Bestandsschutz
Bestandsschutz bedeutet, dass ein rechtmäßig errichtetes Gebäude auch dann weiter genutzt werden darf, wenn sich die Rechtslage später ändert und ein Neubau an gleicher Stelle heute nicht mehr genehmigungsfähig wäre.
Er schützt also nicht das Gebäude an sich, sondern die konkret genehmigte Nutzung im genehmigten Zustand — ein Bestand, der einmal rechtmäßig war, bleibt rechtmäßig, solange sich nichts Wesentliches ändert. Viele Eigentümer überschätzen seine Reichweite und gehen von einem pauschalen "Bestandsschutz für alles" aus.
Genau hier liegt der Grund, warum eine Nutzungsänderung fast immer neu geprüft werden muss: Der Bestandsschutz der alten Nutzung wandert nicht automatisch auf die neue mit — wer die Nutzung ändert, verlässt den geschützten Bestand und braucht dafür eine eigene, aktuelle Genehmigung.
Ein Beispiel: Ein vor Jahrzehnten genehmigtes Gebäude mit geringerem Grenzabstand als heute vorgeschrieben darf unverändert stehen bleiben. Wird jedoch angebaut oder die Nutzung geändert, muss der neue Gebäudeteil beziehungsweise die neue Nutzung die aktuell geltenden Vorschriften einhalten — der alte, abweichende Zustand lässt sich nicht einfach fortschreiben.
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