Bauantrag in Gelsenkirchen — zwischen Zechenbrache und Sonderbau Veltins-Arena genehmigungsfähig geplant
Bauanträge in Gelsenkirchen laufen zentral über das Referat 63 – Bauordnung und Bauverwaltung im Rathaus Buer, das als untere Bauaufsichtsbehörde die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) einheitlich für das gesamte Stadtgebiet vollzieht. Kaum eine andere Ruhrgebietsstadt zeigt so deutlich, wie unterschiedlich Bauvorhaben auf ehemaligen Zechenflächen ausfallen können: Wo bis in die 1990er-Jahre noch Steinkohle gefördert wurde, stehen heute Technologiezentren, Landschaftsparks und Wohnsiedlungen – mit entsprechendem Bedarf an Baugrund- und Bergschadensnachweisen. Einen bauordnungsrechtlichen Sonderfall ganz eigener Art bildet die Veltins-Arena in Schalke: Mit beweglichem Dach und ausfahrbarem Spielfeld durchlief der seit August 2001 bestehende Stammsitz des FC Schalke 04 bei seiner Entstehung wie bei jeder größeren baulichen Änderung das vollständige Verfahren für große Sonderbauten.
- Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Gelsenkirchen?
- Die vier Verfahrensarten im Detail
- Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Gelsenkirchen braucht
- Bauanträge in Gelsenkirchen – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihr Bauantrag in Gelsenkirchen ab
- Was den Preis für einen Bauantrag in Gelsenkirchen beeinflusst
Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Gelsenkirchen?
Auch in Gelsenkirchen bildet § 60 Abs. 1 BauO NRW den rechtlichen Ausgangspunkt: Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung baulicher Anlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, soweit die §§ 61 bis 63, 78 und 79 BauO NRW keine Ausnahme vorsehen. Welches der vier Verfahren im Einzelfall greift, hängt von Gebäudeklasse und Nutzung ab – in Gelsenkirchen nicht selten zusätzlich vom Baugrund und, bei großen publikumsintensiven Anlagen, vom Sonderbau-Status:
- § 62 BauO NRW befreit kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser oder Einfriedungen von Anzeige und Genehmigung – verpflichtend bleiben trotzdem Abstandsflächen und ein geltender Bebauungsplan.
- Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 in einem Bebauungsplangebiet kann die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW an die Stelle des förmlichen Verfahrens treten, etwa in den Wohnvierteln Buers oder Horsts.
- Ohne besonderen Sonderbau-Charakter läuft die Mehrzahl der Gelsenkirchener Bauvorhaben über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW, vom Dachgeschossausbau bis zum mehrgeschossigen Neubau auf einer ehemaligen Werksfläche.
- Große Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 4 BauO NRW – wie die Veltins-Arena mit ihren mehr als 60.000 Plätzen – benötigen das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW mit Prüfung über alle Fachbereiche hinweg.
Am 13. August 2001 eröffnete in Schalke, was die Düsseldorfer Architekten HPP Hentrich-Petschnigg & Partner nach rund zweieinhalb Jahren Bauzeit als eine der technisch aufwendigsten Multifunktionsarenen Deutschlands geplant hatten. Das Dach über dem gesamten Innenraum lässt sich in rund 30 Minuten öffnen und schließen, der Rasen auf Schienen mithilfe von Hydraulik komplett aus dem Innenraum herausfahren, um ihn bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen zu schonen. Weil unter dem Baugrund jahrzehntelang Steinkohle abgebaut wurde, gründeten die Ingenieure das Bauwerk auf zahlreichen, rund 17 Meter tiefen Pfählen, die spätere Bergsenkungen abfangen sollen. National fasst die Arena bis zu 62.271, international bis zu 54.740 Plätze – weit über der Schwelle von 5.000 Besucherplätzen, ab der die Sonderbauverordnung NRW eigene Anforderungen an Rettungswege, Lautsprecheranlagen und Räumungskonzepte für Versammlungsstätten stellt. Die Veltins-Arena zählt damit zu den Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 BauO NRW. Dass dieser Status über den reinen Spielbetrieb hinausreicht, zeigt die seit 2002 alljährlich vor dem Jahreswechsel ausgetragene Biathlon-Veranstaltung World Team Challenge: Für die Umrüstung von Fußballstadion zu Wintersport-Arena mit eigens eingebrachtem Schnee braucht es dieselbe bauordnungsrechtliche Prüftiefe wie für den regulären Spielbetrieb. Für das Referat 63 bleibt ein Vorhaben dieser Größenordnung ein Musterfall für das vollständige Verfahren nach § 65 BauO NRW: Standsicherheit, Fluchtwege und Versammlungsstättenrecht müssen für jede bauliche Änderung eigens nachgewiesen werden.
