Nutzungsänderung in Salzgitter — zwischen jahrhundertealter Saline und jungem Verwaltungszentrum Lebenstedt

Kaum zwei Stadtteile derselben Stadt könnten baulich weiter auseinanderliegen als Salzgitter-Bad und Lebenstedt. Grabungen am Marienplatz in Salzgitter-Bad deuten auf Salzgewinnung um das Jahr 600 hin, die dortige Saline Salzliebenhalle war vom 7. bis ins 20. Jahrhundert in Betrieb – eine der ältesten Siedlungsgeschichten der Region. Lebenstedt dagegen, heute mit Rathaus und Verwaltung der mit Abstand größte Stadtteil, war vor 1942 ein Dorf mit rund 300 Einwohnern und wuchs erst mit der neuen Gesamtstadt zum jungen Verwaltungs- und Geschäftszentrum heran. Wer in einem der beiden Pole eine Nutzung ändern will, trifft auf ganz unterschiedliche bauliche Ausgangslagen – und je nach Fall auf eine zusätzliche denkmalrechtliche Prüfung.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Salzgitter genehmigungspflichtig?

Nach § 59 NBauO steht die Nutzungsänderung auf derselben Stufe wie Neubau oder Umbau: grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Verfahren nötig wird, entscheidet der Vergleich nach § 60 Abs. 2 NBauO:

  • Verfahrensfrei bleibt eine Nutzungsänderung nur, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten als für die bisherige.
  • Erfüllt die Umnutzung die Voraussetzungen des Mitteilungsverfahrens nach § 62 NBauO, reicht eine schriftliche Mitteilung an das Fachgebiet.
  • Löst die neue Nutzung andere Anforderungen aus, etwa an Stellplätze oder Aufenthaltsräume, greift als Regelfall das vereinfachte Verfahren nach § 63 NBauO.
  • Erreicht die neue Nutzung die Schwellenwerte des § 2 Abs. 5 NBauO, etwa als größere Beherbergungs- oder Versammlungsstätte, ist das Verfahren für Sonderbauten nach § 64 NBauO Pflicht.
Wenn die Umnutzung ein Baudenkmal in Salzgitter-Bad betrifft

Bleibt eine Nutzungsänderung nach § 60 Abs. 2 NBauO verfahrensfrei, heißt das nicht, dass sie ohne jede Prüfung bleibt, sobald ein Baudenkmal betroffen ist. Rund um die frühere Saline Salzliebenhalle und den historischen Kern von Salzgitter-Bad konzentriert sich ein erheblicher Teil der nach städtischen Angaben rund 1.250 Bau- und Bodendenkmale im Stadtgebiet. Selbst eine baurechtlich unauffällige Umnutzung, etwa ein bislang gewerblich genutztes Fachwerkhaus, das künftig wieder zu Wohnzwecken dienen soll, braucht hier zusätzlich die Zustimmung der Denkmalschutzseite des Fachgebiets Bauordnung und Denkmalschutz nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. Diese Prüfung läuft unabhängig davon, ob das Bauordnungsrecht selbst überhaupt ein Verfahren verlangt.

Die vier Verfahrensstufen bei einer Nutzungsänderung

Formal sind es dieselben vier NBauO-Stufen wie beim Neubau – bei einer Nutzungsänderung entscheidet der Abstand zwischen alter und neuer Nutzung, welche zutrifft:

Verfahrensfrei bei gleichbleibenden Anforderungen (§ 60 Abs. 2 NBauO)

Zieht etwa eine Praxis in vergleichbare Räume um, ändert sich baurechtlich oft nichts. Ein Baudenkmal in Salzgitter-Bad braucht trotzdem die gesonderte denkmalrechtliche Prüfung.

Mitteilungsverfahren (§ 62 NBauO)

Erfüllt die Umnutzung die dortigen Voraussetzungen, reicht eine schriftliche Mitteilung mit Bauvorlagen an das Fachgebiet.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 NBauO)

Der häufigste Weg, sobald sich etwa beim Umbau eines Ladenlokals in Wohnraum Stellplatzbedarf oder Aufenthaltsraumanforderungen ändern. Entsteht Wohnraum, greift zusätzlich die Genehmigungsfiktion nach § 70a NBauO.

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 64 NBauO)

Wird aus einer bisherigen Nutzung ein Sonderbau im Sinn des § 2 Abs. 5 NBauO, prüft das Fachgebiet umfassend alle Anforderungen der neuen Nutzung.

Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Salzgitter braucht

Im Zentrum jeder Nutzungsänderung steht der Nachweis, was sich durch die neue Nutzung gegenüber der bisherigen ändert:

  • Vergleichende Nutzungsbeschreibung

    Stellt bisherige und künftige Nutzung gegenüber – daraus folgt nach § 60 Abs. 2 NBauO, ob überhaupt ein Verfahren nötig wird.

