Denkmalschutz

Denkmalschutz stellt ein Gebäude wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung unter besonderen rechtlichen Schutz — mit spürbaren Folgen für Umbau, Sanierung und Energieausweispflicht.

Über die Einstufung entscheiden die Denkmalschutzbehörden der Länder, die geschützte Objekte in einer Denkmalliste führen. Praktisch bedeutet das: Maßnahmen, die an einem gewöhnlichen Gebäude genehmigungsfrei wären, brauchen an einem Baudenkmal oft eine zusätzliche denkmalrechtliche Erlaubnis.

Auch beim Energieausweis kann Denkmalschutz Ausnahmen von GEG-Anforderungen eröffnen — automatisch gilt das aber nicht. Ob eine Ausnahme im Einzelfall greift, hängt vom konkreten Objekt und den einschlägigen Vorgaben ab und sollte fachlich geprüft werden, bevor man sich allein auf die Denkmal-Eigenschaft verlässt.

Für die Wohnflächenberechnung oder eine Nutzungsänderung an einem Baudenkmal empfiehlt sich deshalb, frühzeitig sowohl die Denkmalschutzbehörde als auch die übliche Bauaufsicht einzubinden — Auflagen aus beiden Richtungen lassen sich sonst erst spät und mit Mehraufwand zusammenführen.

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