Bemaßte Ansichten in Aachen — Fassaden zwischen Welterbe-Silhouette und Gründerzeitgürtel
Der koordinierte Plansatz, den der Fachbereich Bauaufsicht für einen Bauantrag verlangt, besteht aus Grundriss, Schnitt und Ansicht – doch während der Grundriss die Raumaufteilung zeigt, ist die Ansicht die einzige Zeichnung, die überhaupt etwas über das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes aussagt. Für gewöhnliche Vorhaben genügt dafür eine bemaßte Fassadenzeichnung mit Höhen und Öffnungen. Innerhalb des Denkmalbereichs Innenstadt, der als Pufferzone der UNESCO-Welterbestätte Aachener Dom die Silhouette von Dom und Rathaus schützt, verlangt die untere Denkmalbehörde regelmäßig mehr: Material, Farbgebung und Fensterproportionen der Fassade müssen so eindeutig dargestellt sein, dass sich die Wirkung des Vorhabens auf das geschützte Stadtbild beurteilen lässt. Wenige Straßen weiter, im gründerzeitlich geprägten Frankenberger Viertel, stellt sich dagegen eine andere Frage: Der Denkmalschutz vieler dortiger Fassaden bezieht sich meist ausschließlich auf das Äußere – die Ansicht muss deshalb umso genauer zeigen, was an der historistischen Fassade bestehen bleibt und was sich ändert.
Was eine Ansicht für Aachen zeigen muss
Für Ansichten gelten dieselben Grundanforderungen der BauPrüfVO NRW wie für den übrigen Plansatz, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:
- Maßstab: grundsätzlich 1:100, größer, wenn er zur Darstellung der erforderlichen Eintragungen notwendig ist – ebenso wie bei Grundriss und Schnitt.
- Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei der Ansicht heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens von Bedeutung sind.
- Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden, etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem bestehenden historistischen Mauerwerk.
Die städtische Denkmalbereichssatzung für die Aachener Innenstadt schützt als Pufferzone der UNESCO-Welterbestätte Aachener Dom ausdrücklich die Silhouette von Dom und Rathaus. Für die Ansicht eines Vorhabens innerhalb dieses Bereichs bedeutet das: Neben der nach BauPrüfVO NRW üblichen Bemaßung von Höhen und Öffnungen verlangt die untere Denkmalbehörde für ihr nach § 60 Abs. 1 BauO NRW erforderliches Einvernehmen regelmäßig zusätzliche Angaben, anhand derer sich die Wirkung auf die geschützte Silhouette beurteilen lässt – Fassadenmaterial, Farbton und das Verhältnis von Fensterfläche zu Wandfläche gehören dazu ebenso wie Höhenlinien im Vergleich zur Nachbarbebauung. Außerhalb der Pufferzone, etwa im Frankenberger Viertel, verlangt die einzelne denkmalgeschützte Fassade zwar ebenfalls eine sorgfältige Darstellung, jedoch ohne den zusätzlichen Bezug zur Gesamtsilhouette der Innenstadt.
Neubau oder Bestandsfassade – zwei unterschiedliche Ausgangslagen
Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert, wirkt sich in Aachen unmittelbar auf den Aufwand aus:
Neubau: alle Seiten aus einer abgestimmten Planung
Bei einem Neubau entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben Entwurfsplanung – im Denkmalbereich Innenstadt kommen von vornherein die zusätzlichen Angaben zu Material und Farbe für die untere Denkmalbehörde hinzu.
Bestand: Aufmaß der historistischen Fassade
Bei einem Fenstertausch, einer Fassadendämmung oder einem Anbau im Frankenberger Viertel braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite, weil sich die tatsächliche Fensterteilung und Fassadengliederung selten vollständig aus einer historischen Bauaktenzeichnung ablesen lässt.
Was zu einer vollständigen Ansicht in Aachen gehört
Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht für die Einreichung selten – gefragt ist ein mit Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:
- Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben.
- Abgestimmter Grundriss und Schnitt
Damit Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei bleiben.
- Zusätzliche Angaben zu Material und Farbe im Denkmalbereich Innenstadt
Nur für Vorhaben innerhalb der Pufferzone rund um Dom und Rathaus erforderlich – Grundlage für das Einvernehmen der unteren Denkmalbehörde.
Bemaßte Ansichten in Aachen – Beispiele aus der Praxis
Fassadensanierung an einem Altbau nahe dem Katschhof
Zusätzlich zu Höhen und Öffnungen verlangt die untere Denkmalbehörde hier Angaben zu Putzfarbe und Fensterprofil, um die Wirkung auf die geschützte Domsilhouette zu beurteilen.
Fenstertausch an einer Gründerzeitfassade im Frankenberger Viertel
Die Ansicht muss die neue Fensterteilung eindeutig von der historischen Bestandsöffnung unterscheiden, obwohl sich die äußeren Maße der Öffnung nicht ändern.
Dachgaube bei einem WG-Umbau nahe der RWTH
Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene, mit dem zugehörigen Schnitt abgestimmte Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben.
So entsteht Ihre Ansicht für Aachen
Bis zur einreichfertigen Zeichnung baut jeder Schritt auf dem vorherigen auf:
- Betroffene Fassadenseiten klären
Welche Seiten sind vom Vorhaben tatsächlich sichtbar betroffen, und liegt das Gebäude im Denkmalbereich Innenstadt oder außerhalb.
- Aufmaß oder Bauakte als Grundlage
Bestehende Akte aus dem Infopunkt Bauaufsicht oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade, je nachdem, wie verlässlich die vorhandenen Unterlagen sind.
- Ansicht bemaßt erstellen
Im Maßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW zu Höhen und Öffnungen.
- Material- und Farbangaben ergänzen, falls im Denkmalbereich
Für Vorhaben innerhalb der Pufferzone rund um Dom und Rathaus als Grundlage für das Einvernehmen der unteren Denkmalbehörde.
- Mit Grundriss und Schnitt abgleichen
Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind, bevor der Fachbereich Bauaufsicht die Unterlagen erhält.
Was den Preis für eine Ansicht in Aachen beeinflusst
Wie aufwendig eine bemaßte Ansicht wird, hängt weniger von der Fassadenbreite als von der Ausgangslage des Gebäudes ab. Vier Punkte fallen dabei besonders ins Gewicht:
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Straßenfassade ist rascher erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude im Wohnviertel.
- Lage im Denkmalbereich Innenstadt
Die zusätzlichen Material- und Farbangaben für die untere Denkmalbehörde erhöhen den Aufwand gegenüber einem Vorhaben außerhalb der Pufferzone.
- Neubau oder Bestandsfassade
Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer historistischen Fassade mit unklarer Aktenlage.
- Zustand vorhandener Bauakten
Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin an der Fassade hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.
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