  • Bestandspläne mit eingetragener neuer Nutzung

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten des vorhandenen Gebäudes, meist im Maßstab 1:100.

  • Stellplatz- und Aufenthaltsraumnachweis

    Nur erforderlich, wenn die neue Nutzung höhere Anforderungen stellt als die bisherige.

  • Denkmalrechtliche Stellungnahme bei Objekten in Salzgitter-Bad

    Fällt zusätzlich an, sobald die Nutzungsänderung ein Gebäude im historischen Kern rund um die frühere Saline betrifft.

Nutzungsänderungen in Salzgitter – Beispiele aus der Praxis

Fachwerkhaus in Salzgitter-Bad wird wieder Wohnhaus

Ein zuletzt gewerblich genutztes Gebäude im historischen Kern soll wieder zu Wohnzwecken dienen. Zusätzlich zur bauordnungsrechtlichen Einordnung prüft die Denkmalschutzseite des Fachgebiets die geplante Ausführung.

Bürofläche in einem Lebenstedter Nachkriegsbau wird Praxis

Der Wechsel von Büro- zu Praxisnutzung in einem der nach 1942 errichteten Gebäude rund um das Verwaltungszentrum prüft vor allem Stellplatzbedarf und Aufenthaltsraumanforderungen.

Erdgeschossladen in einer der Ortschaften wird Wohnung

In den dörflich geprägten Ortschaften außerhalb Lebenstedts führt ein Wechsel zu Wohnnutzung meist ins vereinfachte Verfahren, da Wohnraum entsteht und die Genehmigungsfiktion nach § 70a NBauO greift.

Lagerhalle im industriell geprägten Umfeld wird Werkstatt

Bleiben die gewerblichen Anforderungen vergleichbar, bleibt eine solche Umnutzung häufig verfahrensfrei nach § 60 Abs. 2 NBauO.

So läuft Ihre Nutzungsänderung in Salzgitter ab

Der rechtliche Rahmen der NBauO gilt landesweit einheitlich. In Salzgitter kommt bei Vorhaben mit Denkmalbezug ein zusätzlicher Abstimmungsschritt hinzu, der früh mitgeplant werden sollte:

  1. Bisherige und geplante Nutzung gegenüberstellen

    Am Anfang steht die vergleichende Nutzungsbeschreibung – sie entscheidet nach § 60 Abs. 2 NBauO, ob überhaupt ein Verfahren nötig wird.

  2. Denkmalbezug prüfen

    Liegt das Gebäude im historischen Kern von Salzgitter-Bad, wird frühzeitig geklärt, ob die Denkmalschutzseite des Fachgebiets zu beteiligen ist.

  3. Unterlagen zusammenstellen

    Bestandspläne, Nutzungsbeschreibung und ausgelöste Zusatznachweise werden für die digitale Einreichung über das städtische Serviceportal vorbereitet.

  4. Vollständigkeits- und Fachprüfung

    Das Fachgebiet prüft zunächst formal, danach fachlich, ob die neue Nutzung mit den geltenden Anforderungen vereinbar ist.

  5. Bescheid, Fiktion oder Nutzungsaufnahme

    Entsteht Wohnraum, greift im vereinfachten Verfahren nach drei Monaten ohne Entscheidung die Genehmigungsfiktion nach § 70a NBauO; bei Denkmalbezug beginnt die neue Nutzung erst nach dessen Zustimmung.

Was den Aufwand einer Nutzungsänderung in Salzgitter beeinflusst

Wie aufwendig eine Nutzungsänderung ist, hängt weniger von der Fläche ab als davon, wie stark sich die Anforderungen an die neue Nutzung von der bisherigen unterscheiden:

  • Abstand zwischen alter und neuer Nutzung

    Je ähnlicher sich bisherige und geplante Nutzung sind, desto geringer der Prüfaufwand.

  • Denkmalbezug in Salzgitter-Bad

    Betrifft die Umnutzung ein Gebäude im historischen Kern, kommt die Abstimmung mit der Denkmalschutzseite des Fachgebiets als eigener Prüfschritt hinzu.

  • Zusätzlich ausgelöste Nachweise

    Stellplatz- oder Aufenthaltsraumnachweise entstehen nur, wenn die neue Nutzung sie tatsächlich erfordert.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Eine zügig vorbereitete, vollständige Nutzungsbeschreibung verkürzt die eigene Vorlaufzeit, ändert aber nichts an den gesetzlichen Prüffristen des Fachgebiets.

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