Die vier Verfahrensarten im Detail
Rechtlich gilt die BauO NRW landesweit einheitlich – in Gelsenkirchen entscheidet neben der Verfahrensart häufig zusätzlich der frühere Bergbauuntergrund oder ein Sonderbau-Charakter über den tatsächlichen Prüfaufwand:
Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW)
Ohne Anzeige oder Genehmigung dürfen kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen oder Einfriedungen entstehen; unberührt bleiben Abstandsflächen und ein geltender Bebauungsplan. Auf bekannten Bergbau-Altflächen fordert das Referat 63 mitunter dennoch eine Auskunft zur Bergschadensgefährdung.
Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit Garage und Nebenanlagen genügt im Bebauungsplangebiet die vollständige Bauvorlage beim Referat, sofern keine Befreiung nötig und die Erschließung gesichert ist. Widerspricht die Behörde nicht innerhalb der Frist, darf ohne Bescheid begonnen werden.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
Die meisten Gelsenkirchener Bauvorhaben – vom Dachgeschossausbau bis zum mehrgeschossigen Neubau auf früherem Werksgelände – laufen über dieses Regelverfahren. Im Fokus stehen planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Stellplätze; auf Bergbau-Altflächen tritt regelmäßig ein Baugrundnachweis hinzu.
Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW)
Die im Gesetz abschließend benannten großen Sonderbauten – Sportstadien wie die Veltins-Arena ebenso wie publikumsintensive Kultur- und Ausstellungsbauten – durchlaufen immer das vollständige Verfahren mit eigenem Brandschutzkonzept und Prüfung über alle Fachbereiche.
Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Gelsenkirchen braucht
Neben den bundesweit üblichen Bauvorlagen verlangt das Referat 63 – Bauordnung und Bauverwaltung je nach Grundstückshistorie und Nutzung zusätzliche Nachweise. Typischerweise gehören dazu:
- Lageplan
Aktueller Katasterauszug mit Flurstück und geplantem Vorhaben, Grundlage der planungsrechtlichen Prüfung.
- Bauzeichnungen und Baubeschreibung
Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie eine textliche Beschreibung von Nutzung und Konstruktion – Detailtiefe und Maßstab richten sich nach dem gewählten Verfahren.
- Baugrundgutachten und Bergschadensauskunft
Auf früherem Zechen- oder Industriegelände verlangt das Referat einen Nachweis zur Tragfähigkeit des Untergrunds. Zu vermuteten Bergsenkungen gibt die für den Steinkohlebergbau zuständige Abteilung der Bezirksregierung Arnsberg Auskunft; die eigentliche Schadensregulierung übernimmt bundesweit die RAG Aktiengesellschaft als Rechtsnachfolgerin des Bergbaus.
- Standsicherheits- und Brandschutznachweis
Bei großen Sonderbauten wie Sportstadien oder publikumsintensiven Kulturbauten im vollständigen Verfahren immer mit eigenem Fluchtwege- und Brandschutzkonzept gefordert, bei kleineren Vorhaben je nach Gebäudeklasse häufig reduziert.
- Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde
Betrifft das Vorhaben ein Gebäude der Bergbauzeit unter Denkmalschutz, etwa in einer der historischen Zechensiedlungen, muss die Bauvorlage zusätzlich mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Bauanträge in Gelsenkirchen – Beispiele aus der Praxis
Geplanter Rundbau-Erweiterungsbau am Wissenschaftspark
Der 1995 auf dem Gelände der ehemaligen Gelsenkirchener Gussstahl- und Eisenwerke eröffnete Wissenschaftspark sieht im Süden seines Geländes einen bereits im ursprünglichen, preisgekrönten Entwurf angelegten Rundbau vor. Eine Machbarkeitsstudie soll klären, für welche Branchen und Nutzungsprofile sich der geplante Neubau eignet – ein Beispiel dafür, wie ein Gebäudeentwurf schon Jahrzehnte vor der eigentlichen Bauantragstellung mitgedacht sein kann.
