Abgeschlossenheitsbescheinigung in Kaiserslautern — von einer einzigen zuständigen Bauaufsichtsbehörde, für Wohnungs- wie für Teileigentum

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist in Kaiserslautern durchgängig dieselbe Stelle zuständig: das Referat 63.2 – Bauordnung, Bauaufsicht, Baustatik der Stadtverwaltung. Da es sich um eine kreisfreie Stadt handelt, entfällt jede Unsicherheit darüber, ob stattdessen die gleichnamige Kreisverwaltung angesprochen werden müsste – für Wohnungseigentumsfragen im Stadtgebiet spielt sie keine Rolle. Bescheinigt wird dabei mehr als nur die übliche Aufteilung eines Wohnhauses: § 1 Abs. 3 WEG erfasst zusätzlich das Teileigentum an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Das gewinnt für Kaiserslautern durchaus praktische Bedeutung, sobald auf der Konversionsfläche Quartermaster-Kaserne künftig einzelne Gewerbeeinheiten getrennt voneinander verkauft werden sollen.

Was das Kaiserslauterer Referat 63.2 prüft

Die Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt – nur die zuständige Stelle unterscheidet sich zwischen den Kommunen:

  • Bewertet wird einzig die bauliche Trennung der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, unabhängig davon, ob die jeweilige Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig ist.
  • Grundlage ist der eingereichte Aufteilungsplan – die Behörde bewertet die Zeichnung, eine eigene Vor-Ort-Begehung ist nicht die Regel.
  • Für Neubauten ergibt sich die Grundlage meist direkt aus der Genehmigungsplanung, für Bestandsgebäude aus einem eigens erstellten Aufteilungsplan.
  • Maßgeblich ist, dass jede Einheit über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügt und gegenüber Gemeinschaftsflächen und anderen Einheiten baulich klar abgegrenzt ist – unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnung oder eine gewerbliche Einheit handelt.
Eine Behörde für Wohnungs- und Teileigentum gleichermaßen

Als kreisfreie Stadt mit nur einer Bauaufsichtsbehörde kennt Kaiserslautern die Zuständigkeitsfrage nicht, die größere, bezirklich organisierte Städte häufig zusätzlich klären müssen. Eine zweite Besonderheit betrifft den Anwendungsbereich selbst: Das Wohnungseigentumsgesetz beschränkt sich nach § 1 Abs. 3 WEG nicht auf Wohnungen, sondern lässt auch Teileigentum an Läden, Büros oder Lagerflächen zu, geprüft nach identischen Maßstäben der baulichen Trennung. Für Kaiserslautern erhält das mit Blick auf die im Bebauungsplanverfahren befindliche Konversionsfläche Quartermaster-Kaserne praktische Relevanz: Werden dort künftig einzelne Gewerbeeinheiten getrennt verkauft statt komplett vermietet, ist auch dafür ein bemaßter Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung des Referats 63.2 Voraussetzung, bevor sich Teileigentum ins Grundbuch eintragen lässt.

Die zwei Ausgangslagen im Detail

Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, entscheidet über den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:

Neubau mit vorhandener Genehmigungsplanung

Liegt bereits eine genehmigte Bauplanung vor, lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt daraus ableiten – das Referat 63.2 prüft dann gegen bereits bekannte Unterlagen, was die Bearbeitung spürbar beschleunigt.

Bestandsgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan

Fehlt eine verwertbare Zeichnung, muss sie erst erstellt werden – aus vorhandenen Bestandsunterlagen, ergänzt oder ersetzt durch eine Vor-Ort-Vermessung, wo diese nicht ausreichen oder gar nicht mehr existieren.

Welche Unterlagen für Ihre Kaiserslauterer Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind

Kern des Antrags ist immer derselbe, unabhängig davon, ob es sich um Wohnungs- oder Teileigentum handelt:

  • Bemaßter Aufteilungsplan

    Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – die Behörde prüft ausschließlich anhand dieser Zeichnung.

  • Eigentumsnachweis

    Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude.

  • Formloser Antrag beim Referat 63.2

    Zu richten an die Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Willy-Brandt-Platz 1.

  • Angaben zur Art der Einheiten

    Bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten wird für jede Einheit angegeben, ob Wohnungs- oder Teileigentum begründet werden soll.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Kaiserslautern – Beispiele aus der Praxis

Wiederaufbau-Mehrfamilienhaus ohne verwertbare Bauakte

Für ein Gebäude aus den Nachkriegsjahrzehnten existiert keine vollständige historische Zeichnung mehr – der Aufteilungsplan wird anhand einer aktuellen Vor-Ort-Vermessung neu erstellt, bevor die Bescheinigung beantragt werden kann.

Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung

Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.

Künftige Gewerbeeinheiten auf der Konversionsfläche Quartermaster-Kaserne

Sollen dort einzelne Gewerbeflächen separat veräußert werden, braucht das Gebäude einen eigenen Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung für Teileigentum – rechtlich derselbe Maßstab wie bei Wohnungseigentum.

Gemischt genutztes Gebäude mit Laden und Wohnungen

Für ein Haus mit gewerblicher Erdgeschossnutzung und Wohnungen darüber werden Wohnungs- und Teileigentum jeweils gesondert im selben Aufteilungsplan ausgewiesen.

So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Kaiserslautern ab

Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Kaiserslautern profitieren Sie von der einzigen zuständigen Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Stadtgebiet:

  1. Aufteilungsplan vorbereiten

    Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bestandsunterlagen oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert, mit klarer Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

  2. Art der Einheiten festlegen

    Für jede Einheit wird angegeben, ob Wohnungseigentum oder Teileigentum begründet werden soll.

  3. Antrag beim Referat 63.2 stellen

    Formlos, mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis, Willy-Brandt-Platz 1.

  4. Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben

    Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.

Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Kaiserslautern beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Vollständigkeit des Aufteilungsplans

    Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang verlängern.

  • Verfügbarkeit einer verwertbaren Bestandsunterlage

    Fehlt sie, kommt vor der eigentlichen Antragstellung ein Vor-Ort-Termin hinzu – wegen der Kriegszerstörung der Innenstadt in Kaiserslautern öfter der Fall als anderswo.

  • Mischung aus Wohnungs- und Teileigentum

    Ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten verlangt für jede Nutzungsart eine saubere, getrennte Abgrenzung im Aufteilungsplan.

  • Zahl der aufzuteilenden Einheiten

    Je mehr Einheiten ein Gebäude hat, desto mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand entsteht im zugrundeliegenden Aufteilungsplan.

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