Bauzeichnung in Trier — nach der BauuntPrüfVO im Maßstab mindestens 1:50
Wer für ein Trierer Vorhaben eine einzelne Bauzeichnung anfertigen lässt, hat in der Regel schon einen Fehler gemacht: Verlangt ist grundsätzlich ein vollständiger, aufeinander abgestimmter Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den das Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege als zusammenhängendes Ganzes prüft. Welche formalen Mindestangaben dieser Plansatz erfüllen muss, steht nicht in einer eigenen Bauvorlagenverordnung, wie sie andere Bundesländer kennen, sondern in der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung, kurz BauuntPrüfVO – mit einem Mindestmaßstab von 1:50, spürbar feiner als die in mehreren anderen Ländern üblichen 1:100. Innerhalb einer Welterbe-Pufferzone oder des Erhaltungssatzungsgebiets an der Saarstraße kommt zu dieser formalen Prüfung noch eine inhaltliche hinzu: ob Kubatur und Fassade mit den dort jeweils geltenden Vorgaben vereinbar bleiben.
Was die BauuntPrüfVO für Ihre Bauzeichnung verlangt
Die Landesverordnung legt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:
- Maßstab: mindestens 1:50 für Bauzeichnungen, üblicherweise 1:1000 für den Lageplan – ein größerer Maßstab ist zu wählen, wenn er zur Darstellung der erforderlichen Eintragungen notwendig ist.
- Kennzeichnung: numerischer Maßstab und Maßstabsleiste müssen auf jeder Zeichnung angegeben sein, damit sich Maße auch aus einer Kopie oder einem Scan zuverlässig ablesen lassen.
- Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen zu beseitigende und neu geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden.
Der in der BauuntPrüfVO vorgeschriebene Mindestmaßstab von 1:50 gilt für jede Bauzeichnung in Trier gleichermaßen, unabhängig von der Lage. Unterschiede zeigen sich erst bei dem, was zusätzlich geprüft wird. Liegt das Grundstück im Umfeld der neun Welterbe-Bauwerke, wertet das Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege dieselbe Zeichnung zusätzlich im Hinblick darauf aus, ob Höhe und Kubatur die festgelegten Sichtachsen beeinträchtigen könnten – ein Kriterium, das über die reine Maßhaltigkeit hinausgeht. Im Gebiet zwischen Saarstraße und Südallee gilt zusätzlich die dortige Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB: Hier verlangt die Prüfung, dass Fassadengliederung, Fensterformat und Dachlandschaft in der Zeichnung so dargestellt sind, dass sich die Vereinbarkeit mit dem geschützten Straßenbild beurteilen lässt. Für ein Vorhaben außerhalb beider Perimeter, etwa auf dem Petrisberg, bleibt es dagegen bei den allgemeinen Anforderungen der BauuntPrüfVO.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz für Trier entsteht:
Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf
Für Vorhaben auf dem Petrisberg entstehen Grundriss, Schnitt und Ansicht gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt.
Bestand und Umbau: Abgleich mit vorhandenen Unterlagen
Bei Änderungen an einem Gebäude im historischen Kern oder im Erhaltungssatzungsgebiet müssen die neuen Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden – das setzt eine verlässliche Bestandsgrundlage voraus, wie sie ein aktuelles Aufmaß liefert.
Was zu einem vollständigen Plansatz in Trier gehört
Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:
- Bemaßte Grundrisse sämtlicher Geschosse
Im Mindestmaßstab 1:50, versehen mit numerischem Maßstab, Maßstabsleiste sowie Angaben zu den wesentlichen Bauprodukten und Bauarten, wie es die BauuntPrüfVO vorschreibt.
- Dazu passende Schnitte und Ansichten
Im identischen Maßstab und mit einheitlicher Darstellung, damit keine Widersprüche zwischen den einzelnen Blättern entstehen.
- Lageplan des Vorhabens
Amtlicher Katasterausschnitt mit dem Flurstück; innerhalb der Welterbe-Pufferzone oder des Erhaltungssatzungsgebiets ergänzt um den jeweils dort geforderten Bezug.
Bauzeichnungen in Trier – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Institutsgebäudes im Wissenschaftspark Petrisberg
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im Maßstab mindestens 1:50 – ohne Bestandsabgleich.
Dachgeschossausbau im historischen Kern
Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses.
Anbau an ein Gebäude in der Welterbe-Pufferzone
Der Plansatz stellt die geplante Kubatur zusätzlich so dar, dass die Vereinbarkeit mit den festgelegten Sichtachsen zu den Welterbestätten geprüft werden kann.
Fassadenänderung im Erhaltungssatzungsgebiet an der Saarstraße
Der Plansatz enthält dieselben Angaben zu Maßen wie anderswo in Trier – geprüft wird zusätzlich, ob Fassadengliederung und Dachlandschaft mit der dortigen Erhaltungssatzung vereinbar bleiben.
So entsteht Ihr Plansatz für Trier
Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.
- Ausgangslage feststellen
Bei Umbauten im historischen Kern oder an der Saarstraße braucht es zunächst Bauunterlagen oder ein Aufmaß; ein Neubau auf dem Petrisberg startet dagegen ohne diesen Schritt direkt bei der Planung.
- Grundrisse anfertigen
Im Mindestmaßstab 1:50 und mit sämtlichen von der BauuntPrüfVO verlangten Angaben.
- Schnitte und Ansichten ergänzen
So auf die Grundrisse bezogen, dass Maße und Bauteile über den gesamten Plansatz hinweg übereinstimmen.
- Örtliche Besonderheiten einarbeiten
In der Welterbe-Pufferzone werden Höhe und Kubatur mit Blick auf die Sichtachsen dargestellt, im Erhaltungssatzungsgebiet die Fassadengliederung entsprechend genauer ausgeführt.
- Plansatz für das Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.
Was den Aufwand einer Bauzeichnung in Trier beeinflusst
Ein pauschaler Aufwand lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren spielen eine Rolle:
- Neubau oder Bestand
Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand im historischen Kern.
- Zustand der Bestandsunterlagen
Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.
- Erforderlicher Detailgrad im Maßstab 1:50
Der in Rheinland-Pfalz vorgeschriebene, gegenüber 1:100 feinere Mindestmaßstab verlangt mehr Detailtiefe bei Wandstärken und Öffnungen.
- Lage in Welterbe-Pufferzone oder Erhaltungssatzungsgebiet
Grundstücke im Umfeld der Welterbestätten oder zwischen Saarstraße und Südallee verlangen eine zusätzliche Darstellung von Kubatur beziehungsweise Fassadengliederung, die außerhalb dieser Bereiche entfällt.
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