Energieausweis für den Altbau direkt bei Planprofi24 bestellen — GEG-konform.
Ein Altbau aus den 1950er-Jahren, ein denkmalgeschütztes Stadthaus oder ein teilweise modernisiertes Einfamilienhaus: Die Frage „welcher Energieausweis bei Altbau“ lässt sich nicht allein über das Baujahr beantworten. Entscheidend sind die Anzahl der Wohneinheiten, der bauordnungsrechtliche Zeitpunkt der Errichtung und der energetische Zustand des Gebäudes. Wer hier den falschen Ausweis auswählt, riskiert Verzögerungen bei Verkauf oder Vermietung und im ungünstigen Fall einen nicht verwertbaren Nachweis.
Der Energieausweis zeigt die energetische Qualität einer Immobilie in standardisierter Form. Bei Eigentümerwechsel, Vermietung oder Verpachtung muss er Interessenten grundsätzlich rechtzeitig vorgelegt werden. Für Anzeigen sind zudem bestimmte Kennwerte anzugeben. Gerade bei Bestandsimmobilien sollte daher früh geklärt werden, welcher Ausweis zulässig und für das Vorhaben sinnvoll ist.
Welcher Energieausweis bei Altbau: Bedarf oder Verbrauch?
Für Wohngebäude gibt es zwei wesentliche Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide führen zu einer Energieeffizienzklasse und enthalten Modernisierungsempfehlungen. Die Grundlage der Bewertung ist jedoch grundverschieden.
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst. Ein qualifizierter Aussteller erfasst unter anderem Baukonstruktion, Dämmung, Fenster, Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung. Daraus wird berechnet, wie viel Energie das Gebäude unter standardisierten Bedingungen voraussichtlich benötigt. Das individuelle Heizverhalten der bisherigen Bewohner beeinflusst das Ergebnis nicht.
Der Verbrauchsausweis stützt sich dagegen auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei zusammenhängenden Jahre. Diese Werte werden witterungsbereinigt. Der Ausweis ist meist mit geringerem Erhebungsaufwand verbunden, hängt aber stärker davon ab, wie die Bewohner geheizt, gelüftet und die Räume genutzt haben. Ein sparsamer Haushalt kann einen Altbau im Verbrauchsausweis besser erscheinen lassen, als seine bauliche Qualität erwarten lässt. Umgekehrt kann hoher Verbrauch einen energetisch ordentlich modernisierten Bestand belasten.
Wann ist beim Altbau ein Bedarfsausweis Pflicht?
Bei vielen älteren Ein- und kleinen Mehrfamilienhäusern ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht später energetisch auf das Niveau der damaligen Wärmeschutzverordnung gebracht wurde.
Diese Regel ist in der Praxis besonders relevant. Ein Haus kann zwar nach 1977 neue Fenster, eine moderne Heizung oder eine gedämmte oberste Geschossdecke erhalten haben. Einzelne Maßnahmen reichen aber nicht automatisch aus, um die Anforderungen an den Wärmeschutz insgesamt zu erfüllen. Ob ein Verbrauchsausweis zulässig ist, muss deshalb anhand der Unterlagen und des tatsächlichen Gebäudezustands geprüft werden.
Der Bedarfsausweis ist außerdem die passende Wahl, wenn keine belastbaren Verbrauchsdaten für drei Jahre vorliegen. Das kommt etwa nach längerem Leerstand, bei einem Eigentümerwechsel, nach einer umfassenden Sanierung oder bei einem Neubeginn der Nutzung vor. Auch bei stark schwankender Belegung bildet der Verbrauchsausweis die Immobilie häufig nur eingeschränkt ab.
Für Gebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten ist ein Verbrauchsausweis in vielen Fällen zulässig. Gleiches gilt in der Regel für Wohngebäude, deren Bauantrag ab dem Stichtag 1. November 1977 gestellt wurde. Zulässig bedeutet jedoch nicht immer sinnvoll: Für eine fundierte Kaufentscheidung oder zur Planung einer Sanierung kann ein Bedarfsausweis deutlich aussagekräftiger sein.
