Nutzungsänderung in Aachen — von der Maschinenfabrik zum Gründerzentrum der Wissenschaftsstadt
Kaum ein Gebäude zeigt Aachens Wandel so deutlich wie die Werkhalle Nord an der Jülicher Straße: eine ehemalige Maschinenfabrik im Norden der Stadt, in der die RWTH im Juli 2025 ihren „Collective Incubator“ eröffnet hat – ein Gründerzentrum für Start-ups, Ausgründungen und studentische Initiativen. Rechtlich prüft der Fachbereich Bauaufsicht jede Umnutzung im Stadtgebiet an derselben Stelle: Verlangt die neue Nutzung andere behördliche Vorgaben als die bisherige? Diese Frage stellt sich in Aachen besonders häufig, weil die Stadt zwei bauliche Erbschaften miteinander verbindet: Jahrhunderte als Zentrum der Tuch- und Nadelindustrie haben zahlreiche solide Fabrikbauten hinterlassen, während die wachsende RWTH mit 44.382 Studierenden im Wintersemester 2025/26 ständig neue Flächen für Institute, Gründungsinitiativen oder studentisches Wohnen sucht. Wie unterschiedlich diese Prüfung ausfallen kann, zeigen mehrere Aachener Gebäude vom Gründerzentrum bis zum Museum – jedes für sich ein eigener Fall zwischen Denkmalschutz und dem Flächenbedarf einer wachsenden Hochschulstadt.
- Wann ist eine Nutzungsänderung in Aachen genehmigungspflichtig?
- Die vier Verfahrensarten bei einer Nutzungsänderung
- Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Aachen braucht
- Nutzungsänderungen in Aachen – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Nutzungsänderung in Aachen ab
- Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Aachen beeinflusst
Wann ist eine Nutzungsänderung in Aachen genehmigungspflichtig?
Genehmigungspflichtig ist eine Nutzungsänderung nach § 60 Abs. 1 BauO NRW grundsätzlich genauso wie ein Neubau, Umbau oder Abriss. Ob am Ende tatsächlich ein Verfahren zu durchlaufen ist, hängt von § 62 Abs. 2 BauO NRW ab: Stellt die geplante neue Nutzung höhere oder andere Anforderungen als die bisher ausgeübte?
- § 62 Abs. 2 BauO NRW befreit eine Umnutzung nur dann komplett vom Verfahren, wenn sich an den rechtlichen Vorgaben durch die neue Nutzung nichts ändert – ein in der Praxis seltener Fall.
- Die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW setzt einen begleitenden Umbau an einem niedrigeren Wohngebäude im Bebauungsplangebiet voraus – eine isolierte Umnutzung ohne bauliche Veränderung reicht dafür in der Regel nicht aus.
- Sobald die neue Nutzung tatsächlich andere Stellplatz-, Rettungswege- oder Brandschutzanforderungen mit sich bringt, ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW einschlägig – bei Aachener Fabrikumnutzungen der Regelfall.
- Wird aus der neuen Nutzung selbst einer der im Gesetz abschließend gelisteten großen Sonderbauten, führt kein Weg am vollständigen Verfahren nach § 65 BauO NRW vorbei, das alle Fachbereiche einbindet.
Über Jahrhunderte war Aachen gemeinsam mit dem benachbarten Burtscheid ein Zentrum der deutschen Tuchindustrie: Mehr als 100 Tuchfabriken beschäftigten in ihrer Blütezeit rund 12.000 Menschen, ehe die letzte Aachener Tuchfabrik 2003 schloss. Parallel dazu machte die Nadelindustrie die Stadt über Jahrhunderte zu einem der bedeutenden deutschen Zentren der Nadelfertigung; erhalten sind davon heute vor allem einzelne Direktionsgebäude, etwa das der Firma Beissel in der Jakobstraße, das der Fabrik Josef Zimmermann in der Roßstraße und das der Rheinnadel am Reichsweg. Viele dieser massiven Backsteinbauten stehen unter Denkmalschutz und warten auf eine neue Bestimmung – eine Nachfrage, die heute maßgeblich von der wachsenden RWTH und ihrer Rolle als Gründerhochschule kommt. Sichtbarstes aktuelles Beispiel ist die Werkhalle Nord an der Jülicher Straße: In der ehemaligen Maschinenfabrik im Norden Aachens eröffnete die RWTH im Juli 2025 im Rahmen des Exzellenz Startup Center.NRW ihren „Collective Incubator“. Auf rund 4.000 Quadratmetern arbeiten seither Start-ups, Ausgründungen und studentische Initiativen mit Lehrstühlen und Unternehmen zusammen: Etwa 3.600 Quadratmeter Coworking-Fläche bieten 229 Arbeitsplätze, ergänzt um eine 1.000 Quadratmeter große Maker-Space-Werkstatt mit 108 Arbeitsplätzen und Maschinen für Metall-, Holz-, Kunststoff-, Elektronik- und, als Reminiszenz an die Industriegeschichte des Gebäudes, auch Textilverarbeitung. Der Wechsel von einer Produktionshalle zu einer publikumsintensiven Nutzung mit hunderten Arbeitsplätzen veränderte die Anforderungen an Stellplätze, Rettungswege und Brandschutz spürbar und machte ein eigenes bauordnungsrechtliches Verfahren nötig.
