Tragende Wand
Eine tragende Wand leitet Lasten aus Decken, Dach und darüberliegenden Geschossen in die Gründung ab und ist damit Teil des Tragwerks.
Im Grundriss deuten größere Wandstärke, ein durchgehender Verlauf über mehrere Geschosse und die Spannrichtung der aufliegenden Decken darauf hin. Eine nichttragende Trennwand trägt dagegen nur ihr Eigengewicht. Dazwischen liegt der oft übersehene Fall der aussteifenden Wand: Sie nimmt keine Deckenlasten auf, stabilisiert das Gebäude aber gegen horizontale Kräfte und darf ebenfalls nicht ohne Weiteres entfallen.
Für Eigentümer ist das die entscheidende Frage vor jedem Umbau. Wegfall oder Durchbruch einer tragenden Wand verlangen einen Standsicherheitsnachweis und in der Regel einen Sturz oder Unterzug; ob und in welchem Verfahren die Bauaufsicht das prüft, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. In Eigentumswohnungen kommt hinzu, dass tragende Bauteile zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Der Grundriss allein liefert dabei nur Indizien; belastbar wird die Einordnung erst über die Statik des Gebäudes oder eine Bauteilöffnung vor Ort. Wer einen Durchbruch plant, sollte diesen Nachweis vor der Kostenschätzung führen: An ihm hängen Spannweite, Auflagerpunkte und die temporäre Abfangung während der Bauphase — und damit der weitaus größere Teil der Kosten.
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