Konstruktionsgrundfläche (KGF)

Die Konstruktions-Grundfläche ist nach DIN 277 die Grundfläche aller aufgehenden Bauteile eines Geschosses — Außen- und Innenwände, Stützen, Pfeiler und Schächte.

Zusammen mit der Netto-Raumfläche ergibt sie die Brutto-Grundfläche. Von allen Flächenkategorien der Norm ist sie die einzige, die nie nutzbar wird: Sie beschreibt genau den Anteil eines Geschosses, der von Bauteilen belegt ist und deshalb weder Nutz- noch Wohnfläche werden kann.

Damit erklärt sie die Rückfrage, die Käufer und Verkäufer am häufigsten stellen — warum die Fläche im Bestandsplan größer ist als die Wohnfläche im Exposé. Beide Zahlen können korrekt sein; die Differenz steckt zu einem großen Teil in der Konstruktion, der Rest in Kellerräumen, Balkonen und Dachschrägen.

Ein Altbau mit starken Massivwänden und tragenden Innenwänden bindet spürbar mehr Grundfläche in der Konstruktion als ein vergleichbarer Neubau mit schlanken Wandaufbauten — bei identischer Brutto-Grundfläche bleibt am Ende weniger Wohnfläche übrig. Ein Grenzfall sind Wandnischen und Schlitze: Ob sie zur Konstruktions- oder zur Raumfläche zählen, hängt von ihren Maßen ab, und DIN 277 und Wohnflächenverordnung ziehen die Grenze dabei nicht identisch.

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