Planprofi24 in Saarland

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Saarland — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Saarlander Bauordnung.

Das Saarland ist mit rund einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern das kleinste Flächenland Deutschlands und historisch geprägt von der Montanindustrie an der Saar. Die Bauaufsicht ist zweistufig organisiert, und die Landesbauordnung wurde 2025 grundlegend reformiert, um einfacher, günstiger und schneller bauen zu können. Wer im Saarland einen Bauantrag stellt, profitiert seither von kürzeren Fristen und mehr Verfahrensfreiheit.

Landesweite Bauaufsichtsstruktur im Saarland

Die Bauaufsicht im Saarland ist zweistufig aufgebaut – ohne die Zwischenebene, die es etwa in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen gibt. Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) mit Sitz in Saarbrücken, das seit April 2022 von Minister Reinhold Jost geführt wird und die Fachaufsicht über die nachgeordnete Ebene ausübt.

Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind die fünf Landkreise Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, Saarpfalz-Kreis und St. Wendel sowie der Regionalverband Saarbrücken, die diese Aufgabe als Pflichtaufgabe wahrnehmen. Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können der unteren Bauaufsichtsbehörde per Rechtsverordnung gleichgestellt werden, wenn sie ihre Leistungsfähigkeit dafür nachweisen. Für den einzelnen Bauantrag ist damit in der Regel die Kreisverwaltung oder der Regionalverband Saarbrücken der richtige Ansprechpartner.

Bauordnung Saarland und die Reform für schnelleres Bauen

Grundlage ist die Landesbauordnung Saarland (LBO), Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1544 vom 18. Februar 2004. Zum 26. April 2025 ist eine grundlegend überarbeitete Fassung in Kraft getreten, mit dem erklärten Ziel, einfacher, günstiger und schneller zu bauen; eine weitere Anpassung folgte zum 27. August 2025.

Die Reform erweitert die Verfahrensfreiheit für bestimmte Bauvorhaben, verkürzt die Bearbeitungsfrist im vereinfachten Genehmigungsverfahren auf zehn Wochen und führt eine Genehmigungsfiktion ein, sobald die Behörde den Eingang vollständiger Unterlagen bestätigt hat. Hinzu kommen eine Photovoltaik-Pflicht für bestimmte gewerbliche und öffentliche Neubauten sowie grundlegende Dachsanierungen, eine neue Typengenehmigung zur Förderung von seriellem und modularem Bauen und erweiterte Planungsbefugnisse für Handwerksbetriebe. Im Februar 2026 wurde zudem nachgeschärft, ab wann die Bearbeitungsfrist zu laufen beginnt, wenn zusätzlich ein gemeindliches Verfahren erforderlich ist.

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