Bauzeichnung in Gelsenkirchen — der vollständige Plansatz fürs Referat 63

Wer beim Referat 63 im Rathaus Buer eine Baugenehmigung beantragt, reicht selten eine isolierte Zeichnung ein, sondern einen zusammenhängenden Plansatz: Grundriss, Schnitt und Ansicht müssen als Einheit funktionieren, weil die Bauaufsicht Maße und Bauteile zwischen den Blättern gegeneinander abgleicht. Maßstab und Inhalt dafür legt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW) fest – dasselbe Regelwerk, das an anderer Stelle auch bestimmt, wann ein Prüfingenieur zusätzlich auf die Statik schaut. Diese Bauzeichnung ist damit ausdrücklich etwas anderes als der einzelne Grundriss, den wir für Verkauf oder Wohnflächenberechnung liefern: Dort reicht eine Etage, hier verlangt das Referat das komplette Gebäude.

Was das Referat 63 formal von Ihrer Bauzeichnung erwartet

Die BauPrüfVO NRW definiert für Gelsenkirchen wie für ganz Nordrhein-Westfalen dieselben Mindestanforderungen:

  • Grundsätzlich gilt der Maßstab 1:100; ein größerer Maßstab ist zu wählen, sobald er für die geforderten Eintragungen notwendig wird.
  • Für die Darstellung der Umgebung reicht ein kleinerer Maßstab oder eine Fotografie beziehungsweise Fotomontage – eine Erleichterung, die viele Bauherren nicht kennen.
  • Bautechnische Nachweise wie der Standsicherheitsnachweis werden am Ende gemeinsam mit dem Plansatz beim Referat 63 geprüft, weil beide auf derselben Verordnung beruhen.
Wenn das Vorhaben mitten in einer Häuserzeile liegt

Ein freistehender Neubau lässt sich zeichnerisch vergleichsweise einfach fassen: Er steht für sich, seine Grenzen sind eindeutig. Anders in den historischen Zechensiedlungen Flöz Dickebank und Schüngelberg, wo Häuser überwiegend als Doppelhaushälften oder in geschlossenen Reihen errichtet wurden. Plant ein Eigentümer dort einen Anbau, eine Dachgaube oder eine veränderte Fensteröffnung, muss der Plansatz mehr zeigen als nur das eigene Haus: Er muss erkennen lassen, wie sich das Vorhaben zur tragenden Wand des Nachbargebäudes verhält, ohne dessen unveränderte Substanz versehentlich als Teil der eigenen Baumaßnahme darzustellen. Gerade weil solche Siedlungshäuser über Jahrzehnte individuell verändert wurden, reicht die vorhandene Hausakte für diese Abgrenzung selten aus – ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Gebäudeteils und seiner unmittelbaren Nachbarschaft wird dann zur eigentlichen Grundlage der Zeichnung, nicht die alte Bauakte.

Neubau oder Bestand – zwei unterschiedliche Ausgangspunkte

Der Weg zum fertigen Plansatz unterscheidet sich deutlich, je nachdem, worauf er aufbaut – die formalen Anforderungen der BauPrüfVO NRW bleiben in beiden Fällen dieselben:

Neubau: alle Blätter entstehen zusammen

Für ein Mehrfamilienhaus im neu entstehenden Waldquartier an der ehemaligen Kinderklinik werden Grundriss, Schnitt und Ansicht direkt aus derselben Planung abgeleitet und sind von Beginn an aufeinander abgestimmt – eine nachträgliche Anpassung an einen unklaren Bestand entfällt hier vollständig.

Bestand: erst der reale Zustand, dann die Planänderung

Bei einem Umbau muss die Zeichnung zunächst zuverlässig zeigen, was tatsächlich vorhanden ist, bevor die geplante Änderung eingetragen werden kann. In individuell veränderten Siedlungshäusern liefert dafür meist nur ein Aufmaß vor Ort eine verlässliche Grundlage, weil die Hausakte oft einen älteren Zustand abbildet.