Tipp: Die Unterschiede beider Ausweistypen im Detail erklärt Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis; für den Verkaufsfall hilft der Leitfaden Energieausweis für den Hausverkauf.
Warum der bauliche Zustand wichtiger ist als das Alter
„Altbau“ ist kein fest definierter Begriff im Gebäudeenergiegesetz. Ein Haus von 1930 kann energetisch besser aufgestellt sein als ein Haus von 1990, wenn es fachgerecht modernisiert wurde. Umgekehrt kann ein jüngeres Gebäude mit veralteter Heizung, ungedämmtem Dach und alten Fenstern hohe Energieverluste aufweisen.
Für die Auswahl des Energieausweises zählen insbesondere der Zeitpunkt des Bauantrags, die Zahl der Wohneinheiten sowie dokumentierte Modernisierungen. Relevant sind etwa Nachweise zur Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, Angaben zu Fenstern und Außentüren sowie Unterlagen zur Heizungsanlage. Je vollständiger diese Informationen vorliegen, desto verlässlicher kann der Aussteller den Ausweis erstellen.
Bei einem teilsanierten Gebäude kommt es auf Details an. Wurde nur das Dach gedämmt, bleibt die Außenwand möglicherweise energetisch schwach. Wurde ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, können Verteilung, Regelung und Warmwasserbereitung dennoch Effizienzverluste verursachen. Der Bedarfsausweis macht diese Wechselwirkungen sichtbar, weil er die gesamte Gebäudehülle und Anlagentechnik bewertet.
Was Eigentümer für die Ausstellung vorbereiten sollten
Eine strukturierte Vorbereitung beschleunigt die Beauftragung und reduziert Rückfragen. Für einen Bedarfsausweis werden meist Bauunterlagen, Grundrisse oder Flächenangaben, Informationen zur Gebäudehülle und Daten zur Heiztechnik benötigt. Bei einem Verbrauchsausweis kommen die Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre hinzu.
Besonders hilfreich sind Rechnungen, Produktdatenblätter oder Fotos von durchgeführten Sanierungen. Sie können belegen, wann Fenster ersetzt, Dämmungen eingebaut oder Heizungen erneuert wurden. Fehlen einzelne Unterlagen, ist das nicht zwingend ein Ausschlusskriterium. Ein fachkundiger Aussteller kann Daten teilweise über eine Vor-Ort-Aufnahme oder nachvollziehbare Annahmen ergänzen. Das sollte jedoch transparent dokumentiert sein.
Auch die Wohnfläche muss korrekt sein. Abweichende Flächenangaben verändern die Berechnung von Energiekennwerten und können die Aussagekraft des Dokuments beeinträchtigen. Liegen keine verlässlichen Pläne vor, kann ein Aufmaß oder eine Wohnflächenberechnung die notwendige Datengrundlage schaffen.
Energieausweis bei Verkauf und Vermietung richtig einsetzen
Der Energieausweis muss bei Besichtigungen vorgelegt werden. Kommt kein Termin zustande, etwa bei einer rein digitalen Vermarktung, ist er dem Interessenten spätestens unverzüglich nach dessen Anfrage zugänglich zu machen. Nach Vertragsabschluss erhält der Käufer oder neue Mieter eine Kopie.
In Immobilienanzeigen sind je nach Ausweisart unter anderem Energieeffizienzklasse, Endenergiekennwert, Energieträger der Heizung, Baujahr des Gebäudes und die Art des Energieausweises anzugeben. Fehlende oder unzutreffende Angaben können zu Problemen führen. Deshalb sollte der Ausweis nicht erst erstellt werden, wenn die Anzeige bereits online ist.
Ein Energieausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre gültig. Eine umfassende Sanierung verpflichtet nicht automatisch zur sofortigen Neuerstellung. Für eine aktuelle Vermarktung oder Finanzierung kann ein neuer Ausweis trotzdem sinnvoll sein, wenn sich die energetische Qualität deutlich verbessert hat. Wer nach Dämmmaßnahmen und Heizungstausch weiterhin einen alten, ungünstigen Kennwert vorlegt, verschenkt möglicherweise Potenzial bei der Immobilienpositionierung.
