Energieverbrauchskennwert

Der Energieverbrauchskennwert ist der aus mindestens drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden ermittelte, um Witterung und Leerstand bereinigte Energiekennwert eines Gebäudes und die Grundlage jedes Verbrauchsausweises.

Er misst, was tatsächlich verbraucht wurde, und nicht — wie der Endenergiebedarf — was ein Gebäude nach Bausubstanz und Anlagentechnik rechnerisch benötigt. Beide Werte tragen dieselbe Einheit und stehen an vergleichbarer Stelle im Energieausweis, lassen sich aber nicht gegeneinander halten: Der eine spiegelt vor allem das Nutzerverhalten, der andere den baulichen Zustand.

Daraus folgt die typische Unterlagenaufgabe vor einem Verkauf: Für einen Verbrauchsausweis müssen drei zusammenhängende Jahre an Heizkosten- oder Brennstoffabrechnungen vorliegen, lückenlos und dem gesamten Gebäude zuzuordnen. Fehlen sie — etwa nach längerem Leerstand, einem Eigentümerwechsel oder einem Heizungstausch — bleibt nur der Bedarfsausweis.

Ein Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus mit zwei leerstehenden Wohnungen wird der gemessene Verbrauch über einen Leerstandszuschlag hochgerechnet, damit das Gebäude nicht künstlich sparsam erscheint. Ohne diese Korrektur erhielte derselbe Bau nach dem Auszug von Mietern plötzlich einen besseren Kennwert.

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