Teilungserklärung in Heilbronn — Aufteilungsplan genügt, das Grundbuch führt die Stadt gleich selbst

Wer in Heilbronn ein Mietshaus in einzeln verkaufbare Eigentumswohnungen aufteilen möchte, braucht dafür in erster Linie den bemaßten Aufteilungsplan und die darauf gestützte Abgeschlossenheitsbescheinigung des Planungs- und Baurechtsamts. Eine zusätzliche Umwandlungsgenehmigung, wie sie Baden-Württemberg über die Umwandlungsverordnung an rechtskräftige Erhaltungssatzungsgebiete koppelt, setzt voraus, dass die Stadt überhaupt ein solches, dem Milieuschutz dienendes Gebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ausgewiesen hat. Nach verfügbaren Quellen kennt Heilbronn aktuell kein derartiges Erhaltungssatzungsgebiet. Eine zweite Besonderheit betrifft das Grundbuch selbst: Anders als in vielen anderen württembergischen Städten muss die Eintragung nicht auswärts erfolgen – das Amtsgericht Heilbronn zählt selbst zu den zentralen Grundbuchämtern, die Baden-Württemberg im Zuge seiner Grundbuchamtsreform ab 2015 im württembergischen Landesteil eingerichtet hat.

Wann Sie in Heilbronn eine Umwandlungsgenehmigung brauchen

Anders als bei einer städtebaulichen Erhaltungssatzung knüpft die baden-württembergische Umwandlungsverordnung die Genehmigungspflicht ausschließlich an ein Gebiet, das dem Schutz der Wohnbevölkerung dient:

  • Die Umwandlungsgenehmigungspflicht nach der Umwandlungsverordnung (UmwandVO) des Landes gilt ausschließlich innerhalb eines rechtskräftigen, dem Milieuschutz dienenden Erhaltungssatzungsgebiets.
  • Ein solches Gebiet ließ sich für Heilbronn anhand der verfügbaren Quellen nicht feststellen – anders als etwa in Stuttgarts mehreren Milieuschutzgebieten greift die Genehmigungspflicht hier nach aktuellem Kenntnisstand nirgends im Stadtgebiet.
  • Sollte der Gemeinderat künftig ein eigenes Erhaltungssatzungsgebiet nach dem Baugesetzbuch beschließen, würde darin dieselbe UmwandVO-Prüfung greifen wie in anderen baden-württembergischen Städten mit einem solchen Gebiet.
Warum eine Rückfrage vor der Beurkundung trotzdem sinnvoll bleibt

Dass sich für Heilbronn anhand der verfügbaren Quellen kein dem Milieuschutz dienendes Erhaltungssatzungsgebiet feststellen ließ, bedeutet nicht, dass sich die kommunale Beschlusslage nie ändern kann. Gerade weil der Wohnungsmarkt in Heilbronn nach Einschätzung des Landes als angespannt gilt – die Stadt war bis Mitte 2025 in der landesweiten Mietpreisbremse-Verordnung gelistet –, ist eine künftige Ausweisung eines Erhaltungssatzungsgebiets nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wer eine Teilungserklärung über einen längeren Zeitraum plant oder Wert auf letzte Sicherheit legt, klärt den aktuellen Satzungsstand deshalb kurz vor der notariellen Beurkundung direkt beim Planungs- und Baurechtsamt ab, statt sich allein auf den heutigen Stand zu verlassen.

Aktuelle Rechtslage in Heilbronn

Für die Teilungserklärung ergibt sich daraus ein vergleichsweise klarer Weg:

Teilungserklärung nach aktueller Rechtslage

Ohne ein dem Milieuschutz dienendes Erhaltungssatzungsgebiet braucht die Teilungserklärung ausschließlich den bemaßten Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung des Planungs- und Baurechtsamts – unabhängig von Gebäudegröße oder Wohnungszahl.

Sonderfall: Nähe zu einem der wenigen Baudenkmale

Betrifft die Aufteilung ein geschütztes Einzeldenkmal wie Rathaus, Kilianskirche oder ein Gebäude im Umfeld des Deutschhofs, prüft die untere Denkmalschutzbehörde zusätzlich, ob bauliche Veränderungen im Zuge der Aufteilung mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Die Umwandlung selbst als Rechtsakt bleibt davon unberührt.

Welche Unterlagen für Ihre Teilungserklärung in Heilbronn nötig sind

Der Kern bleibt überschaubar:

  • Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Der nach § 7 WEG bemaßte, durchgehend nummerierte Aufteilungsplan, bestätigt durch das Planungs- und Baurechtsamt.