Sonderfälle: Denkmalschutz, Leerstand und gemischte Nutzung
Bei Baudenkmälern können Ausnahmen von der Energieausweispflicht greifen. Ob diese Ausnahme tatsächlich anwendbar ist, hängt vom konkreten Objekt und den einschlägigen Vorgaben ab. Eigentümer sollten sich nicht allein auf die Denkmal-Eigenschaft verlassen, sondern den Einzelfall fachlich prüfen lassen.
Bei lange leerstehenden Gebäuden ist ein Verbrauchsausweis oft nicht möglich oder wenig aussagekräftig, weil verwertbare Verbrauchswerte fehlen. Der Bedarfsausweis liefert hier die bessere Grundlage. Bei gemischt genutzten Gebäuden, etwa einem Ladenlokal mit Wohnungen, kann eine getrennte Betrachtung der Nutzungseinheiten erforderlich sein. Auch bei einer Nutzungsänderung sollte früh geklärt werden, welche Unterlagen für das neue Vorhaben benötigt werden.
Die richtige Entscheidung schafft Sicherheit im Prozess
Für einen unsanierten oder nur teilweise modernisierten Altbau mit wenigen Wohneinheiten ist häufig der Bedarfsausweis Pflicht. Bei größeren Wohngebäuden oder jüngeren Bestandsobjekten kann ein Verbrauchsausweis zulässig sein. Die wirtschaftlich günstigere Variante ist aber nicht automatisch die bessere Wahl, wenn Verbrauchsdaten den tatsächlichen Zustand verzerren oder wichtige Unterlagen fehlen.
Bei Planprofi24 wird der Energieausweis von zertifizierten, nach GEG ausstellungsberechtigten Energieberatern erstellt — für den Altbau als Bedarfsausweis mit Objektaufnahme per Video oder vor Ort, oder, wo zulässig, als Verbrauchsausweis vollständig digital. GEG-konform, mit Registriernummer und 10 Jahre gültig.
Energieausweis bei Planprofi24: Pakete und Preise
Bei Planprofi24 lässt sich der Energieausweis direkt online beauftragen. Zur Wahl stehen vier Pakete: zwei Varianten des Verbrauchsausweises (reiner Online-Self-Service) und zwei Varianten des Bedarfsausweises (mit Objektaufnahme per Video oder vor Ort). Die Preise richten sich nach der Zahl der Wohneinheiten. Alle Ausweise sind GEG-konform und 10 Jahre gültig.
Verbrauchsausweis – online, ohne Vor-Ort-Termin
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre und ist für Wohngebäude ab Baujahr 1978 oder ausreichend modernisierte Gebäude zulässig. Beide Pakete laufen vollständig online mit Datenvalidierung und Ausweisvorschau.
Einfach – Self Service, online
69,95 € brutto · bis 5 Wohneinheiten
74,95 € brutto · ab 6 Wohneinheiten
- Eingabe weniger Gebäudedaten und der Energieverbrauchsdaten
- Einfache Online-Dateneingabe mit einzigartigem Hilfesystem
- Validierung der Daten schon während der Eingabe
- Ausweisvorschau mit Ihren echten Daten bei der Bestellung
- Support via Live-Chat
- Unterschrift eines zertifizierten Energieberaters
- GEG-konformer Ausweis, 10 Jahre rechtsgültig
Fundiert – Self Service, online
99,95 € brutto · bis 5 Wohneinheiten
129,95 € brutto · ab 6 Wohneinheiten
- Eingabe der Daten zur energetischen Beschaffenheit des Gebäudes
- Einfache Online-Dateneingabe
- Validierung der Daten schon während der Eingabe
- Ausweisvorschau mit Ihren echten Daten bei der Bestellung
- Live-Chat- und Telefon-Support
- Unterschrift eines zertifizierten Energieberaters
- GEG-konformer Ausweis, 10 Jahre rechtsgültig
Bedarfsausweis – mit Objektaufnahme
Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf anhand der Bausubstanz und ist Pflicht für ältere, nicht ausreichend modernisierte Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Objektaufnahme erfolgt wahlweise per Video oder vor Ort durch geschulte Objektbesichtiger.
