maßstäbe sind nur zulässig, wenn sie für die Darstellung ausreichen.
  • Eine einheitliche Zeichensprache: Welches Symbol und welche Farbe wofür stehen, schreibt Anlage 1 der Verordnung verbindlich vor, unabhängig vom Vorhaben.
  • Eine erkennbare Verantwortlichkeit: Nach Art. 61 BayBO muss aus jeder Zeichnung hervorgehen, welche bauvorlageberechtigte Person – etwa ein in der Bayerischen Architektenkammer eingetragener Architekt – sie verantwortet.
Zwei fachliche Prüfungen, eine Poststelle

Für Bauherren in der rund 3.204 Hektar großen Pufferzone des Augsburger Wassermanagement-Systems oder mit einem der 67 Häuser der Fuggerei bedeutet die organisatorische Bündelung von Bauordnung und Denkmalpflege beim Bauordnungsamt einen handfesten praktischen Vorteil: Derselbe Grundriss, dieselbe Ansicht geht nur einmal auf den Weg. Zunächst prüft eine Sachbearbeitung die Übereinstimmung mit der Bauvorlagenverordnung – Maßstab, Kennzeichnung, Vollständigkeit. Anschließend, ohne dass die Akte das Haus verlässt, beurteilt dieselbe Behörde in ihrer Funktion als untere Denkmalschutzbehörde, ob Material und Erscheinungsbild zum geschützten Umfeld eines der 22 Wassermanagement-Objekte oder zur historischen Substanz der Fuggerei-Häuser passen. Wo Bauaufsicht und Denkmalpflege getrennten Behörden zugeordnet sind, müssen sich zwei Ämter erst untereinander abstimmen, bevor eine gemeinsame Linie feststeht – dieser Zwischenschritt entfällt in Augsburg strukturell.

Wie der Plansatz je nach Vorhaben entsteht

Ob ein Gebäude neu entsteht oder verändert wird, bestimmt maßgeblich, welche Vorarbeit vor dem eigentlichen Zeichnen ansteht:

Neubauten ohne Denkmalschutzbezug

Für ein Vorhaben etwa auf dem früheren Kasernengelände in Sheridan-Park stammen Grundriss, Schnitt und Ansicht aus derselben, durchgehenden Planung – Maße und Bauteile passen von Beginn an zusammen, eine denkmalpflegerische Zusatzprüfung entfällt außerhalb der geschützten Zonen.

Vorhaben in Welterbe-Pufferzone oder Fuggerei

Hier klärt sich vor dem Zeichnen, welche zusätzlichen Angaben zu Material und Erscheinungsbild später gebraucht werden – erst danach entsteht der Plansatz so, dass beide Prüfungen in einem Anlauf gelingen, statt nach der ersten Rückmeldung nachgebessert zu werden.

Was für einen vollständigen Augsburger Plansatz zusammenkommt

Eine isolierte Einzelzeichnung akzeptiert das Bauordnungsamt nicht – verlangt wird durchgehend das komplette Set:

  • Bemaßte Grundrisse aller Geschosse

    Im vorgeschriebenen Mindestmaßstab und mit der nach Anlage 1 einheitlichen Zeichen- und Farbgebung, damit jedes Bauteil eindeutig zuzuordnen ist.

  • Schnitte und Ansichten im Gleichklang mit den Grundrissen

    Maße und Bauteile müssen sich zwischen allen Zeichnungen des Satzes decken – schon kleine Widersprüche lösen bei der Prüfung Rückfragen aus.

  • Material- und Erscheinungsbildangaben bei Schutzstatus

    Liegt das Gebäude in der Welterbe-Pufferzone oder innerhalb der Fuggerei, ergänzt das Bauordnungsamt seine Prüfung in der Rolle als untere Denkmalschutzbehörde um diese zusätzlichen Angaben.

Bauzeichnungen in Augsburg – Beispiele aus der Praxis

Reihenhaus-Neubau in Reese-Park

Der komplette Satz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht entsteht direkt aus der Planung und geht ohne zusätzliche Prüfschleife zum Bauordnungsamt, weil das Grundstück außerhalb jeder Augsburger Schutzzone liegt.

Instandsetzung eines Hauses in der Fuggerei

Weil sich jede Veränderung in die überlieferte Bausubstanz aus dem 16. Jahrhundert einfügen muss, weisen die Zeichnungen zusätzlich vorgesehene Materialien nach – bewertet in einem Zug mit der übrigen Bauvorlage, nicht in einem zweiten Verfahren.

Anbau an ein Wohnhaus im Lechviertel

Obwohl das Gebäude selbst zu keinem der 22 geschützten Wassermanagement-Objekte zählt, liegt es innerhalb von deren Pufferzone – der eingereichte Plansatz wird deshalb zusätzlich auf Verträglichkeit mit diesem geschützten Umfeld hin gelesen.

Umbau eines ehemaligen Fabrikgebäudes im Textilviertel

Weil das Gebäude gleichzeitig als Baudenkmal geführt wird, prüft dieselbe Sachbearbeitung im Bauordnungsamt den eingereichten Plansatz sowohl auf die Vollständigkeit nach der Bauvorlagenverordnung als auch auf die Verträglichkeit des geplanten Umbaus mit der erhaltenen Industriearchitektur.

So entsteht Ihr Plansatz für Augsburg

Von der ersten Bestandsklärung bis zur Einreichung durchläuft der Plansatz mehrere Stationen:

  1. Lage zu den Schutzzonen klären

    Vor dem ersten Strich steht fest, ob das Grundstück in der Welterbe-Pufferzone oder der Fuggerei liegt – das entscheidet über den späteren Umfang der Zeichnungen.

  2. Bestand aus Archiv oder Aufmaß beschaffen

    Je nach Alter liefert die Akte des Stadtarchivs, die digitale Akte des Bauordnungsamts oder ein eigenes Aufmaß die Grundlage für Bestandsvorhaben.

  3. Grundriss, Schnitt und Ansicht im vorgeschriebenen Maßstab anfertigen

    Bemaßt, mit einheitlicher Zeichen- und Farbgebung nach Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung.

  4. Zusätzliche Angaben bei Schutzstatus ergänzen

    Material- und Erscheinungsbildangaben fließen direkt in denselben Satz ein, statt später nachgereicht zu werden.

  5. Übergabe an das Bauordnungsamt über das BayernPortal

    Zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung geht der vollständige Satz digital an die zuständige Stelle.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Augsburg beeinflusst

Vier Punkte bestimmen vor allem, wie umfangreich Ihr Plansatz ausfällt:

  • Neubau oder Anpassung an einen bestehenden Zustand

    Eine durchgehend neue Planung lässt sich zügiger zeichnen als der Abgleich mit einem Altbestand unklarer Herkunft.

  • Schutzstatus des Grundstücks

    Material- und Erscheinungsbildangaben für Welterbe-Pufferzone oder Fuggerei kosten Zeichenzeit, ersparen dafür aber den Weg über eine zweite, externe Prüfstelle.

  • Zahl der Geschosse und Bauteile

    Je verschachtelter das Vorhaben, desto mehr Einzelzeichnungen gehören zu einem vollständigen Plansatz.

  • Verfügbarkeit brauchbarer Bestandsunterlagen

    Ohne verwertbare Akte aus Stadtarchiv oder Bauordnungsamt steht vor dem Zeichnen zunächst ein Aufmaß-Termin an.

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