  • Aktueller Grundbuchauszug

    Zuständig ist das Amtsgericht Heilbronn selbst, das als eines der zentralen Grundbuchämter des württembergischen Landesteils keine auswärtige Zuständigkeit erfordert.

  • Kurzer Lagenachweis

    Ein Blick darauf, ob das Grundstück von einer möglichen künftigen Ausweisung eines Erhaltungssatzungsgebiets betroffen sein könnte, schadet vor der Beurkundung nicht, auch wenn aktuell keine Genehmigungspflicht besteht.

Teilungserklärungen in Heilbronn – Beispiele aus der Praxis

Nachkriegs-Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen

Ein in den 1950er-Jahren errichtetes Haus soll wohnungsweise verkauft werden. Ohne aktives Erhaltungssatzungsgebiet genügt der Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung – unabhängig davon, dass mehr als fünf Einheiten betroffen sind.

Aufteilung einer großzügigen Altbauwohnung nahe dem Bildungscampus

Eine weitläufige Wohnung wird angesichts der Nachfrage von Studierenden und Beschäftigten von Bildungscampus und TUM Campus Heilbronn in zwei kleinere, einzeln verkaufbare Einheiten geteilt.

Neubauprojekt im Neckarbogen

Ein neu errichtetes Gebäude mit mehreren Einheiten im stellplatzreduzierten Quartier soll direkt an unterschiedliche Käufer vermarktet werden. Der Aufteilungsplan lässt sich unmittelbar aus der Genehmigungsplanung ableiten.

Sanierung eines Hauses in der Nähe des Deutschhofs

Vor der Aufteilung eines Gebäudes in unmittelbarer Nähe des denkmalgeschützten Deutschhofs wird zusätzlich geklärt, ob geplante bauliche Änderungen an der Fassade mit dem Denkmalschutz vereinbar sind – die Umwandlung als solche berührt das nicht.

So läuft Ihre Teilungserklärung in Heilbronn ab

Der grundsätzliche Ablauf folgt bundesweit demselben rechtlichen Rahmen; in Heilbronn lohnt sich vorab ein kurzer Blick auf die aktuelle Satzungslage:

  1. Satzungslage kurz prüfen

    Vor der Beurkundung wird geklärt, ob sich an der aktuellen Einordnung – kein bekanntes, dem Milieuschutz dienendes Erhaltungssatzungsgebiet – etwas geändert hat.

  2. Aufteilungsplan erstellen

    Wir erfassen die Einheiten und erstellen den bemaßten, durchgehend nummerierten Aufteilungsplan als Grundlage für Abgeschlossenheitsbescheinigung und Grundbucheintragung.

  3. Abgeschlossenheitsbescheinigung einholen

    Zuständig ist das Planungs- und Baurechtsamt, seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich über das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg erreichbar.

  4. Notarielle Beurkundung

    Mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung.

  5. Eintragung beim Amtsgericht Heilbronn

    Die Eintragung erfolgt beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Heilbronn selbst, das als zentrales Grundbuchamt für den eigenen Zuständigkeitsbereich keine auswärtige Weiterleitung braucht.

Was den Aufwand einer Teilungserklärung in Heilbronn beeinflusst

Ohne zusätzliche Umwandlungsgenehmigung bestimmen vor allem diese Faktoren den Aufwand:

  • Zustand vorhandener Bestandspläne

    Liegt bereits ein aktueller, bemaßter Plan vor, verkürzt das die Erstellung des Aufteilungsplans spürbar gegenüber einer vollständigen Neuvermessung.

  • Anzahl der aufzuteilenden Einheiten

    Mehr Einheiten bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand im Aufteilungsplan.

  • Nähe zu einem geschützten Baudenkmal

    Ist zusätzlich zur Aufteilung eine bauliche Veränderung geplant, kommt bei einem der wenigen erhaltenen Baudenkmale die denkmalschutzrechtliche Abstimmung hinzu.

  • Getrennt liegende Nebenräume

    Keller- oder Stellplatzflächen, die vom Hauptgebäude räumlich getrennt liegen, müssen zusätzlich eindeutig der richtigen Einheit zugeordnet werden.

  • Vollständigkeit der Grundbuchunterlagen

    Ein aktueller, widerspruchsfreier Grundbuchauszug beschleunigt die Prüfung durch den Notar; Unstimmigkeiten im bestehenden Grundbuchstand verlangen vorab eine zusätzliche Klärung.

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