Nischen und Vorsprünge in der Wohnfläche: die 0,1- und 0,13-Quadratmeter-Regeln

Von
Paulo Ferreira da Silva
Aktualisiert am:
08. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Türnischen werden nie mitgerechnet. Fenster- und offene Wandnischen nur dann, wenn sie bis zum Fußboden herunterreichen und größer als 0,13 Quadratmeter sind.
  • Schornsteine, Vormauerungen und freistehende Pfeiler werden nur abgezogen, wenn sie höher als 1,50 Meter sind und mehr als 0,1 Quadratmeter Grundfläche haben.
  • Zwei Grenzwerte, zwei Richtungen — das ist die häufigste Verwechslung in der Praxis.

Wohnflächenberechnungen scheitern selten an den großen Räumen. Sie scheitern an den Rändern: an der Nische unter dem Fenster, am Schornstein, der in die Küche ragt, an der Vormauerung vor der Steigleitung. Jede einzelne Position ist klein. In Summe entscheiden sie darüber, ob eine Berechnung stimmt.

Die Wohnflächenverordnung regelt diese Fälle ausdrücklich — mit zwei Grenzwerten, die regelmäßig durcheinandergebracht werden, weil sie in entgegengesetzte Richtungen wirken.

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Warum es überhaupt Grenzwerte gibt

Die Grundfläche wird nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen ermittelt — vereinfacht: was man von Wand zu Wand messen kann. Nur ist eine Wand selten eine gerade Fläche. Sie springt vor, sie springt zurück, sie trägt Leitungen und Schornsteine.

Jede dieser Störungen exakt zu erfassen, wäre theoretisch möglich und praktisch unbrauchbar. Die Verordnung zieht deshalb Bagatellgrenzen: Unterhalb eines bestimmten Maßes wird die Störung ignoriert, oberhalb wird sie berücksichtigt. Das macht Berechnungen wiederholbar — zwei Fachleute kommen beim selben Objekt auf dasselbe Ergebnis.

Nischen: wann sie mitzählen

Bei Nischen geht es um Fläche, die zum Raum hinzukommt. Die Verordnung unterscheidet dabei scharf nach Art der Nische.

Türnischen

Türnischen werden nicht einbezogen — ohne Ausnahme und ohne Grenzwert. Die Fläche im Türlaibungsbereich bleibt außen vor, unabhängig davon, wie tief die Wand ist. Bei Altbauten mit 40 Zentimeter starken Wänden ist das eine spürbare Position.

Fenster- und offene Wandnischen

Hier gilt eine zweifache Bedingung, und beide Teile müssen erfüllt sein. Die Nische zählt nur mit, wenn sie bis zum Fußboden herunterreicht und ihre Grundfläche mehr als 0,13 Quadratmeter beträgt.

Daraus folgt die praktische Faustregel: Die klassische Fensterbank in Brüstungshöhe zählt nie mit, weil sie den Boden nicht erreicht. Eine bodentiefe Nische zählt mit, sofern sie groß genug ist — 0,13 Quadratmeter entsprechen etwa einer Nische von einem Meter Breite und 13 Zentimetern Tiefe.

Vorsprünge: wann sie abgezogen werden

Bei Vorsprüngen dreht sich die Richtung um: Hier geht es um Fläche, die vom Raum abgeht. Betroffen sind Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen sowie freistehende Pfeiler und Säulen.

Abgezogen werden sie nur, wenn zwei Bedingungen zusammenkommen: Sie sind höher als 1,50 Meter und ihre Grundfläche beträgt mehr als 0,1 Quadratmeter. Fehlt eine der beiden, bleibt die Fläche in der Rechnung.

Das erklärt ein Ergebnis, das zunächst unlogisch wirkt: Eine niedrige Vormauerung — etwa eine gemauerte Bank oder eine Verkleidung auf halber Höhe — wird nicht abgezogen, obwohl der Platz belegt ist. Die Verordnung stellt hier auf die raumbestimmende Wirkung ab, nicht auf die Nutzbarkeit des einzelnen Quadratzentimeters.

Der Gegenpol: was immer mitzählt

Genauso wichtig wie die Abzüge ist die Liste der Dinge, die ausdrücklich nicht abgezogen werden — sie ist länger, als die meisten vermuten, und wirkt auf den ersten Blick unlogisch.

Einzubeziehen sind die Grundflächen von Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, von Tür- und Fensterbekleidungen sowie von fest eingebauten Gegenständen. Dazu zählen Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde sowie Bade- und Duschwannen. Auch freiliegende Installationen und Einbaumöbel werden nicht herausgerechnet, ebenso wenig versetzbare Raumteiler.

