Planprofi24 in Hamburg
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Hamburg — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Hamburger Bauordnung.
Hamburg ist einer von drei deutschen Stadtstaaten: Freie und Hansestadt, Land und Einheitsgemeinde zugleich – eine eigenständige kommunale Ebene mit eigenen Bauvorschriften kennt Hamburg nicht. Gesetze für die ganze Stadt beschließt allein die Hamburgische Bürgerschaft als Landesparlament, so auch die Hamburgische Bauordnung. Zum 1. Januar 2026 ist eine grundlegend überarbeitete Fassung in Kraft getreten, die Genehmigungsverfahren spürbar vereinfacht – parallel dazu treibt Hamburg als erstes Bundesland die vollständige Digitalisierung der Baugenehmigung voran.
Landesweite Bauaufsichtsstruktur in Hamburg
Hamburg ist als Einheitsgemeinde organisiert: Land und Stadt sind dieselbe Gebietskörperschaft, eine Trennung von staatlichen und kommunalen Aufgaben findet nicht statt. Der Begriff „Bezirke“ taucht in der Hamburgischen Verfassung nicht einmal auf – die sieben Bezirke sind Verwaltungseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ihre Bezirksversammlungen haben weder Steuer- noch Gesetzgebungsrecht. Gesetze für die gesamte Stadt, einschließlich der Bauordnung, kann ausschließlich die Hamburgische Bürgerschaft beschließen, das mit 121 Abgeordneten besetzte Landesparlament.
Die Landesregierung bildet der Senat mit der Ersten Bürgermeisterin oder dem Ersten Bürgermeister und bis zu elf weiteren Senatorinnen und Senatoren, die jeweils eine Behörde leiten. Für das Bauordnungsrecht zuständig und oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen; sie verantwortet Erlass und Fortentwicklung der Hamburgischen Bauordnung für die gesamte Stadt.
Hamburgische Bauordnung 2026 und die digitale Bauverwaltung
Mit Gesetz vom 6. Januar 2025 hat die Bürgerschaft die Hamburgische Bauordnung (HBauO) vollständig neu gefasst; die Neufassung gilt seit dem 1. Januar 2026 landesweit. Sie vereinfacht das Bauen spürbar: Kleinere Mehrfamilienhäuser können ohne Genehmigung errichtet werden, das bisher für Hochhäuser, größere Gaststätten und andere Sonderbauten vorgeschriebene Konzentrationsverfahren entfällt, und Wärmepumpen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie Balkonkraftwerke sind genehmigungsfrei. Gleichzeitig zieht die Novelle die Schwelle für Barrierefreiheit enger: Bereits Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten benötigen künftig einen barrierefreien Zugang auf mindestens einer Etage, zuvor lag die Grenze bei mehr als vier Einheiten.
Auf Landesebene treibt Hamburg außerdem die Digitalisierung der Bauverwaltung voran: Seit Februar 2024 versieht die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Baugenehmigungen als erstes Bundesland mit einem qualifizierten elektronischen Siegel statt handschriftlicher Unterschrift. Seit Januar 2026 läuft die Antragstellung zusätzlich über den bundesweiten Online-Dienst „Digitale Baugenehmigung“, über den alle beteiligten Stellen elektronisch auf dieselbe Akte zugreifen.
Ergänzt wird die Reform durch das Bündnis für das Wohnen, das 2026 fortgeschrieben wurde: Land, Bezirke und Wohnungswirtschaft haben sich darin auf das Ziel verständigt, jährlich Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohneinheiten zu erteilen. Für 2025 und 2026 stellt Hamburg dafür rund 1,774 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit.
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Deutschlandweit einheitlich, digital beauftragt — mit Blick auf die Bauordnung und Besonderheiten in Hamburg.