Denkmalgerechte Sanierung und Erweiterung der Schüngelbergsiedlung
Die zwischen 1897 und 1919 für Beschäftigte der Zeche Hugo errichtete Bergarbeitersiedlung wurde von 1988 bis 1998 denkmalgerecht modernisiert; 1993 kamen auf benachbarter Fläche rund 200 neue Wohnungen nach Plänen des Schweizer Architekten Rolf Keller hinzu, der im selben Zug auch die angrenzende Bergehalde Rungenberg landschaftlich neu gestaltete. Bauvorhaben in der Siedlung brauchen bis heute die Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde.
Neubau auf einer ehemaligen Zechenfläche im Gelsenkirchener Norden
Auf Flächen ehemaliger Schachtanlagen wie rund um die 2000 stillgelegte Zeche Hugo in Buer verlangt das Referat 63 bei Neubauten regelmäßig eine aktuelle Einschätzung zur Tragfähigkeit des Untergrunds, bevor die eigentliche bauordnungsrechtliche Prüfung beginnt.
So läuft Ihr Bauantrag in Gelsenkirchen ab
Den rechtlichen Rahmen gibt die BauO NRW landesweit einheitlich vor. In Gelsenkirchen kommt hinzu, dass eine zentrale Behörde für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist und bei früherer Bergbau- oder Industrienutzung der Baugrund häufig eigens mitgeprüft wird.
- Gebäudeklasse und Verfahrensart klären
Das Vorhaben wird zunächst einer der fünf Gebäudeklassen zugeordnet, danach folgt die Wahl des passenden Verfahrens – ein Dachgeschossausbau nimmt einen anderen Weg als eine größere bauliche Änderung an einem Sonderbau.
- Grundstückshistorie prüfen: Bergbau, Denkmalschutz, Sonderbau-Charakter
Schon vor der Einreichung klärt sich, ob das Grundstück auf früherem Zechen- oder Werksgelände liegt, ob ein Baudenkmal betroffen ist oder ob die geplante Nutzung selbst Sonderbau-Anforderungen auslöst.
- Bauvorlagen beim Referat 63 einreichen
Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und die je nach Grundstück zusätzlich nötigen Nachweise gehen digital über das Bauportal.NRW an das Referat 63 – Bauordnung und Bauverwaltung im Rathaus Buer.
- Vollständigkeits- und Fachprüfung
Zunächst prüft die Behörde formal, ob alle Unterlagen vorliegen, danach fachlich die planungsrechtliche Zulässigkeit und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen; bei Bedarf sind untere Denkmalbehörde oder Bergbaubehörden eingebunden.
- Genehmigung, Fiktion oder Baubeginn
Unter den in § 74 BauO NRW genannten Voraussetzungen tritt im vereinfachten Verfahren eine Genehmigungsfiktion ein, andernfalls folgt der förmliche Bescheid. Ab dem 1. September 2026 wird die digitale Antragstellung mit dem BauCode NRW auch beim Gelsenkirchener Referat zur landesweiten Pflicht.
Was den Preis für einen Bauantrag in Gelsenkirchen beeinflusst
Wie aufwendig ein Bauantrag in Gelsenkirchen wird, lässt sich ohne Blick auf das konkrete Grundstück nicht seriös beziffern. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren
Ein verfahrensfreies Vorhaben oder eine Genehmigungsfreistellung bedeuten spürbar weniger Aufwand als das vollständige Verfahren für einen großen Sonderbau.
- Grundstückshistorie: Bergbau, Industrie oder unbelastete Lage
Liegt das Grundstück auf einer ehemaligen Zechen- oder Werksfläche, kommen eine Bergschadensauskunft und gegebenenfalls ein Baugrundgutachten als zusätzlicher Prüfschritt hinzu.
- Denkmalschutz in historischen Zechensiedlungen
Liegt das Vorhaben in einer denkmalgeschützten Bergarbeitersiedlung wie Schüngelberg, kommt die Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde als eigenständiger Prüfschritt hinzu.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Eine beschleunigte Vorbereitung der Unterlagen verkürzt die eigene Vorlaufzeit, ändert aber nichts an den gesetzlichen Prüffristen des Referats 63.
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