Die Badewanne steht also flächenmäßig in der Wohnfläche, obwohl niemand darauf laufen kann. Dahinter steckt eine bewusste Entscheidung: Die Verordnung misst den Raum, nicht die freie Bodenfläche. Andernfalls würde eine Wohnung ihre Größe ändern, sobald Möbel ein- oder ausziehen — und jede Neumessung käme zu einem anderen Ergebnis.

Wer eine Berechnung prüft, sollte deshalb bei Abzügen für Einbauküchen oder Einbauschränke misstrauisch werden. Sie sind nach der Verordnung nicht vorgesehen.

Die beiden Grenzwerte nicht verwechseln

0,13 Quadratmeter und 0,1 Quadratmeter liegen nah beieinander und gehören zu völlig verschiedenen Tatbeständen. Wer sie vertauscht, rechnet systematisch falsch — und zwar in beide Richtungen gleichzeitig.

Zur Orientierung: Der Wert von 0,13 Quadratmetern gehört zu den Nischen und entscheidet über eine Hinzurechnung. Der Wert von 0,1 Quadratmetern gehört zu den Vorsprüngen, tritt nur zusammen mit der Höhe von 1,50 Metern auf und entscheidet über einen Abzug.

Was das in Summe ausmacht

Einzeln betrachtet wirkt jede Position vernachlässigbar. Bei einer Wohnung mit acht Fenstern, zwei Schornsteinzügen und mehreren Vormauerungen summieren sich die Korrekturen jedoch schnell auf einen niedrigen einstelligen Quadratmeterbereich.

Ein Beispiel: In einer Altbauwohnung mit 45 Zentimeter starken Außenwänden liegen sechs bodentiefe Fensternischen von je 1,20 Metern Breite. Jede Nische bringt rund 0,54 Quadratmeter — zusammen etwa 3,2 Quadratmeter, die hinzukommen. Dem stehen zwei Schornsteinzüge mit je 0,25 Quadratmetern gegenüber, die abgezogen werden, sowie drei Türnischen, die ohnehin außen vor bleiben.

Unter dem Strich verschiebt sich die Fläche in diesem Fall um mehr als zwei Quadratmeter nach oben. Bei einer Berechnung, die diese Positionen pauschal übergeht, fehlt genau dieser Betrag — zulasten der vermietenden oder verkaufenden Seite.

Bei einer Mietwohnung entscheidet das über die zulässige Miete, beim Verkauf über den Kaufpreis. Deshalb sind diese Details kein Formalismus, sondern der Grund, warum eine Berechnung nach WoFlV nachvollziehbar dokumentiert sein muss — Position für Position, nicht als eine Zahl am Ende.

Häufige Fragen

Zählt eine Fensternische zur Wohnfläche?

Nur wenn sie bis zum Fußboden herunterreicht und ihre Grundfläche mehr als 0,13 Quadratmeter beträgt. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Eine gewöhnliche Fensterbank in Brüstungshöhe zählt deshalb nicht mit, eine bodentiefe Nische ab der genannten Größe schon.

Werden Türnischen mitgerechnet?

Nein. Türnischen werden grundsätzlich nicht einbezogen, unabhängig von ihrer Größe oder der Wandstärke. Gerade bei Altbauten mit sehr dicken Wänden ist das eine spürbare Position.

Wird ein Schornstein von der Wohnfläche abgezogen?

Nur wenn er höher als 1,50 Meter ist und seine Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt. Beide Bedingungen müssen zusammen vorliegen. Dieselbe Regel gilt für Vormauerungen, Bekleidungen sowie freistehende Pfeiler und Säulen.

Was ist der Unterschied zwischen der 0,1- und der 0,13-Quadratmeter-Grenze?

Sie gehören zu verschiedenen Tatbeständen und wirken in entgegengesetzte Richtungen. Die Grenze von 0,13 Quadratmetern betrifft Fenster- und offene Wandnischen und entscheidet darüber, ob Fläche hinzugerechnet wird. Die Grenze von 0,1 Quadratmetern betrifft Vorsprünge wie Schornsteine und Pfeiler, gilt nur zusammen mit einer Höhe von mehr als 1,50 Metern und entscheidet über einen Abzug.

Wie viel Fläche macht das insgesamt aus?

Das hängt vom Objekt ab. Bei einer Wohnung mit mehreren Fenstern, Schornsteinzügen und Vormauerungen summieren sich die Korrekturen erfahrungsgemäß auf einen niedrigen einstelligen Quadratmeterbereich. Bei Miete und Kaufpreis wirkt sich das unmittelbar aus.

Wohnflächenberechnung mit dokumentierten Einzelpositionen

Eine Zahl ohne Herleitung hilft niemandem weiter. Wir nehmen das Objekt auf und liefern eine Berechnung nach WoFlV, in der jede Position nachvollziehbar ausgewiesen ist.

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