Die vier Verfahrensarten bei einer Nutzungsänderung
Dieselben vier Verfahrensarten wie beim Bauantrag stehen auch hier zur Wahl – entscheidend ist aber ausschließlich der Vergleich nach § 62 Abs. 2 BauO NRW:
Verfahrensfrei bei gleichbleibenden Anforderungen (§ 62 Abs. 2 BauO NRW)
Praktisch relevant etwa beim Wechsel zwischen zwei ähnlichen Büronutzungen außerhalb geschützter Gebäude. Bei umgenutzten Fabrikgebäuden wie der Werkhalle Nord bleibt diese Ausnahme dagegen die Seltenheit, weil sich Rettungswege und Stellplatzbedarf fast immer mitverändern.
Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Spielt vor allem dann eine Rolle, wenn eine Umnutzung zusammen mit dem Umbau eines niedrigeren Wohngebäudes im Bebauungsplangebiet erfolgt; ohne begleitenden Umbau bleibt sie die Ausnahme.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
In Aachen der mit Abstand häufigste Weg, sobald Stellplatzbedarf, Rettungswege oder Brandschutz sich durch die neue Nutzung verschieben – wie bei der Umwandlung einer Fabrikhalle in Coworking- und Werkstattflächen.
Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW)
Unumgänglich, wenn die neue Nutzung für sich genommen einen großen Sonderbau begründet – etwa bei einer musealen Nutzung mit starkem Publikumsverkehr wie im Tuchwerk Aachen, wo zusätzlich die Denkmalpflege einzubeziehen war.
Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Aachen braucht
Zentral ist bei jeder Nutzungsänderung der Nachweis, welche konkreten Unterschiede die neue gegenüber der bisherigen Nutzung mit sich bringt. Je nach Gebäudetyp fordert der Fachbereich Bauaufsicht ergänzend:
- Vergleichende Nutzungsbeschreibung
Stellt bisherige und geplante Nutzung einander gegenüber und bildet damit die Entscheidungsgrundlage für die Einordnung nach § 62 Abs. 2 BauO NRW.
- Bestandspläne mit Änderungseintrag
Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Bestand, üblicherweise im Maßstab 1:100 und mit eingezeichneter neuer Nutzung; bei ehemaligen Fabrikbauten kommt häufig eine Bestandsaufnahme der Tragwerksstruktur hinzu.
- Nachweis zu Stellplätzen, Rettungswegen und Brandschutz
Fällt an, wenn die neue Nutzung mehr Stellplätze, zusätzliche Rettungswege oder ein anderes Brandschutzkonzept erfordert – bei Coworking oder einem Museum praktisch immer der Fall.
- Einvernehmen der unteren Denkmalbehörde bei geschützten Fabrikgebäuden
Betrifft die Nutzungsänderung ein Baudenkmal – etwa eines der erhaltenen Direktionsgebäude der Nadelindustrie oder ein Gebäude im Denkmalbereich der Innenstadt – holt das Amt zusätzlich das Einvernehmen der unteren Denkmalbehörde ein.
- Konzept für Gründungs- und Gemeinschaftsflächen
Bei Umnutzungen zu Coworking- oder Makerspace-Flächen verlangt das Amt regelmäßig eine Beschreibung der geplanten Arbeitsplatzzahl, um Stellplatz- und Rettungswegbedarf einschätzen zu können.
Nutzungsänderungen in Aachen – Beispiele aus der Praxis
Maschinenfabrik an der Jülicher Straße wird Gründerzentrum
Die Werkhalle Nord diente Jahrzehnte der industriellen Fertigung; seit Juli 2025 arbeiten dort im Collective Incubator der RWTH Start-ups, Ausgründungen und studentische Initiativen zusammen – ein Sprung von technischer Produktion zu publikumsintensiver Gründungs- und Bildungsnutzung.
