Planprofi24 in Mecklenburg-Vorpommern
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Mecklenburg-Vorpommern — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Mecklenburg-Vorpommerner Bauordnung.
Mecklenburg-Vorpommern erstreckt sich von der Ostseeküste bis zur Seenplatte und zählt mit rund 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten Rostock und Greifswald zu den dünner besiedelten Flächenländern Deutschlands. Die Bauaufsicht ist zweistufig organisiert, und im Sommer 2026 ist eine umfassende Novelle der Landesbauordnung in Kraft getreten, die Bauverfahren spürbar beschleunigen soll. Wer in Mecklenburg-Vorpommern einen Bauantrag stellt, sollte diese aktuelle Rechtslage kennen.
Landesweite Bauaufsichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern
Die Bauaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern ist zweistufig aufgebaut. Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Bau mit Sitz in Schwerin. Das Ressort trägt diesen Zuschnitt seit Juli 2025, nachdem der Digitalisierungsbereich ausgegliedert wurde, und wird weiterhin von Minister Christian Pegel geführt.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind die Landräte der sechs Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen sowie die Oberbürgermeister der beiden kreisfreien Städte Rostock und Greifswald; auch einzelne große kreisangehörige Städte nehmen diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr. Über den Bauantrag muss die zuständige Behörde innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheiden.
Bauordnung Mecklenburg-Vorpommern und die Novelle 2026
Grundlage ist die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und des Architekten- und Ingenieurgesetzes hat der Landtag nach öffentlicher Anhörung im März 2026 und Schlussabstimmung am 6. Mai 2026 eine umfassende Reform beschlossen, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V im Juni 2026. Ziel ist ein spürbar schnelleres Bauverfahren.
Die Novelle vereinheitlicht die Abstandsflächentiefen (3 Meter für die Gebäudeklassen 1 bis 3, 4 Meter für Klasse 4, 5 Meter für Klasse 5), erlaubt gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 Meter Höhe und 9 Meter Gesamtlänge je Grundstücksgrenze innerhalb der Abstandsfläche und nimmt Windenergieanlagen sowie freistehende Mobilfunkmasten aus der Liste der Sonderbauten heraus, sodass sie künftig im vereinfachten Verfahren geprüft werden. Genehmigungsfreigestellte Vorhaben werden zudem nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Ergänzend hat der Landtag im Januar 2026 ein neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz beschlossen, das unter anderem das grundsätzliche Bauverbot in einem 200 Meter breiten Streifen entlang der Außen- und Boddenküste neu regelt.
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Deutschlandweit einheitlich, digital beauftragt — mit Blick auf die Bauordnung und Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern.
