Abgeschlossenheitsbescheinigung in Delmenhorst — der letzte Schritt vor dem Grundbuch

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine schmale, aber unverzichtbare Urkunde: Sie bestätigt, dass die Einheiten eines Gebäudes im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich vollständig voneinander getrennt sind und jede über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügt. Ohne sie legt das Grundbuchamt keine Wohnungsgrundbücher an — sie ist damit die bauordnungsrechtliche Voraussetzung dafür, dass aus einem Gebäude überhaupt einzeln verkaufbare Einheiten werden.

In Delmenhorst stellt derselbe Fachdienst die Bescheinigung aus, der auch den Bauantrag prüft und die Bauaufsicht führt — organisatorisch also keine zusätzliche Behörde, aber inhaltlich eine eigenständige Prüfung mit eigenen Maßstäben. Geprüft wird ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit, nicht die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

Bei Gebäuden aus der Zeit der Textilindustrie, deren Grundrisse häufig für eine andere Nutzung als die heutige Aufteilung entstanden sind, zeigt sich in der Praxis regelmäßig derselbe Engpass: durchgänge zwischen ehemals zusammenhängenden Wohnungen, gemeinsam genutzte Sanitärräume oder fehlende eigene Zugänge, die vor der Antragstellung baulich nachgebessert werden müssen.

Wann Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung brauchen

Immer dann, wenn aus einem Gebäude einzeln verkaufbare Einheiten werden sollen:

  • Begleitend zur Teilungserklärung, bevor die Aufteilung ins Grundbuch eingetragen wird.
  • Bei der Umwandlung eines vermieteten Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen.
  • Bei einem Neubau, dessen Einheiten schon vor Fertigstellung einzeln verkauft werden sollen.
  • Wenn eine bestehende Aufteilung wegen baulicher Veränderungen erneut nachgewiesen werden muss.
Warum Anträge in Delmenhorst zurückkommen — und wie sich das vermeiden lässt

Der Fachdienst Bauordnung prüft den Antrag ausschließlich nach den Kriterien des Wohnungseigentumsgesetzes — nicht danach, ob das Gebäude in seiner heutigen Form baurechtlich genehmigt ist. Scheitert ein Antrag, liegt es fast immer am Plan selbst: fehlende Maßangaben, nicht durchgängig nummerierte Einheiten, oder eine Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die sich aus der Zeichnung nicht eindeutig ablesen lässt. In Delmenhorst kommt bei Gebäuden aus der Zeit der Textilindustrie ein weiterer, sehr praktischer Punkt hinzu: Viele dieser Häuser wurden ursprünglich für eine andere Belegung errichtet als die heutige und im Lauf der Jahrzehnte mehrfach umgebaut, oft ohne durchgängige Dokumentation. Ein Treppenhausdurchgang, der zwei künftig getrennte Einheiten verbindet, oder ein Bad, das zwei Wohnungen gemeinsam nutzen, verhindert die Abgeschlossenheit unabhängig davon, wie sauber der Plan gezeichnet ist. Solche baulichen Mängel lassen sich nicht zeichnerisch lösen, sondern nur durch die tatsächliche bauliche Trennung vor Ort — und genau deshalb lohnt sich eine Begehung vor der Planerstellung, statt den Plan erst zu zeichnen und dann bei der Prüfung zu scheitern.

Was für die Bescheinigung geprüft wird

Zwei Kriterien stehen im Mittelpunkt:

Bauliche Trennung

Jede Einheit muss durch Wände und Decken vollständig von den übrigen Einheiten getrennt sein — ein gemeinsam genutzter Flur ist unschädlich, ein gemeinsam genutzter Wohn- oder Sanitärraum nicht.

Eigener abschließbarer Zugang

Jede Einheit braucht einen eigenen, verschließbaren Zugang, über den sie unabhängig von den anderen Einheiten erreichbar ist.

Übereinstimmung von Plan und Bestand

Der eingereichte Aufteilungsplan muss den tatsächlichen baulichen Zustand zeigen — Abweichungen werden im Rahmen der Prüfung nicht toleriert.

Was für den Antrag nötig ist

Kern des Antrags ist die Zeichnung, nicht die Beschreibung:

  • Aufteilungsplan mit durchgehender Nummerierung

    Grundrisse aller Ebenen, in denen jede Einheit dieselbe Nummer über alle Geschosse trägt.

  • Kennzeichnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

    Farblich eindeutig unterschieden, damit die Grenzen ohne Legende verständlich sind.

  • Nachweis eigener Zugänge

    Aus dem Plan muss hervorgehen, dass jede Einheit über einen eigenen, abschließbaren Zugang erreichbar ist.

  • Bestandsaufnahme bei älteren Gebäuden

    Wo keine verlässlichen Pläne vorliegen, nehmen wir das Gebäude vor Ort auf, um den tatsächlichen Zustand zu dokumentieren.

Delmenhorster Fälle

Werksmietshaus mit gemeinsam genutztem Bad zweier Wohnungen

Vor dem Antrag muss das Bad baulich einer der beiden Einheiten zugeordnet oder geteilt werden — ohne diesen Schritt scheitert die Bescheinigung.

Neubauprojekt mit vier Eigentumswohnungen

Hier ist die Abgeschlossenheit von Beginn an mitgeplant, der Nachweis läuft weitgehend reibungslos aus den ohnehin vorliegenden Bauvorlagen.

Nachträgliche Aufteilung eines Zweifamilienhauses

Die ursprünglich verbindende Innentür zwischen den Etagen muss baulich geschlossen werden, bevor der Antrag gestellt wird.

Mehrfamilienhaus mit historisch gewachsenem Grundriss

Mehrere kleine Nachbesserungen an Türen und Durchgängen sind nötig, bevor sich die Einheiten als abgeschlossen nachweisen lassen.

So bereiten wir Ihre Unterlagen vor

  1. Anfrage stellen

    Beschreiben Sie Ihr Gebäude und die geplante Anzahl der Einheiten.

  2. Begehung und Bestandsaufnahme

    Wir prüfen vor Ort, ob die bauliche Trennung tatsächlich vorliegt oder wo noch nachgebessert werden muss.

  3. Aufteilungsplan erstellen

    Sie erhalten den bemaßten Plan mit nummerierten Einheiten und abgegrenztem Sondereigentum.

  4. Antrag einreichen

    Mit den fertigen Unterlagen beantragen Sie die Bescheinigung beim Fachdienst Bauordnung.

Was den Aufwand in Delmenhorst bestimmt

Von der Bestandsaufnahme bis zu den Unterlagen, die Sie einreichen:

  • Bauliche Abgeschlossenheit im Ist-Zustand

    Sind Einheiten bereits baulich getrennt, verkürzt das die Vorbereitung erheblich gegenüber Gebäuden mit Nachbesserungsbedarf.

  • Zahl der Einheiten

    Jede Einheit braucht eine eigene Prüfung von Trennung und Zugang.

  • Vorhandene Unterlagen

    Liegen aktuelle Bestandspläne vor, entfällt ein vollständiges Aufmaß.

  • Umbaubedarf vor der Antragstellung

    Fehlende Trennwände oder Zugänge bedeuten zusätzlichen Klärungsaufwand vor der eigentlichen Planerstellung.

Alle Leistungen in Delmenhorst

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