Abgeschlossenheitsbescheinigung in Norderstedt — wenn aus geteilter Nutzung getrenntes Eigentum wird

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die geplanten Einheiten baulich voneinander abgeschlossen sind – also jede für sich abschließbar, mit eigenem Zugang und den Räumen, die zu einer selbstständigen Wohnung gehören. Ohne sie lässt sich Wohnungseigentum nicht begründen; das Grundbuchamt legt ohne diese Bestätigung keine getrennten Blätter an.

Für Norderstedt ist das eine sehr praktische Frage, weil hier ein bestimmter Haustyp den Bestand prägt: das Einfamilienhaus der Aufbaujahrzehnte, das im Lauf der Zeit zwei Haushalten Platz bot. Die Einliegerwohnung im Erdgeschoss, das ausgebaute Dachgeschoss für die nächste Generation – gebaut wurde das als ein Haus mit geteilter Nutzung, nicht als zwei getrennte Wohnungen. Genau daran entscheidet sich die Abgeschlossenheit. Ein gemeinsam genutzter Flur, ein Bad, das von beiden Seiten erreichbar ist, oder ein Heizungsraum ohne eigenen Zugang können dazu führen, dass die Bescheinigung nicht erteilt wird – nicht weil die Zeichnung schlecht wäre, sondern weil das Haus so gebaut ist.

Wann Sie in Norderstedt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung brauchen

Immer im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum:

  • Bei der Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
  • Wenn eine einzelne Wohnung aus einem bisher ungeteilten Gebäude verkauft werden soll.
  • Bei der Übertragung einer Einheit innerhalb der Familie mit eigener Grundbuchstelle.
  • Wenn gewerbliche Einheiten als Teileigentum gebildet werden sollen.
  • Wenn eine Bank für die Finanzierung einer einzelnen Einheit eine getrennte Grundbucheintragung verlangt.
Woran es beim gewachsenen Norderstedter Zweifamilienhaus scheitert

Abgeschlossenheit heißt nicht, dass zwei Parteien getrennt wohnen können – sie heißt, dass jede Einheit baulich in sich abgeschlossen und über einen eigenen abschließbaren Zugang erreichbar ist. Bei Häusern, die als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung entstanden sind, ist das oft knapp. Typische Stolpersteine: Der Zugang zur oberen Wohnung führt über einen Flur, den auch die untere nutzt, ohne dass eine abschließbare Trennung besteht. Der Heizungs- oder Hauswirtschaftsraum ist nur durch eine der beiden Wohnungen erreichbar. Ein Bad wurde nachträglich eingebaut und ist von beiden Seiten zugänglich. Keine dieser Situationen war beim Bau ein Fehler – für ein Haus mit zwei Generationen unter einem Dach war es die naheliegende Lösung. Für die Abgeschlossenheit ist es ein Hindernis. Es lohnt deshalb, den Ist-Zustand vor der Beauftragung eines Notars daraufhin anzusehen: In vielen Fällen genügt eine abschließbare Tür an der richtigen Stelle, um die Abgeschlossenheit herzustellen. Diese Erkenntnis vor der Beurkundung zu haben, ist deutlich angenehmer, als sie danach zu bekommen.

Was die Abgeschlossenheit voraussetzt

Geprüft wird, ob jede Einheit für sich bestehen kann:

Eigener abschließbarer Zugang

Jede Einheit muss ohne Durchqueren einer anderen erreichbar sein; der Zugang muss abschließbar sein.

Vollständige Raumausstattung

Küche oder Kochgelegenheit, Bad und WC müssen innerhalb der Einheit liegen und ihr eindeutig zugeordnet sein.

Bauliche Trennung

Die Einheiten müssen durch Wände und Decken voneinander getrennt sein – nicht durch Absprache über die Nutzung.

Eindeutige Zuordnung der Nebenräume

Keller, Abstellräume und Stellplätze gehören entweder zu einer Einheit oder zum Gemeinschaftseigentum; Doppelzuordnungen sind nicht möglich.

Welche Unterlagen gebraucht werden

  • Aufteilungsplan

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit durchgehender Nummerierung, die jeden Raum eindeutig einer Einheit zuordnet.

  • Maßhaltige Bestandsaufnahme

    Bei Norderstedter Bestandshäusern fast immer neu zu erstellen, weil die vorhandenen Pläne den heutigen Zuschnitt nicht zeigen.

  • Darstellung der Zugänge

    Aus dem Plan muss hervorgehen, wie jede Einheit erreicht wird und wo die abschließbare Trennung liegt.

  • Zuordnung der Nebenräume

    Keller- und Abstellräume mit derselben Nummerierung wie die Haupträume der jeweiligen Einheit.

  • Angaben zur Haustechnik

    Lage von Heizung und Zählern – relevant für die Frage, ob ein Raum zwingend Gemeinschaftseigentum sein muss.

  • Grundbuchauszug

    Zur Klärung der aktuellen Eigentumsverhältnisse und bestehender Belastungen.

Typische Norderstedter Fälle

Einliegerwohnung ohne eigenen Zugang

Die untere Wohnung ist nur über den gemeinsamen Windfang erreichbar. Häufig genügt eine abschließbare Tür an der richtigen Stelle – geplant werden muss sie aber vor der Beurkundung.

Heizungsraum nur durch eine Wohnung erreichbar

Liegt die Heizung hinter der unteren Wohnung, kann sie nicht ohne Weiteres Gemeinschaftseigentum sein. Zu klären ist, ob ein eigener Zugang herstellbar ist.

Ausgebautes Dachgeschoss als zweite Einheit

Der Ausbau erfolgte ohne Zeichnung. Für den Aufteilungsplan werden Grundriss und Höhen aufgenommen, und es wird geprüft, ob die Einheit die Anforderungen an Belichtung und Rettungsweg erfüllt.

Mehrfamilienhaus mit gemeinsam genutztem Trockenraum

Räume, die alle nutzen, gehören ins Gemeinschaftseigentum und dürfen keiner Einheit zugeordnet werden – im Aufteilungsplan muss das eindeutig dargestellt sein.

So läuft die Vorbereitung ab

  1. Ist-Zustand prüfen

    Wir sehen uns an, ob die Abgeschlossenheit im heutigen Zustand erreichbar ist – und benennen, was gegebenenfalls fehlt.

  2. Aufmaß

    Maßhaltige Aufnahme aller Geschosse einschließlich Nebenräumen und Zugängen.

  3. Aufteilungsplan erstellen

    Zeichnung mit durchgehender Nummerierung und eindeutiger Zuordnung jedes Raums.

  4. Einreichung

    Der Aufteilungsplan geht mit dem Antrag an die für die Bescheinigung zuständige Stelle.

  5. Weitergabe an den Notar

    Mit der Bescheinigung und dem Aufteilungsplan kann die Teilungserklärung beurkundet werden.

Was den Aufwand in Norderstedt bestimmt

Entscheidend sind Zahl der Einheiten und Klarheit der baulichen Trennung:

  • Zahl der Einheiten

    Jede Einheit erfordert eigene Darstellungen und eine eigene Nummerierungsfolge.

  • Klarheit der Trennung im Bestand

    Ist die Abgeschlossenheit baulich schon gegeben, ist es reine Zeichenarbeit. Muss sie erst hergestellt werden, kommt eine Planung hinzu.

  • Zustand vorhandener Pläne

    Bei nachträglich veränderten Häusern – im Norderstedter Bestand die Regel – geht ein Aufmaß voraus.

  • Zahl und Lage der Nebenräume

    Viele einzeln zuzuordnende Keller- und Abstellräume erhöhen den Darstellungsaufwand.

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