Abgeschlossenheitsbescheinigung in Pirna — vom Bauamt der Stadt selbst erteilt

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die im Aufteilungsplan gekennzeichneten Einheiten tatsächlich in sich abgeschlossen sind – mit eigenem, abschließbarem Zugang, baulich getrennt von den übrigen Einheiten. Ohne sie nimmt kein Grundbuchamt eine Teilungserklärung entgegen.

In Pirna erteilt diese Bescheinigung das Bauamt der Stadtverwaltung selbst, weil die Stadt als Große Kreisstadt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde für ihr gesamtes Gebiet eigenständig wahrnimmt. Geprüft wird ausschließlich anhand des eingereichten Aufteilungsplans – die Bescheinigung ist kein Vor-Ort-Termin, sondern eine Plausibilitätsprüfung der Zeichnung gegen die tatsächlichen baulichen Verhältnisse.

Gerade in den Handelshäusern der Altstadt, mit ihren über Hof und Treppenhaus unterschiedlich erschlossenen Vorder- und Hinterhäusern, kommt es hier häufiger zu Rückfragen als bei einem regelmäßigen Neubau – meist, weil ein Zugang im Plan nicht eindeutig genug dargestellt war.

Wann Sie in Pirna eine Abgeschlossenheitsbescheinigung brauchen

Immer im Zusammenhang mit der Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum:

  • Vor jeder Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
  • Bei der Aufteilung eines Altstadthauses in mehrere Ferienwohnungseinheiten.
  • Wenn ein Gewölbekeller als eigenständige Einheit ausgewiesen werden soll.
  • Bei nachträglichen Änderungen einer bestehenden Aufteilung.
  • Wenn eine Bank die Bescheinigung als Voraussetzung einer Einzelfinanzierung verlangt.
Warum Rückfragen in der Altstadt fast immer an den Zugängen hängen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Prüfung am Papier: Das Bauamt vergleicht den eingereichten Aufteilungsplan mit den Anforderungen an Abgeschlossenheit, ohne das Gebäude selbst zu betreten. Genau deshalb kommt es entscheidend darauf an, wie eindeutig der Plan die tatsächlichen Verhältnisse darstellt. In den Handelshäusern der Pirnaer Altstadt, wo ein Vorderhaus über das Treppenhaus und ein Hinterhaus über den Hof erschlossen wird, reicht eine ungenaue Darstellung dieser Wege regelmäßig für eine Rückfrage. Wird zum Beispiel ein Hofdurchgang, den mehrere Einheiten zwingend nutzen müssen, im Plan nicht klar als Gemeinschaftsfläche gekennzeichnet, lässt sich die Abgeschlossenheit der angrenzenden Einheiten nicht zweifelsfrei feststellen – die Folge ist eine Nachforderung, die den gesamten Vorgang um Wochen verzögert. Ähnliches gilt für Gewölbekeller: Ihre unregelmäßige, gerundete Form macht es schwieriger als bei einem rechteckigen Kellerabteil, die Abgrenzung zu Nachbareinheiten eindeutig zu zeigen. Wir legen den Aufteilungsplan deshalb von vornherein so an, dass Zugänge, Gemeinschaftsflächen und die Abgrenzung jeder Einheit ohne Interpretationsspielraum erkennbar sind – der Unterschied zwischen einer Bescheinigung, die im ersten Anlauf erteilt wird, und einer, die zwei- oder dreimal nachgebessert werden muss.

Was für die Bescheinigung geprüft wird

Im Mittelpunkt steht die bauliche Abgeschlossenheit jeder Einheit:

Eigener, abschließbarer Zugang

Jede Einheit muss über einen eigenen Zugang verfügen, der sich verschließen lässt.

Bauliche Trennung

Wände und Decken müssen die Einheit vollständig von anderen Einheiten trennen.

Zuordnung von Nebenräumen

Kellerabteile oder Dachböden müssen eindeutig einer Einheit zugewiesen sein.

Kennzeichnung von Gemeinschaftsflächen

Treppenhäuser, Höfe und Zuwegungen werden als solche im Plan ausgewiesen, nicht als Teil einer Einheit.

Was für den Antrag gebraucht wird

  • Vollständiger Aufteilungsplan

    Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit durchgehender Nummerierung aller Einheiten.

  • Eindeutige Darstellung der Zugänge

    Jeder Weg zu einer Einheit muss im Plan zweifelsfrei erkennbar sein.

  • Antrag beim Bauamt

    Formeller Antrag auf Erteilung der Bescheinigung, gestellt zusammen mit dem Plansatz.

  • Angaben zur geplanten Nutzung

    Wohn- oder Teileigentum, sowie bei Ferienwohnungen die vorgesehene Nutzungsart.

Typische Pirnaer Anträge

Handelshaus am Markt mit vier Ferienwohnungseinheiten

Eindeutig getrennte Zugänge über Treppenhaus und Hof verhindern Rückfragen zur Abgeschlossenheit.

Mehrfamilienhaus in Copitz-West

Regelmäßige Grundrisse mit klar zugeordneten Kellerabteilen werden meist im ersten Anlauf bescheinigt.

Gewölbekeller als eigene Einheit

Die unregelmäßige Form wird so genau dargestellt, dass die Abgrenzung zu Nachbarräumen zweifelsfrei erkennbar ist.

Nachträgliche Änderung einer bestehenden Aufteilung

Ein aktualisierter Plan wird beim Bauamt erneut zur Prüfung eingereicht.

So beantragen wir die Bescheinigung für Sie

  1. Aufteilungsplan erstellen oder prüfen

    Grundlage ist ein vollständiger, eindeutig gekennzeichneter Plansatz.

  2. Zugänge und Gemeinschaftsflächen kontrollieren

    Wir prüfen vorab, ob alle Wege eindeutig dargestellt sind, um Rückfragen zu vermeiden.

  3. Antrag stellen

    Der Plansatz geht mit dem formellen Antrag an das Bauamt der Stadt Pirna.

  4. Rückfragen begleiten

    Sollte das Bauamt Ergänzungen verlangen, bereiten wir sie zeitnah auf.

  5. Bescheinigung übergeben

    Sie erhalten die Bescheinigung als Grundlage für die notarielle Teilungserklärung.

Was den Aufwand in Pirna bestimmt

Klarheit des Plans und Struktur des Gebäudes:

  • Zahl der Einheiten

    Jede weitere Einheit bedeutet zusätzliche Prüfpunkte im Plan.

  • Komplexität der Zugänge

    Getrennte Erschließung über Treppenhaus und Hof verlangt besonders sorgfältige Darstellung.

  • Qualität des vorhandenen Aufteilungsplans

    Ein unklarer Plan verursacht Rückfragen, die den Vorgang verlängern.

  • Zahl der Nebenflächen

    Gewölbekeller, Dachböden und Höfe müssen jeweils eindeutig zugeordnet oder gekennzeichnet werden.

Alle Leistungen in Pirna

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