Bequem – Full Service, Video
249,95 € brutto · bis 5 Wohneinheiten
299,95 € brutto · ab 6 Wohneinheiten
- Deutschlandweite Datenaufnahme per Video durch geschulte Objektbesichtiger
- Zusätzliche Qualitätsprüfung
- Einfache Bestellung online
- Schnelle Terminbuchung schon während der Bestellung
- Unterschrift eines zertifizierten Energieberaters
- GEG-konformer Ausweis, 10 Jahre rechtsgültig
Komfortabel – Full Service, vor Ort
349,96 € brutto · bis 5 Wohneinheiten
449,95 € brutto · ab 6 Wohneinheiten
- Deutschlandweite Datenaufnahme vor Ort durch geschulte Objektbesichtiger
- Zusätzliche Qualitätsprüfung
- Einfache Bestellung online
- Schnelle Terminvereinbarung
- Unterschrift eines zertifizierten Energieberaters
- GEG-konformer Ausweis, 10 Jahre rechtsgültig
Häufig gestellte Fragen
Welcher Energieausweis ist beim Altbau Pflicht?
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert sind, schreibt das GEG den Bedarfsausweis vor. Für alle anderen Altbauten — größere Gebäude oder ausreichend sanierte — besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Wann darf ein Altbau den günstigeren Verbrauchsausweis nutzen?
Wenn das Gebäude fünf oder mehr Wohneinheiten hat — oder wenn es durch Sanierungen (etwa Dämmung, neue Fenster, moderne Anlagentechnik) mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht. Dann genügen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Ob der Sanierungsstand ausreicht, sollte im Zweifel fachlich beurteilt werden.
Warum zählt der Sanierungszustand mehr als das Baujahr?
Weil das GEG nicht das Alter selbst bewertet, sondern den energetischen Zustand: Ein umfassend sanierter Altbau kann besser dastehen als ein jüngeres, unsaniertes Gebäude — und erhält dann auch die Wahlfreiheit beim Ausweistyp. Entscheidend sind dokumentierte Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, nicht die Jahreszahl im Grundbuch.
Welche Unterlagen braucht der Bedarfsausweis beim Altbau?
Angaben zu Bauteilen und Aufbau — Außenwände, Dach, Fenster, Dämmung — sowie zur Heizungs- und Warmwassertechnik und zu durchgeführten Modernisierungen. Baupläne und Sanierungsnachweise helfen; fehlende Informationen werden bei der Objektaufnahme per Video oder vor Ort erhoben. Je vollständiger die Angaben, desto belastbarer fällt der Ausweis aus.
Was kostet der Energieausweis für den Altbau?
Ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, liegt er mit Objektaufnahme im Full-Service ab 249,95 Euro (per Video) bzw. ab 349,96 Euro (vor Ort). Darf der Verbrauchsausweis genutzt werden, ist er im Online-Self-Service ab 69,95 Euro (Paket „Einfach“) bzw. 99,95 Euro („Fundiert“) erhältlich. Die genaue Höhe hängt von der Zahl der Wohneinheiten ab.
Energieausweis bei Planprofi24 — GEG-konform und geprüft
Verbrauchsausweis online in 24 Stunden oder Bedarfsausweis mit Objektaufnahme durch zertifizierte Energieberater. Alle Ausweise sind nach GEG rechtsgültig und 10 Jahre gültig.
Energieausweis bestellen





































































