Was zu einem einreichfertigen Plansatz für Gelsenkirchen gehört

Für das Referat 63 braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung – erst im Zusammenspiel ergeben die folgenden Bestandteile einen vollständigen Plansatz:

  • Grundrisse sämtlicher Geschosse

    Bemaßt im Maßstab 1:100, mit allen Angaben, die die BauPrüfVO NRW für eine vollständige Bauvorlage verlangt.

  • Passende Schnitte und Ansichten

    Im selben Maßstab wie die Grundrisse, mit einheitlich dargestellten Bauteilen, damit sich die Blätter gegenseitig bestätigen statt widersprechen.

  • Amtlicher Lageplan

    Ein aktueller Katasterausschnitt mit dem Vorhaben auf dem betroffenen Flurstück, den das für die Vermessung zuständige Referat 62 bereitstellt.

Bauzeichnungen in Gelsenkirchen – Beispiele aus der Praxis

Mehrfamilienhaus-Neubau im Waldquartier

Der komplette Plansatz entsteht direkt aus der laufenden Planung, durchgehend im Maßstab 1:100 – ohne vorherige Bestandsaufnahme, weil auf dem früheren Kinderklinik-Gelände auf freier Fläche gebaut wird.

Anbau an ein Reihenhaus in Flöz Dickebank

Weil das Haus unmittelbar an zwei unveränderte Nachbargebäude grenzt, zeigt der Plansatz zusätzlich zur eigentlichen Bauzeichnung, wo die Grundstücks- und Gebäudegrenze zum Nachbarn verläuft. Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß, da die individuellen Veränderungen der letzten Jahrzehnte in der Hausakte nicht vollständig nachgetragen wurden.

Umnutzung eines Gebäudes auf früherem Werksgelände

Für ein noch aus der Industriezeit stammendes Gebäude entsteht der Plansatz auf Grundlage eines Aufmaßes, ergänzt um die für die neue Nutzung geplanten baulichen Änderungen – auch bei einem vergleichsweise kleinen Eingriff vollständig und in sich stimmig.

Vom Bestand zum einreichfertigen Plansatz für Gelsenkirchen

Fünf Schritte führen zur vollständigen, koordinierten Bauzeichnung:

  1. Bestand oder Neubau einordnen

    Wir klären, ob eine verwertbare Hausakte beim Referat 63 vorliegt oder ob – wie bei einem Neubau – von Grund auf geplant wird.

  2. Grundrisse bemaßt zeichnen

    Im Maßstab 1:100, mit sämtlichen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW.

  3. Schnitte und Ansichten darauf abstimmen

    Damit Maße, Öffnungen und Bauteile über alle Blätter hinweg zueinander passen.

  4. Bestand und Änderung eindeutig trennen

    Bei Reihen- und Doppelhäusern zusätzlich mit klarer Abgrenzung zur unveränderten Nachbarbebauung.

  5. Plansatz für das Referat 63 zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung über das Bauportal.NRW, zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung. Ab dem 1. September 2026 wird die elektronische Einreichung über den BauCode NRW landesweit zur Pflicht, auch im Rathaus Buer.

Was den Preis eines Gelsenkirchener Plansatzes bestimmt

Ein pauschaler Preis lässt sich seriös nicht nennen, weil Ausgangslage und Vorhaben von Fall zu Fall zu unterschiedlich sind. Den Ausschlag geben vor allem:

  • Neubau oder veränderter Bestand

    Ein Plansatz aus einer laufenden Neubauplanung entsteht spürbar schneller als die Anpassung an ein über Jahrzehnte individuell verändertes Gebäude.

  • Zustand der vorhandenen Hausakte

    Fehlt eine verwertbare Akte beim Referat 63, wird vor der eigentlichen Zeichnung ein Aufmaß-Termin fällig.

  • Lage in einer Reihen- oder Doppelhaussiedlung

    Häuser in Flöz Dickebank oder Schüngelberg verlangen zusätzlichen Aufwand für die saubere Abgrenzung zur Nachbarbebauung.

  • Umfang des Vorhabens

    Geschosszahl und Zahl der betroffenen Bauteile bestimmen, wie umfangreich der fertige Plansatz ausfällt.

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