Wohnflächenberechnung in Bad Homburg — hohe Räume zählen nicht doppelt

Bei hohen Quadratmeterpreisen wird jede Ungenauigkeit in der Flächenangabe teuer – und Bad Homburg gehört zu den hochwertigsten Wohnlagen im Rhein-Main-Gebiet. Eine Abweichung von wenigen Quadratmetern bewegt hier Beträge, über die anderswo ganze Wohnungen verhandelt werden. Genau deshalb lohnt es sich, die Fläche nicht zu schätzen, sondern zu berechnen.

Der Bad Homburger Altbaubestand macht das anspruchsvoller als in einem Neubaugebiet. Villen und repräsentative Wohnhäuser des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts bringen Merkmale mit, die die Wohnflächenverordnung jeweils eigens behandelt: Erker und Wintergärten, unbeheizte Nebenräume, Balkone auf Konsolen, Räume mit unregelmäßigem Zuschnitt. Und sie bringen ein Merkmal mit, das viele Eigentümer falsch einschätzen: sehr hohe Räume. Die Deckenhöhe ist das, was eine solche Wohnung wertvoll macht – auf die Wohnfläche nach WoFlV wirkt sie sich nicht aus. Gerechnet wird die Grundfläche, nicht das Volumen.

Wann Sie in Bad Homburg eine Wohnflächenberechnung brauchen

Verlangt wird sie nicht von einer Behörde, sondern von den Beteiligten eines Geschäfts:

  • Beim Verkauf, wo eine falsch angegebene Fläche bei diesen Preisen erhebliche Beträge betrifft.
  • Bei der Vermietung, weil Miethöhe und Betriebskostenverteilung auf der Fläche beruhen.
  • Für Finanzierungen, weil Banken eine hergeleitete Berechnung statt einer Zahl sehen wollen.
  • Bei Erbauseinandersetzungen, in denen mehrere Beteiligte denselben Wert akzeptieren müssen.
  • Vor der Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen, weil die Miteigentumsanteile daran hängen.
Erker, Wintergarten, Turmzimmer — was die WoFlV daraus macht

Der Bad Homburger Villenbestand bringt Bauteile mit, die in einem Neubau schlicht nicht vorkommen, und die Wohnflächenverordnung behandelt sie unterschiedlich. Ein beheizter, allseits umschlossener Erker ist Teil des Raums und geht voll ein. Ein Wintergarten dagegen wird danach beurteilt, ob er beheizbar und dem Wohnraum zugeordnet ist – ein unbeheizter Wintergarten zählt nur anteilig, ein beheizter voll. Ein Turmzimmer mit rundem Grundriss ist rechnerisch aufwendiger, aber unproblematisch, solange die lichte Höhe stimmt. Schwieriger wird es bei den Räumen, die im Lauf der Zeit umgenutzt wurden: die ehemalige Mädchenkammer unter dem Dach, der ausgebaute Souterrainraum, die verglaste Veranda. Ob sie zur Wohnfläche gehören, hängt nicht davon ab, wie sie heute genutzt werden, sondern ob sie die Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllen. Diese Unterscheidung wird in Exposés regelmäßig übergangen – und ist genau der Punkt, an dem eine Flächenangabe später angreifbar wird. Eine Berechnung, die die Herleitung je Raum ausweist, macht diese Fragen sichtbar, statt sie in einer Endsumme verschwinden zu lassen.

WoFlV oder DIN 277 — welche Methode passt

Beide sind anerkannt, sie messen aber Unterschiedliches:

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Der Standard für Wohnraum. Sie rechnet Balkone anteilig, staffelt Dachschrägen nach lichter Höhe und schließt Zubehörräume aus.

DIN 277

Erfasst Grundflächen umfassender und unterscheidet nach Nutzungsarten. Sinnvoll bei gemischt genutzten Objekten – in Bad Homburg etwa bei Villen mit Praxis- oder Kanzleianteil.

