Planprofi24 in Berlin

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Berlin — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Berliner Bauordnung.

Berlin ist einer von drei deutschen Stadtstaaten: Land und Kommune fallen hier in einer einzigen Gebietskörperschaft zusammen, eine eigenständige kommunale Ebene mit eigenen Bauvorschriften gibt es nicht. Die Bauordnung für Berlin ist deshalb durchgehend Landesrecht, beschlossen vom Abgeordnetenhaus als Landesparlament und verbindlich für die gesamte Stadt – von Spandau bis Köpenick. Gleich zwei Gesetzesreformen auf Landesebene, das Schneller-Bauen-Gesetz und das Gesetz für einfaches Bauen, haben die Rahmenbedingungen für Bauanträge in den vergangenen zwei Jahren spürbar verändert.

Landesweite Bauaufsichtsstruktur in Berlin

Berlin ist als Einheitsgemeinde verfasst: Die zwölf Bezirke sind keine eigenständigen Kommunen mit eigener Rechtspersönlichkeit, sondern nach dem Bezirksverwaltungsgesetz Selbstverwaltungskörper ohne eigene Rechtsfähigkeit innerhalb des einen Landes Berlin. Sie können daher weder eigene Steuern noch eigene Bauvorschriften erlassen. Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht liegt ausschließlich beim Land Berlin, vertreten durch das Abgeordnetenhaus als Landesparlament mit mindestens 130 Mitgliedern und den Senat als Landesregierung mit bis zu zehn Senatorinnen und Senatoren.

Als oberste Bauaufsichtsbehörde verantwortet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen den Erlass und die Fortentwicklung der Bauordnung für Berlin sowie der zugehörigen Ausführungsvorschriften für das gesamte Landesgebiet. Sie setzt damit den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die unteren Bauaufsichtsbehörden der Bezirke die einzelnen Bauanträge bearbeiten.

Bauordnung für Berlin und aktuelle Gesetzesreformen

Grundlage des Bauordnungsrechts ist die Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Eine der einschneidendsten Änderungen brachte das Schneller-Bauen-Gesetz, das das Abgeordnetenhaus am 5. Dezember 2024 beschloss und das am 22. Dezember 2024 in Kraft trat: Es führt eine Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren nach drei Monaten ein, verpflichtet zur Vollständigkeitsprüfung eingereichter Unterlagen innerhalb von 14 Arbeitstagen, schreibt die Parallelprüfung durch alle beteiligten Stellen vor und ermöglicht serielle Typengenehmigungen für Holzmodulbauten und vorgefertigte Mehrfamilienhauskonzepte, die innerhalb von fünf Jahren mehrfach ohne erneute technische Prüfung verwendet werden dürfen.

Im Jahr 2026 folgte das Gesetz für einfaches Bauen (GEB): Der Senat brachte es im Mai auf den Weg, das Abgeordnetenhaus verabschiedete es am 2. Juli 2026. Das Artikelgesetz ändert neben der BauO Bln auch das Berliner Denkmalschutzgesetz, das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch und das Landesorganisationsgesetz und erleichtert den Umbau von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken durch abgesenkte Anforderungen an Brand-, Wärme- und Schallschutz sowie reduzierte Abstandsflächen. Es flankiert das Ziel des Landes Berlin, zwischen 2022 und Ende 2026 bis zu 80.000 neue Wohnungen zu schaffen.

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