Bauantrag in Norderstedt — bei der Stadt, nicht beim Kreis Segeberg

Der häufigste Fehlstart bei einem Norderstedter Bauantrag passiert, bevor die erste Zeichnung existiert: Die Unterlagen gehen an den Kreis Segeberg. Das ist naheliegend, weil Norderstedt eine kreisangehörige Stadt ist – und trotzdem falsch. Schleswig-Holstein kann die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 57 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung per Landesverordnung auf amtsfreie Gemeinden übertragen, und Norderstedt gehört zu den Gemeinden, auf die das geschehen ist. Zuständig ist deshalb der Fachbereich Bauaufsicht der Stadt selbst.

Der zweite Stolperstein ist die Bausubstanz. Norderstedt entstand erst 1970 aus vier Gemeinden, die vorher vor allem als Hamburger Vorstadtgemeinden gewachsen waren. Der Bestand besteht deshalb überwiegend aus Siedlungs- und Einfamilienhäusern der Nachkriegsjahrzehnte – Gebäuden, die in den fünfzig Jahren seither fast alle einmal angebaut, aufgestockt oder im Dachgeschoss ausgebaut wurden. Die Pläne in der Akte zeigen diesen Zustand selten. Ein Bauantrag im Bestand beginnt hier fast immer damit, dass jemand das Gebäude neu aufnimmt, statt sich auf vorhandene Zeichnungen zu verlassen.

Wann Sie in Norderstedt einen Bauantrag brauchen

Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist, entscheidet sich nach der LBO und dem Planungsrecht des Grundstücks – nicht nach der Größe der Baustelle. Typische Anlässe in Norderstedt:

  • Anbau oder Aufstockung eines Siedlungshauses – der mit Abstand häufigste Fall im Norderstedter Bestand.
  • Ausbau des Dachgeschosses zu Aufenthaltsräumen, sobald dadurch Wohnfläche entsteht oder Rettungswege und lichte Höhen betroffen sind.
  • Neubau im rückwärtigen Grundstücksbereich, wo der Bebauungsplan das zulässt.
  • Nutzungsänderung, etwa wenn aus einer Einliegerwohnung eine eigenständige Wohneinheit wird.
  • Errichtung eines Neubaus auf einem Grundstück in den neu beplanten Quartieren.
Genehmigungsfreistellung: das Verfahren entfällt, die Verantwortung nicht

Schleswig-Holstein kennt im Wohnungsbau vergleichsweise weit gefasste Freistellungen: Liegt für das Grundstück ein qualifizierter Bebauungsplan vor und hält das Vorhaben dessen Festsetzungen vollständig ein, muss es nicht das volle Genehmigungsverfahren durchlaufen. Für Bauherrinnen und Bauherren klingt das nach einer Abkürzung, und im Neubau auf der grünen Wiese ist es das oft auch. Im Bestand kippt die Rechnung. Denn ob ein Vorhaben die Festsetzungen wirklich einhält – Baugrenze, überbaubare Fläche, Geschossigkeit, Abstandsflächen –, lässt sich nur beurteilen, wenn die tatsächliche Lage und Kubatur des vorhandenen Gebäudes bekannt sind. Genau daran fehlt es bei einem Siedlungshaus, das seit 1962 zweimal erweitert wurde und dessen letzter Plan aus der Bauzeit stammt. Die Freistellung nimmt der Bauherrschaft das behördliche Verfahren ab, nicht die Haftung für falsche Angaben. Wer sie nutzt, ohne den Bestand vorher sauber aufzunehmen, verlagert das Risiko nur nach hinten – bis zu dem Moment, in dem die Bauaufsicht bei einer Bauzustandsbesichtigung nach § 78 Absatz 3 LBO auf eine Abweichung stößt.

Welches Verfahren für Ihr Vorhaben greift

Die LBO kennt mehrere Wege zur Baufreigabe. Welcher greift, hängt vom Vorhaben und vom Planungsrecht ab:

Genehmigungsfreistellung

Kommt bei Wohngebäuden in Betracht, wenn ein qualifizierter Bebauungsplan besteht und das Vorhaben seine Festsetzungen einhält. Die Unterlagen werden eingereicht, ein Genehmigungsbescheid ergeht aber nicht – nach Ablauf der Frist darf gebaut werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Der Regelfall für die meisten Wohnbauvorhaben, die nicht freigestellt sind. Geprüft wird ein eingegrenzter Katalog, insbesondere das Planungsrecht und die Abstandsflächen – nicht die gesamte Bauordnung.

Baugenehmigungsverfahren

Greift bei Sonderbauten und überall dort, wo der eingeschränkte Prüfumfang nicht ausreicht. Der Prüfaufwand ist höher, dafür ist die Prüfung umfassender.

Bauvoranfrage vorab

Kein eigenes Genehmigungsverfahren, sondern die verbindliche Klärung einer Einzelfrage – in Norderstedt vor allem sinnvoll, wenn unklar ist, ob im hinteren Grundstücksbereich überhaupt gebaut werden darf.