Berechnung aus vorhandenen Plänen

Möglich, wenn die Unterlagen bemaßt und aktuell sind. Bei Gebäuden mit historischer Bauakte praktisch nie der Fall.

Berechnung nach Aufmaß

Der Regelweg im Altbau. Die Aufnahme liefert zugleich die Grundlage für Grundrisse und weitere Unterlagen.

Was für die Berechnung gebraucht wird

  • Bemaßte Grundrisse

    Mit Wandmaßen oder Quadratmeterangaben je Raum – im Altbau in aller Regel neu zu erstellen.

  • Angaben zu Erker und Wintergarten

    Beheizt oder unbeheizt, umschlossen oder offen – daraus folgt die Anrechnung.

  • Angaben zu Balkonen und Veranden

    Fläche und Beschaffenheit bestimmen, mit welchem Anteil sie eingehen.

  • Nutzung und Ausstattung der Nebenräume

    Entscheidend für die Frage, ob ein Raum Aufenthaltsraum oder Zubehörraum ist.

  • Höhen bei Dachgeschossen

    Für die Staffelung nach lichter Höhe, wenn Räume unter Schrägen liegen.

  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen

    Legt fest, welche Flächen zum Sondereigentum zählen und damit in die Berechnung gehören.

Typische Bad Homburger Fälle

Etagenwohnung in einer Kaiserzeit-Villa

Hohe Räume, ein Erker, eine verglaste Veranda. Zu klären ist je Bauteil, ob und mit welchem Anteil es eingeht – die Raumhöhe selbst ändert an der Fläche nichts.

Verkauf mit Flächenangabe aus dem Kaufvertrag von 1985

Die Zahl lässt sich nicht mehr herleiten und stammt möglicherweise aus einer anderen Berechnungsmethode. Bei den hier üblichen Preisen ist eine nachvollziehbare Neuberechnung die günstigere Variante.

Villa mit Praxisanteil

Wird ein Teil des Hauses gewerblich genutzt, ist die Abgrenzung zwischen Wohn- und Nutzfläche zu ziehen. Je nach Zweck kommt hier zusätzlich die DIN 277 ins Spiel.

Ausgebautes Dachgeschoss unter dem Mansarddach

Mansarddächer erzeugen eine andere Höhenentwicklung als Satteldächer. Die Staffelung der WoFlV wirkt sich entsprechend anders aus – gerechnet werden muss, nicht geschätzt.

So entsteht die Berechnung

  1. Unterlagen sichten

    Wir prüfen, ob vorhandene Pläne als Grundlage taugen. Bei historischen Bauakten ist die Antwort meist nein.

  2. Aufnahme vor Ort

    Räume, Bauteile und – wo relevant – Höhen werden gemessen, einschließlich Erkern, Wintergärten und Nebenräumen.

  3. Methode festlegen

    In der Regel WoFlV; bei gemischter Nutzung kommt die DIN 277 hinzu. Die Wahl wird im Dokument benannt.

  4. Flächen ermitteln

    Raumweise Berechnung mit den jeweiligen Anrechnungsfaktoren und ausdrücklicher Einordnung der Sonderbauteile.

  5. Prüffähiges Dokument

    Ausgewiesen werden die Flächen je Raum und die Herleitung – nicht nur eine Endsumme.

Was den Aufwand in Bad Homburg bestimmt

Die Zahl der Sonderfälle treibt den Aufwand, nicht die Größe:

  • Zahl der Sonderbauteile

    Erker, Wintergärten, Veranden und Turmzimmer sind jeweils eigene Einordnungen und Berechnungen.

  • Verwertbarkeit vorhandener Pläne

    Im Altbau ist ein Aufmaß der Regelfall und damit der größte Posten.

  • Nutzungsgemischte Objekte

    Wohn- und Gewerbeanteile müssen getrennt betrachtet werden, gegebenenfalls nach zwei Normen.

  • Zahl der Einheiten

    Bei mehreren Wohnungen in einem Haus sinkt der Aufwand je Einheit gegenüber Einzelaufträgen.

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