Abgeschlossenheitsbescheinigung in Trier — vom Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege bestätigt

Wie schnell eine Abgeschlossenheitsbescheinigung in Trier zu bekommen ist, entscheidet sich meist schon, bevor der eigentliche Antrag beim Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege überhaupt gestellt wird – nämlich bei der Frage, wie belastbar der zugrunde liegende Aufteilungsplan ist. Die Behörde selbst prüft ausschließlich am Papier, ohne eigene Ortsbesichtigung, und trifft ihre Entscheidung als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte, kreisfreie Stadtgebiet zentral im Verwaltungsgebäude VI. Ob der eingereichte Plan diese Prüfung ohne Rückfragen übersteht, hängt stark vom jeweiligen Gebäude ab: einem nach den Zerstörungen von 1944 wiederaufgebauten Haus im historischen Kern, einem weitgehend original erhaltenen Gründerzeitbau im Erhaltungssatzungsgebiet an der Saarstraße oder einem Neubau auf dem Petrisberg mit ohnehin schon digitaler Genehmigungsplanung.

Was das Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege bei der Bescheinigung prüft

Die Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt:

  • Geprüft wird ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
  • Grundlage ist der eingereichte Aufteilungsplan; für Neubauten auf dem Petrisberg ergibt sich dieser meist direkt aus der Genehmigungsplanung, für Bestandsgebäude im historischen Kern oder im Erhaltungssatzungsgebiet aus einem eigens erstellten Plan.
  • Ist im Zuge der Aufteilung zusätzlich eine bauliche Maßnahme geplant, etwa ein Dachgeschossausbau im Erhaltungssatzungsgebiet zwischen Saarstraße und Südallee, wird die Bescheinigung erst auf Grundlage des fertiggestellten, tatsächlichen Zustands erteilt.
Der eigentliche Flaschenhals liegt vor der Antragstellung

Wer nach einer Abkürzung über einen Sachverständigen sucht, findet in Rheinland-Pfalz keine: Anders als bei Standsicherheit und Brandschutz, wo § 65 Abs. 4 LBauO eine Bescheinigung sachverständiger Personen als Alternative zulässt, bleibt die Prüfung der Abgeschlossenheit nach § 7 WEG allein Sache des Amts für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege. Das ist in Trier aber selten der zeitkritische Schritt. Verzögerungen entstehen fast immer davor, bei der Erstellung des Aufteilungsplans selbst: Für ein Gebäude im historischen Kern, dessen Bauakte kriegsbedingt lückenhaft sein kann, lässt sich ein prüffähiger Plan mitunter erst nach einer eigenen Vor-Ort-Vermessung vorlegen – die eigentliche behördliche Entscheidung fällt danach vergleichsweise zügig.

Die zwei Ausgangslagen im Detail

Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, entscheidet über den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:

Neubau mit vorhandener Genehmigungsplanung

Liegt bereits eine genehmigte Bauplanung vor, etwa für eine Wohnung auf dem Petrisberg, lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt daraus ableiten – das verkürzt die Zeit zwischen Bauantrag und Beantragung der Bescheinigung spürbar.

Bestandsgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan

Fehlt eine verwertbare Zeichnung, etwa bei einem älteren Gebäude im historischen Kern, muss sie erst erstellt werden – aus vorhandenen Bauunterlagen, ergänzt um eine Vor-Ort-Vermessung, wo die Aktenlage nicht ausreicht.

Welche Unterlagen für Ihre Trierer Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind

Kern des Antrags ist immer derselbe, unabhängig vom Gebäudetyp:

  • Durchnummerierter Aufteilungsplan

    Bemaßt und mit eindeutiger Trennung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – allein diese Zeichnung ist Prüfgrundlage der Behörde.

  • Aktueller Eigentumsnachweis

    Belegt das Eigentum am betroffenen Grundstück beziehungsweise Gebäude.

  • Formloser Antrag ans Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege

    Adressiert an das Verwaltungsgebäude VI, Am Augustinerhof 1 – dieselbe Stelle für das gesamte Stadtgebiet, ganz gleich ob das Gebäude im historischen Kern, an der Saarstraße oder auf dem Petrisberg steht.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Trier – Beispiele aus der Praxis

Wiederaufbauhaus mit rekonstruiertem Aufteilungsplan

Weil die vorhandene Bauakte den heutigen Bestand nicht vollständig abbildet, entsteht der Aufteilungsplan überwiegend per Vor-Ort-Aufmaß. Erst auf dieser aktuellen Grundlage bestätigt das Amt die Abgeschlossenheit der Einheiten.

Neubauwohnungen im Quartier École Maternelle auf dem Petrisberg

Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.

Gründerzeithaus an der Saarstraße mit Dachgeschossausbau

Ein Eigentümer teilt ein Gebäude im Erhaltungssatzungsgebiet in zwei Einheiten auf und baut zugleich das Dachgeschoss aus. Die Bescheinigung wird erst nach Fertigstellung des Ausbaus auf Grundlage des dann tatsächlichen Zustands erteilt.

So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Trier ab

Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Trier kommt es vor allem darauf an, den Aufteilungsplan an die jeweilige Ausgangslage anzupassen:

  1. Ausgangslage klären

    Zunächst steht fest, ob eine brauchbare Bauakte oder Genehmigungsplanung existiert oder ob der Aufteilungsplan komplett neu angefertigt werden muss.

  2. Plan bemaßt und nummeriert vorbereiten

    Je nach Ausgangslage aus Genehmigungsplanung, Bauakte oder eigener Vor-Ort-Vermessung.

  3. Antrag stellen

    Formlos beim Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege, mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis, wahlweise digital oder postalisch.

  4. Gegebenenfalls bauliche Maßnahme abwarten

    Ist im Zuge der Aufteilung ein Umbau geplant, wird die Bescheinigung erst nach dessen Fertigstellung auf Grundlage des tatsächlichen Zustands beantragt.

  5. Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben

    Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.

Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Trier beeinflusst

Der Ausgangszustand des Gebäudes wirkt sich in Trier stärker aus als die Frage, welche Behörde zuständig ist:

  • Vollständigkeit des Aufteilungsplans

    Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang unabhängig vom Gebäudetyp verlängern.

  • Zustand vorhandener Bauunterlagen

    Ein direkt verwertbarer Aufteilungsplan aus einer Petrisberg-Neubau-Genehmigungsplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung für ein Wiederaufbaugebäude erheblich Zeit.

  • Bauliche Begleitmaßnahmen

    Wird gleichzeitig umgebaut, etwa ein Dachgeschoss im Erhaltungssatzungsgebiet ausgebaut, verschiebt sich die Antragstellung auf den fertiggestellten Zustand.

  • Lage im historischen Kern, an der Saarstraße oder auf dem Petrisberg

    Gebäude im stärker kriegsgeprägten Kernbereich verlangen mehr Sorgfalt bei der Plangrundlage als eine reguläre Neubauwohnung mit digital vorliegenden Plänen.

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