Wohnflächenberechnung in Delmenhorst — vom Werkshaus bis zur Neubauwohnung

Eine Wohnflächenberechnung ist immer dann gefragt, wenn eine Fläche belastbar sein muss, weil ein Preis, eine Miete oder eine Finanzierung daran hängt. Ob nach Wohnflächenverordnung oder nach DIN 277 gerechnet wird, entscheidet der Zweck; wie viel Aufwand die Berechnung macht, entscheidet meist das Gebäude selbst.

In Delmenhorst zeigt sich dabei eine erkennbare Spanne zwischen zwei Gebäudetypen. Auf der einen Seite stehen die kompakten Doppelhaushälften und Reihenwohnungen der ehemaligen Nordwolle-Werkssiedlung — ursprünglich für Werksfamilien gebaut, mit vergleichsweise kleinen Grundrissen, die über die Jahrzehnte oft durch Dachausbauten oder Anbauten erweitert wurden. Auf der anderen Seite stehen Neubauwohnungen in jüngeren Siedlungsgebieten, deren Grundrisse von Beginn an auf heutige Wohnansprüche zugeschnitten sind. Für beide gilt dieselbe Norm, aber ein völlig unterschiedlicher Rechercheaufwand.

Wo Dachschrägen ins Spiel kommen — bei den vielen giebelständigen Häusern der Werkssiedlung ebenso wie bei manchem jüngeren Dachgeschossausbau —, entscheidet die genaue Erfassung der Höhenlinien darüber, wie viel Fläche am Ende überhaupt anrechenbar ist.

Wann Sie in Delmenhorst eine Wohnflächenberechnung brauchen

Der Anlass entscheidet, nicht das Alter des Gebäudes:

  • Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses, als Grundlage für Preis und Exposé.
  • Bei der Vermietung oder einem Mieterwechsel, für Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung.
  • Bei Finanzierungsanfragen, wenn eine Bank belastbare Flächenangaben verlangt.
  • Nach einem Dachausbau oder Anbau, wenn sich die anrechenbare Fläche geändert hat.
  • Bei der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen, als Grundlage für die Miteigentumsanteile.
Wenn der Altplan nicht mehr zum Haus passt

Ein wiederkehrendes Bild in Delmenhorst: Für ein Haus aus der Nordwolle-Werkssiedlung existiert noch ein Plan aus der Bauzeit, doch das Dachgeschoss wurde in den 1980er- oder 1990er-Jahren ausgebaut, ein rückwärtiger Anbau kam hinzu, eine Trennwand verschwand. Der alte Plan zeigt damit weder die richtige Aufteilung noch die richtige Fläche — und genau dieser Plan taucht dann in Exposés oder sogar in Finanzierungsunterlagen auf, ohne dass jemand die Abweichung bemerkt. Für eine Bank ist das ein Risiko, das sie beim Prüfen der Unterlagen erkennt und zurückweist; für die Verkäuferin oder den Vermieter ist es ein Streitpunkt, der erst nach dem Einzug sichtbar wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die tatsächliche Fläche einmal sauber aufmessen, statt sich auf einen Plan zu verlassen, der älter ist als die letzten drei Umbauten des Hauses. Besonders wichtig wird das bei Dachgeschossen: Nur mit exakt erfassten Kniestockhöhen und Schrägenverläufen lässt sich nach WoFlV überhaupt korrekt zwischen voll, halb und gar nicht anrechenbarer Fläche unterscheiden.

Nach welcher Norm gerechnet wird

Zwei Berechnungsgrundlagen stehen zur Wahl, mit unterschiedlicher Zielrichtung:

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die Standardmethode für Wohnraum in Deutschland, mit anteiliger Anrechnung von Dachschrägen, Balkonen und Terrassen. In den allermeisten Fällen die richtige Wahl.

DIN 277

Rechnet Grundflächen ohne Abzüge wegen Raumhöhe, unterscheidet stattdessen zwischen Nutzungs-, Technik- und Verkehrsflächen — relevant etwa bei gemischt genutzten Gebäuden oder auf ausdrücklichen Wunsch.

Was wir für die Berechnung brauchen

Je nachdem, was bereits vorliegt:

  • Vorhandene Pläne oder Skizzen

    Bemaßte Wände, Quadratmeterangaben je Raum oder ein Maßstab mit Referenzlänge — je genauer, desto präziser das Ergebnis.

  • Angaben zu Dachschrägen

    Ein- und Zwei-Meter-Höhenlinien für Dachgeschosse, ohne die sich die anrechenbare Fläche nicht korrekt bestimmen lässt.

  • Fenster-, Tür- und Raumbezeichnungen

    Nötig, um Öffnungen richtig zuzuordnen und Räume eindeutig zu benennen.

  • Nachweise über spätere Umbauten

    Dachausbau, Anbau, entfernte Wände — wo dokumentiert, hilft das, die Berechnung mit dem tatsächlichen Zustand abzugleichen.

Typische Delmenhorster Berechnungen

Doppelhaushälfte der Werkssiedlung mit ausgebautem Dach

Der Altplan zeigt das Dach als Speicher. Erst das Aufmaß der Kniestockhöhen klärt, wie viel der heutigen Wohnfläche tatsächlich anrechenbar ist.

Neubauwohnung in einem jüngeren Siedlungsgebiet

Vorhandene Baupläne genügen meist als Grundlage — die Berechnung lässt sich ohne zusätzliches Aufmaß erstellen.

Reihenhaus vor der Vermietung

Für den Mietvertrag wird die tatsächliche Fläche gebraucht, nicht die im alten Exposé genannte Zahl.

Mehrfamilienhaus vor der Aufteilung in Eigentumswohnungen

Alle Einheiten werden nach derselben Methode berechnet, damit die daraus abgeleiteten Miteigentumsanteile vergleichbar bleiben.

So entsteht Ihre Wohnflächenberechnung

  1. Unterlagen sichten

    Wir prüfen vorhandene Pläne auf Aktualität und Vollständigkeit.

  2. Bei Bedarf aufmessen

    Fehlen verlässliche Pläne oder weicht der Bestand ab, nehmen wir das Gebäude vor Ort auf.

  3. Nach gewählter Norm berechnen

    WoFlV oder DIN 277, raumweise nachvollziehbar dokumentiert.

  4. Ergebnis liefern

    Sie erhalten die Berechnung mit Rechenweg je Raum, auf Wunsch mit Architektenstempel.

Was den Aufwand einer Wohnflächenberechnung in Delmenhorst bestimmt

Vor allem die Datenlage vor Beginn der Berechnung:

  • Vorhandene Pläne

    Aktuelle, bemaßte Pläne verkürzen die Arbeit erheblich gegenüber einem notwendigen Aufmaß.

  • Dachschrägen

    Jede Dachschräge braucht eine eigene Erfassung der Höhenlinien, um korrekt anzurechnen.

  • Umbauzustand

    Mehrfach erweiterte Häuser der Werkssiedlung verlangen mehr Klärungsaufwand als unveränderte Grundrisse.

  • Zahl der Räume

    Jeder Raum wird einzeln berechnet und im Rechenweg dokumentiert.

Alle Leistungen in Delmenhorst

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