Mühlenensemble wird Textilmuseum
Die über 200 Jahre gewachsene Stockheider Mühle beherbergt seit 2006 das Textilmuseum Tuchwerk Aachen. Der Wechsel von gewerblicher Nutzung zu einer musealen Nutzung mit Publikumsverkehr erforderte neben der bauordnungsrechtlichen Prüfung auch die Abstimmung mit der Denkmalpflege.
Ehemalige Tuchfabrik wird Sitz mehrerer Kleinunternehmen
Die 1873 errichtete Tuchfabrik Aachen AG in der Charlottenstraße mit ihrem heute denkmalgeschützten Wasserturm dient längst nicht mehr der Textilproduktion, sondern beherbergt mehrere kleinere Unternehmen mit eigenen Büroeinheiten.
Ladenlokal im dicht bebauten Univiertel wird Wohnraum
Ein leerstehendes Ladenlokal nahe der Hochschulen wird zu einer Wohnung umgenutzt – angesichts von mehr als 44.000 RWTH-Studierenden und rund 5.000 Wohnheimplätzen ein häufig nachgefragter, meist unkomplizierter Fall im vereinfachten Verfahren.
So läuft Ihre Nutzungsänderung in Aachen ab
Der rechtliche Maßstab ist landesweit derselbe. Aachen-typisch sind dagegen die Zuständigkeit des Fachbereichs Bauaufsicht sowie zusätzliche Prüfschritte, wenn ein denkmalgeschütztes Fabrikgebäude oder eine besonders publikumsstarke neue Nutzung im Spiel ist.
- Nutzungsvergleich als erster Schritt
Am Anfang steht der Abgleich: Welche konkreten Anforderungen gelten für die geplante Nutzung, die für die heutige nicht galten? Erst diese Antwort entscheidet, ob und welches der vier Verfahren zur Anwendung kommt.
- Denkmalschutz und Nutzungsintensität früh klären
Bei ehemaligen Fabrik- oder Direktionsgebäuden lohnt sich schon vor der Antragstellung die Klärung, ob die untere Denkmalbehörde einzubinden ist und wie viele Personen die neue Nutzung tatsächlich aufnehmen soll.
- Unterlagen beim Fachbereich Bauaufsicht einreichen
Bestandspläne, Nutzungsbeschreibung und die ausgelösten Zusatznachweise gehen digital an den für das gesamte Stadtgebiet zuständigen Fachbereich Bauaufsicht.
- Prüfung in zwei Schritten
Das Amt kontrolliert zunächst formal, ob alle Unterlagen beiliegen, und bewertet erst danach inhaltlich, ob die neue Nutzung den geltenden Anforderungen genügt; fehlende Angaben fordert es gezielt nach.
- Bescheid, Fiktion oder grünes Licht für die neue Nutzung
Am Ende steht je nach Verfahren ein förmlicher Bescheid oder – ab dem 1. September 2026 unter den Voraussetzungen des § 74 BauO NRW – eine gesetzliche Genehmigungsfiktion. Braucht es zusätzlich das Einvernehmen der Denkmalbehörde, beginnt die neue Nutzung erst nach dessen Vorliegen.
Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Aachen beeinflusst
Der Aufwand einer Nutzungsänderung bemisst sich weniger nach der Fläche als danach, wie stark sich neue und alte Nutzung inhaltlich unterscheiden. In Aachen kommen hinzu:
- Nähe zwischen alter und neuer Nutzung
Ähneln sich beide Nutzungen, bleibt die Prüfung überschaubar. Deutlich mehr Aufwand entsteht beim Sprung von einer stillgelegten Fabrikhalle zu einer publikumsstarken Nutzung wie einem Gründerzentrum oder Museum.
- Zahl der ausgelösten Zusatznachweise
Stellplätze, Rettungswege oder Brandschutz schlagen nur zu Buche, wenn die neue Nutzung sie tatsächlich verlangt – bei Coworking- oder Museumsflächen häufiger als bei einer Wohnung.
- Denkmalschutz bei ehemaligen Fabrik- oder Direktionsgebäuden
Ein geschütztes Gebäude wie eines der erhaltenen Direktionsgebäude der Nadelindustrie oder eine denkmalgeschützte Tuchfabrik bringt eine eigenständige denkmalrechtliche Abstimmung mit sich.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Wer die Nutzungsbeschreibung zügig und vollständig zusammenstellt, gewinnt vor allem in der eigenen Vorbereitungsphase Zeit – die gesetzlichen Prüffristen des Amts bleiben davon unberührt.
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