Welche Unterlagen für den Bauantrag zusammenkommen müssen

Der Umfang richtet sich nach dem Vorhaben. Diese Bestandteile fallen bei einem Umbau im Norderstedter Bestand nahezu immer an:

  • Bestandspläne

    Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Gebäudes, wie es heute tatsächlich dasteht – nicht wie es 1962 genehmigt wurde.

  • Genehmigungsplanung

    Dieselben Darstellungen für den geplanten Zustand, maßstäblich und vollständig beschriftet.

  • Amtlicher Lageplan

    Vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur; er verortet das Vorhaben auf dem Grundstück und ist Grundlage der Abstandsflächenbetrachtung.

  • Baubeschreibung

    Beschreibt Bauweise, Nutzung und Konstruktion in Worten und muss zu den Zeichnungen widerspruchsfrei passen.

  • Flächen- und Rauminhaltsberechnung

    Grundflächen, Geschossflächen und Kubatur – Grundlage für die Prüfung der Ausnutzbarkeit und für die Gebührenberechnung.

  • Abstandsflächennachweis

    In Norderstedt der kritische Punkt bei jeder Bebauung im rückwärtigen Bereich und bei jedem Anbau an ein ohnehin schon nah an der Grenze stehendes Siedlungshaus.

Typische Norderstedter Ausgangslagen

Siedlungshaus von 1961 mit zwei nicht dokumentierten Erweiterungen

Der Wintergarten kam in den Achtzigern, die Gaube in den Neunzigern – beides steht in keinem Plan. Für den geplanten Anbau muss zuerst der reale Bestand aufgenommen werden, sonst stimmen weder die Grundflächen noch die Abstandsflächen im Antrag.

Neubau im hinteren Grundstücksbereich

Viele Norderstedter Grundstücke sind sehr tief zugeschnitten. Ob ein Rückgebäude zulässig ist, entscheidet der Bebauungsplan; unabhängig davon entscheiden wenige Meter zwischen Bestandsgebäude, Grenze und Neubau über die Genehmigungsfähigkeit. Hier lohnt die Bauvoranfrage vor der Planung.

Grundstück in einem frisch beplanten Quartier

In den neuen Quartieren gelten Festsetzungen, die es vor kurzem noch nicht gab. Wer mit einem älteren Planungsstand arbeitet, plant unter Umständen gegen eine Rechtslage, die inzwischen abgelöst ist.

Grundstück an der Stadtgrenze zu Hamburg oder in die Nachbargemeinde

Norderstedt grenzt unmittelbar an Hamburg und an weitere Gemeinden des Kreises Segeberg. Für Grundstücke jenseits der Grenze gilt eine andere Bauaufsicht und teils anderes Landesrecht – bei Vorhaben nahe der Gemarkungsgrenze lohnt der Blick in den Katasterauszug, bevor Unterlagen erstellt werden.

So läuft die Vorbereitung ab

Wir bereiten den Bauantrag vollständig vor; eingereicht wird er mit Unterschrift und Stempel einer bauvorlageberechtigten Person.

  1. Vorhaben und Planungsrecht klären

    Sie schildern das Vorhaben, wir klären, welches Verfahren greift und welche Festsetzungen für das Grundstück gelten.

  2. Bestand aufnehmen

    Aufmaß vor Ort oder Auswertung vorhandener Unterlagen, wenn diese belastbar sind. Ergebnis sind maßhaltige Bestandspläne.

  3. Genehmigungsplanung erstellen

    Bauzeichnungen für den geplanten Zustand, Flächen- und Rauminhaltsberechnung, Abstandsflächennachweis und Baubeschreibung.

  4. Paket auf Widerspruchsfreiheit prüfen

    Raumbezeichnungen, Flächenangaben und Baubeschreibung müssen zueinander passen – Widersprüche zwischen Dokumenten sind der häufigste Grund für Nachforderungen.

  5. Einreichung beim Fachbereich Bauaufsicht

    Der vollständige Antrag geht an die Stadt Norderstedt als untere Bauaufsichtsbehörde. Rückfragen der Behörde bearbeiten wir mit.

Was den Aufwand eines Bauantrags in Norderstedt bestimmt

Der Aufwand hängt weniger vom Stadtteil ab als von der Ausgangslage der Unterlagen:

  • Zustand der vorhandenen Pläne

    Existieren verwertbare Bestandsunterlagen, verkürzt das die Vorbereitung erheblich. Im Norderstedter Siedlungsbestand ist das eher die Ausnahme als die Regel.

  • Zahl der undokumentierten Veränderungen

    Jede nachträgliche Gaube, jeder Wintergarten und jede versetzte Wand muss aufgenommen und in die Planung eingearbeitet werden.

  • Verfahrensart

    Eine Genehmigungsfreistellung verlangt einen anderen Unterlagenumfang als ein vereinfachtes Verfahren oder ein Vollverfahren.

  • Lage im Grundstück

    Ein Vorhaben im rückwärtigen Bereich erfordert eine genauere Betrachtung von Grenzen und Abstandsflächen als ein Anbau an der Straßenseite.

Alle Leistungen in Norderstedt

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